Beschädigtes Hinterrad an einem Fahrrad
Dashcam fürs Fahrrad - ein hilfreiches Gadget bei Unfällen (Bild: andrey gonchar – stock adobe.com)

Ratgeber Rad & E-Bike Dashcam fürs Fahrrad: Was ist rechtlich erlaubt?

Die Dashcam fürs Auto ist ein hilfreiches Gadget, wenn es um den Schutz und die Überwachung eines Fahrzeugs geht. Die kleine Kamera wird einfach an der Windschutzscheibe angebracht und filmt, sobald sie aktiviert wird. Somit kann sie während der Fahrt oder bei Stillstand genutzt werden. Wahrscheinlich haben auch Sie bereits kuriose Videos von riskanten Überholmanövern, Sachbeschädigungen und versuchten Diebstählen gesehen. Mittlerweile setzen auch immer mehr E-Biker und E-Bikerinnen auf Dashcams fürs Fahrrad. Denn gerade bei Unfällen oder Diebstahl können die Videoaufnahmen einer solchen Überwachungskamera hilfreich sein. Doch gelten die Aufnahmen einer E-Bike Dashcam Videos als auch Beweismaterial und ist die Nutzung wirklich legal? Wir erklären Ihnen, was bei Dashcams fürs Fahrrad erlaubt ist, und ob die Videoaufnahmen von E-Bike Dashcams vor Gericht verwendet werden können.

E-Bike Kamera: Was ist eine Dashcam fürs Fahrrad?

Zunächst einmal sollten Sie wissen, was eine Dashcam überhaupt ist. Den meisten Personen ist der Begriff „Dashcam“ zwar geläufig, sie kennen aber nicht den Unterschied zwischen einer Dashcam und einer normalen Kamera. Diese Unwissenheit nutzen viele Händler aus und verkaufen auf Plattformen wie eBay oder Amazon einfach normale Kameras, ohne jegliche Technik oder Sensorik, die ein dauerhaftes Aufzeichnen möglich macht, als Dashcams. Denn bis heute gibt es keine einheitliche und rechtlich geschützte Definition für Dashcams.

Dashcam Nutzung: Ursprung, Nutzen und Vorteile

Ihren Ursprung hatte die Dashcam in China und den USA. Denn hier ist es schon lange gang und gebe, eine Kamera an der Windschutzscheibe oder dem Armaturenbrett eines Fahrzeugs anzubringen, um sich bei Verkehrsunfällen rechtlich abzusichern. Darüber hinaus können die Aufzeichnung bei der Aufklärung von Diebstählen und anderen Straftaten helfen. Seit ein paar Jahren nutzen auch immer mehr Privatpersonen hierzulande eine Dashcam fürs Auto. Dabei können Nutzer und Nutzerinnen von verschiedenen Vorteilen profitieren:

  • Durchgängig Überwachung des Fahrzeugs,
  • Schutzfunktion im Falle eines Unfalls,
  • Absicherung bei fremdverschuldeten Unfällen,
  • Beweisgrundlage bei Diebstahl oder Sachbeschädigung.

Rechtliche Grundlage für die Nutzung von Dashcams

Das Problem war allerdings, dass die Rechtsprechung über die Zulässigkeit von Dashcams lange nicht klar war. Erst nach sich häufenden Klagefällen in den letzten Jahren, einigten sich Gerichte darauf, dass die Nutzung zwar gegen die Persönlichkeitsrechte von aufgezeichneten Personen verstoße, aber trotzdem eine entscheidende Aussagefähigkeit habe. Denn gerade bei schweren Schuldfragen sei der Datenschutz einzelner Beteiligter eher zweitrangig. Dies liegt nicht zuletzt daran, dass alle involvierten Personen sowieso verpflichtet sind, Angaben zu persönlichen Daten und dem Ablauf der Situation zu machen. Somit hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel vor Gericht geltend gemacht werden können. Und das, obwohl sich die Gesetze in Bezug auf die Nutzung hierzulande deutlich strikter gestalten.

Achtung: Trotz alledem heißt das nur, dass die Verwendung von Dashcams prinzipiell nicht verboten ist und Videoaufnahmen in einzelnen Fällen als Beweismaterial anerkannt werden können. Es gibt aber auch unzählige Gerichtsverhandlungen, in denen Dashcam-Aufnahmen nicht anerkannt wurden und die Nutzung sogar mit Strafen abgemahnt wurde.

