Schaden melden

Mit dem Schutz von WERTGARANTIE sind alle Ihre technischen Geräte im Haushalt immer auf der sicheren Seite. Egal ob Smartphone, Notebook, Fernseher oder Haushaltsgeräte wie Waschmaschine oder Kühlschrank – bei einem Schaden sind Sie bestens abgesichert.

Melden Sie Schäden einfach und bequem über unser Kundenportal.

  • Alle Geräte auf einen Blick
  • Schaden in wenigen Schritten melden
  • Vertragsdaten und Nachrichten immer griffbereit
Die Benutzeroberfläche des Kundenportals

Sollte es mal zum Schaden kommen, können Sie diesen in nur wenigen Schritten melden. Melden Sie sich direkt im Kundenportal an oder registrieren Sie sich, um einen Schaden zu melden und von den vielen weiteren Vorteilen zu profitieren.

Schaden melden - so einfach gehts:

Ihr versichertes Gerät ist defekt? Machen Sie sich keine Sorgen! Ganz egal, ob Ihr Smartphone nach einem Sturz einen Displayschaden hat, Ihr Laptop aufgrund eines Wasserschadens nicht mehr funktioniert oder Ihre Waschmaschine unerwartet den Dienst aufgibt– WERTGARANTIE ist für Sie da. Um den Schaden schnellstmöglich zu melden, wählen Sie einfach das betroffene Gerät aus:

Sie wollen einen Schaden melden, welcher Ihr Mobiltelefon betrifft? Dann gehen Sie wie folgt vor:

1. Schaden melden

Im Kundenportal können Sie den Schaden an Ihrem defekten Gerät schnell und unkompliziert melden. 
Die Abwicklung kann online oder direkt vor Ort bei Ihrem Fachhändler erfolgen. über Nach der Anmeldung bzw. Registrierung im Kundenportal führen wir Sie unter dem Punkt "Schaden melden" auf der Hauptübersichtsseite in nur wenigen Schritten durch den gesamten Prozess. Alternativ können Sie auch unter „Meine Verträge“ bei Ihrem betroffenen Vertrag die einzelnen Geräte einsehen und auch dort den Schaden melden.

Während des Meldeprozesses erhalten Sie alle relevanten Informationen und Kontaktdaten zu Ihrem WERTGARANTIE Fachhändler, der sich um die gesamte Abwicklung kümmert – von der Schadenmeldung bis hin zur Reparatur. Sobald Ihr Gerät repariert ist, müssen Sie es nur noch abholen

Sollten Sie einen anderen Fachhändler bevorzugen, können Sie über den Button "Zur Händler- und Werkstattsuche" ganz einfach einen Partner in Ihrer Nähe auswählen.

Bei weiteren Fragen können Sie gerne unsere Serviceseite nutzen, auf der wir die häufigsten Fragen zum Kundenportal geklärt haben.

a. Schadensregulierung bei WERTGARANTIE Fachhändler

Je nach Größe und Transportmöglichkeiten Ihres defekten Geräts können Sie es direkt zu dem von Ihnen ausgewählten Fachhändler bringen. Am besten klären Sie telefonisch oder vor Ort, wie der Ablauf genau aussehen wird. Bei größeren Geräten, wie Waschmaschinen oder Kühlschränken, wird in der Regel eine Abholung organisiert oder ein Termin vereinbart, bei dem ein Techniker das Gerät vor Ort prüft.

Sobald der Schaden begutachtet wurde, müssen Sie nichts weiter tun: Ihr Fachhändler übernimmt die gesamte Schadensabwicklung und kümmert sich um die Reparatur. Sie werden über alle weiteren Schritte auf dem Laufenden gehalten. Sollte es sich um einen Totalschaden handeln oder die Reparatur unwirtschaftlich sein, unterstützen wir Sie beim Neukauf*.

* Neukaufbeteiligung:
Erscheint eine Reparatur nicht mehr sinnvoll, beteiligen wir uns mit 150 Euro am Kauf eines Ersatzgerätes. Diese Neukaufbeteiligung steigt nach dem 2. Vertragsjahr für jedes weitere schadenfreie Jahr jährlich um 25 Euro pro Gerät. Übersteigt der Zeitwert des defekten Gerätes die zum Schadenzeitpunkt bestehende Neukaufbeteiligung, beteiligen wir uns in Höhe des Zeitwertes des defekten Gerätes am Kauf eines Ersatzgerätes. Die Neukaufbeteiligung ist auf die für das Ersatzgerät gleicher Art und Güte tatsächlich aufgewandten Kosten begrenzt. Es ist nicht zwingend notwendig, dass es sich beim Ersatzgerät um das gleiche Modell oder bei Mobiltelefonen um ein Neugerät handelt.

2. Sonderfälle: Schadenmeldung über andere Fachhändler/Werkstatt

Wenn Sie einen Fachhändler Ihrer Wahl für die Reparatur Ihres defekten Geräts beauftragen möchten, gehen Sie bitte wie folgt vor:

  1. Lassen Sie sich einen Kostenvoranschlag für die Reparatur erstellen. Wichtig: Achten Sie darauf, dass Gerätetyp und Seriennummer des versicherten und defekten Geräts im Kostenvoranschlag aufgeführt sind.
  2. Senden Sie den Kostenvoranschlag an: schaden@wertgarantie.com
  3. Sobald wir den Kostenvoranschlag geprüft haben, melden wir uns bei Ihnen. Sobald die Kosten freigegeben wurden, können Sie die Reparatur in Auftrag geben. Bitte begleichen Sie die Rechnung zunächst selbst und senden Sie uns anschließend die Quittung per E-Mail an schaden@wertgarantie.com. Sie erhalten den Betrag dann zeitnah von uns erstattet.
  4. Sollte die Reparaturkostenübernahme nicht möglich sein, etwa weil die Reparatur unwirtschaftlich ist oder ein Totalschaden vorliegt, informieren wir Sie über eine mögliche Beteiligung am Neukauf*.

* Neukaufbeteiligung:
Erscheint eine Reparatur nicht mehr sinnvoll, beteiligen wir uns mit 150 Euro am Kauf eines Ersatzgerätes. Diese Neukaufbeteiligung steigt nach dem 2. Vertragsjahr für jedes weitere schadenfreie Jahr jährlich um 25 Euro pro Gerät. Übersteigt der Zeitwert des defekten Gerätes die zum Schadenzeitpunkt bestehende Neukaufbeteiligung, beteiligen wir uns in Höhe des Zeitwertes des defekten Gerätes am Kauf eines Ersatzgerätes. Die Neukaufbeteiligung ist auf die für das Ersatzgerät gleicher Art und Güte tatsächlich aufgewandten Kosten begrenzt. Es ist nicht zwingend notwendig, dass es sich beim Ersatzgerät um das gleiche Modell oder bei Mobiltelefonen um ein Neugerät handelt.

So haben Sie volle Kontrolle über die Reparatur und eine schnelle Abwicklung.

Um einen Schaden an Ihrem Multimediageräte zu melden, folgen Sie diesen Schritten:

1. Schaden melden

Im Kundenportal können Sie den Schaden an Ihrem defekten Gerät schnell und unkompliziert melden. 
Nach der Anmeldung bzw. Registrierung im Kundenportal führen wir Sie unter dem Punkt "Schaden melden" auf der Hauptübersichtsseite in nur wenigen Schritten durch den gesamten Prozess. Alternativ können Sie auch unter „Meine Verträge“ bei Ihrem betroffenen Vertrag die einzelnen Geräte einsehen und auch dort den Schaden melden.

Danach erfassen Sie Schritt für Schritt die Details zu Ihrem Schadensfall. Anschließend können Sie den Reparaturbegleitschein und das Versandlabel direkt ausdrucken.

Bei weiteren Fragen können Sie gerne unsere Serviceseite nutzen, auf der wir die häufigsten Fragen zum Kundenportal geklärt haben.

2. Gerät versenden

Verpacken Sie Ihr defektes Gerät sowie eventuell betroffene Zubehörteile (falls diese den Schaden mit verursacht haben) sicher zusammen mit dem Reparaturbegleitschein in einem stabilen Paket. Bringen Sie das Versandlabel gut sichtbar an und geben Sie das Paket entweder an einer Annahmestelle ab oder lassen Sie es bequem von Zuhause abholen.

3. Reparatur / Austausch

Sobald Ihr defektes Gerät beim Reparaturdienstleister eingetroffen ist, wird es gründlich untersucht. Nach Freigabe der Schadenregulierung durch WERTGARANTIE erfolgt entweder die Reparatur oder ein Austausch. Den aktuellen Status der Reparatur können Sie jederzeit im Kundenportal verfolgen. Falls Sie im Rahmen der Schadenmeldung zustimmen, erhalten Sie zudem Benachrichtigungen per E-Mail.

4. Rücksendung

Nach erfolgreicher Reparatur oder Austausch senden wir Ihnen das Gerät auf schnellstem Weg an Ihre angegebene Lieferadresse zurück.

1. Schaden melden

Im Kundenportal können Sie den Schaden an Ihrem defekten Gerät schnell und unkompliziert melden. Die Abwicklung kann direkt vor Ort bei Ihrem Fachhändler oder über den optionalen Hersteller-Werkskundendienst erfolgen. Nach der Anmeldung bzw. Registrierung im Kundenportal führen wir Sie unter dem Punkt "Schaden melden" auf der Hauptübersichtsseite in nur wenigen Schritten durch den gesamten Prozess. Alternativ können Sie auch unter „Meine Verträge“ bei Ihrem betroffenen Vertrag die einzelnen Geräte einsehen und auch dort den Schaden melden.