Dashcam fürs Fahrrad: Das ermöglicht eine E-Bike Kamera

Grundsätzlich können Dashcams, die eigentlich für Autos gedacht sind, auch an Fahrrädern und E-Bikes angebracht werden. Somit können sie problemlos am Fahrradlenker oder auch am eigenen Helm montiert werden. Allerdings darf nicht einfach alles gefilmt werden. Denn das unkontrollierte Aufzeichnen mit einer Dashcam am Bike verstößt nach wie vor gegen den Datenschutz und ist deswegen rechtlich verboten.

Was dagegen erlaubt ist, sind kurzfristige Aufnahmen. Somit kann die Kamera bei unmittelbaren Unfällen oder bei Rechtswidrigkeiten anderer Verkehrsteilnehmer aktiviert werden. Solche Aufnahmen dürfen anschließend auch als Beweismittel verwendet werden. Laut Experten und Expertinnen sind Fotos noch besser als Beweismaterial geeignet. Somit können Videos genutzt werden, um aus ihnen Fotos zu exportieren.

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Dashbike: Spezielle Dashcam fürs Fahrrad und E-Bike

Actionkamera an einem Fahrradlenker
Ausnahmen bei Actionkameras und Dashcams fürs Fahrrad (Bild: ako photography – stock adobe.com)

Dashcams fürs Fahrrad werden immer beliebter. Allerdings sollten Nutzer und Nutzerinnen immer darauf achten, dass auch eine wirklich geeignete Minikamera verwendet wird. Denn eine Fahrradkamera sollte immer mit einer speziellen Halterung versehen sein, die sich leicht am Lenker anbringen lässt. Darüber hinaus muss die Kamera garantiert wasserdicht und wetterfest sein. Ansonsten eignet sie sich nicht als E-Bike Dashcam. Ebenso wichtig ist eine lange Akkulaufzeit. Damit können Sie sicherstellen, dass die Kamera jederzeit einsatzbereit ist, wenn Sie sie brauchen.

Wer eine Dashcam fürs Fahrrad sucht, die speziell für E-Bikes und Fahrräder konzipiert wurde, ist mit der Dashbike gut beraten. Sie bietet einen Abstandsmesser und weitere wertvolle Funktionen, die sich für Fahrradtouren inner- und außerorts eignen. Darüber hinaus entspricht sie allen aktuellen datenschutzrechtlichen Bestimmungen und kann somit auch als Beweismittel vor Gericht verwendet werden.

Achtung: Ausnahmen bei Actionkameras und Dashcams fürs Fahrrad

Wie Sie nun wissen, ist das Anbringen einer Kamera am E-Bike oder Fahrrad grundsätzlich erlaubt. Die Wahl des Fahrzeugs macht also keinen Unterschied bei der rechtlichen Nutzung einer Dashcam. Trotzdem gibt es bestimmte Ausnahmen. Denn wer sogenannte Actionkameras wie die GoPro verwendet oder zu einer Dashcam greift, die durchgängig und ohne konkreten Anlass filmt, macht sich schnell strafbar. Werden ahnungslose Personen und das Geschehen im Straßenverkehr dauerhaft gefilmt, verstoßen Sie gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Beteiligten. Ein solcher Verstoß kann mit einem Bußgeld bestraft werden. Bei vorsätzlichen Verstößen droht sogar eine Freiheitsstrafe.

Wenn Sie also eine Dashcam fürs Fahrrad sicher nutzen möchten, sollten Sie Folgendes beachten:

  • Nutzen Sie die Kamera nur zu speziellen Anlässen. Beispielsweise dem Abfilmen einer bestimmten Strecken.
  • Schalten Sie die Kamera regelmäßig ab oder greifen Sie direkt zu einer Dashcam fürs Fahrrad, die nicht durchgängig filmt.
  • Verwenden Sie die Kamera am besten nur in Gegenden, in denen keine oder sehr wenige andere Verkehrsteilnehmer gefilmt werden.
  • Verzichten Sie auf die Nutzung von Actioncams.
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