Danach erfassen Sie Schritt für Schritt die Details zu Ihrem Schadensfall. Anschließend können Sie den Reparaturbegleitschein und das Versandlabel direkt ausdrucken.

Bei weiteren Fragen können Sie gerne unsere Serviceseite nutzen, auf der wir die häufigsten Fragen zum Kundenportal geklärt haben.

2.1 Schadensregulierung bei WERTGARANTIE Fachhändler

Je nach Größe und Transportmöglichkeiten Ihres defekten Geräts können Sie es direkt zu dem von Ihnen ausgewählten Fachhändler bringen. Am besten klären Sie telefonisch oder vor Ort, wie der Ablauf genau aussehen wird. Bei größeren Geräten, wie Waschmaschinen oder Kühlschränken, wird in der Regel eine Abholung organisiert oder ein Termin vereinbart, bei dem ein Techniker das Gerät vor Ort prüft.

Sobald der Schaden begutachtet wurde, müssen Sie nichts weiter tun: Ihr Fachhändler übernimmt die gesamte Schadensabwicklung und kümmert sich um die Reparatur. Sie werden über alle weiteren Schritte auf dem Laufenden gehalten. Sollte es sich um einen Totalschaden handeln oder die Reparatur unwirtschaftlich sein, unterstützen wir Sie beim Neukauf*.

*Neukaufbeteiligung:
Erscheint eine Reparatur nicht mehr sinnvoll, beteiligen wir uns mit 150 Euro am Kauf eines Ersatzgerätes. Diese Neukaufbeteiligung steigt nach dem 2. Vertragsjahr für jedes weitere schadenfreie Jahr jährlich um 25 Euro pro Gerät. Übersteigt der Zeitwert des defekten Gerätes die zum Schadenzeitpunkt bestehende Neukaufbeteiligung, beteiligen wir uns in Höhe des Zeitwertes des defekten Gerätes am Kauf eines Ersatzgerätes. Die Neukaufbeteiligung ist auf die für das Ersatzgerät gleicher Art und Güte tatsächlich aufgewandten Kosten begrenzt. Es ist nicht zwingend notwendig, dass es sich beim Ersatzgerät um das gleiche Modell oder bei Mobiltelefonen um ein Neugerät handelt.

2.2 Schadensregulierung von BSH und Miele Geräten

Wenn Sie einen Schaden mit einem Haushaltsgroßgerät der BSH oder Miele Produktreihe melden wollen, kontaktieren Sie bitte die entsprechende Service-Nummer des Herstellers. Der Werkskundendienst wird Ihren Schadensfall betreuen.

3.Sonderfälle: Schadenmeldung über andere Fachhändler/Werkstatt

Wenn Sie einen Fachhändler Ihrer Wahl für die Reparatur Ihres defekten Geräts beauftragen möchten, gehen Sie bitte wie folgt vor:

  1. Lassen Sie sich einen Kostenvoranschlag für die Reparatur erstellen. Wichtig: Achten Sie darauf, dass Gerätetyp und Seriennummer des versicherten und defekten Geräts im Kostenvoranschlag aufgeführt sind.
  2. Senden Sie den Kostenvoranschlag an: schaden@wertgarantie.com
  3. Sobald wir den Kostenvoranschlag geprüft haben, melden wir uns bei Ihnen. Sobald die Kosten freigegeben wurden, können Sie die Reparatur in Auftrag geben. Bitte begleichen Sie die Rechnung zunächst selbst und senden Sie uns anschließend die Quittung per E-Mail an schaden@wertgarantie.com.. Sie erhalten den Betrag dann zeitnah von uns erstattet.
  4. Sollte die Reparaturkostenübernahme nicht möglich sein, etwa weil die Reparatur unwirtschaftlich ist oder ein Totalschaden vorliegt, informieren wir Sie über eine mögliche Beteiligung am Neukauf*.

* Neukaufbeteiligung:
Erscheint eine Reparatur nicht mehr sinnvoll, beteiligen wir uns mit 150 Euro am Kauf eines Ersatzgerätes. Diese Neukaufbeteiligung steigt nach dem 2. Vertragsjahr für jedes weitere schadenfreie Jahr jährlich um 25 Euro pro Gerät. Übersteigt der Zeitwert des defekten Gerätes die zum Schadenzeitpunkt bestehende Neukaufbeteiligung, beteiligen wir uns in Höhe des Zeitwertes des defekten Gerätes am Kauf eines Ersatzgerätes. Die Neukaufbeteiligung ist auf die für das Ersatzgerät gleicher Art und Güte tatsächlich aufgewandten Kosten begrenzt. Es ist nicht zwingend notwendig, dass es sich beim Ersatzgerät um das gleiche Modell oder bei Mobiltelefonen um ein Neugerät handelt.

So haben Sie volle Kontrolle über die Reparatur und eine schnelle Abwicklung.

Profitieren Sie von unseren Leistungen WERTGARANTIE Kundenportal

Alle Geräte zentral auf einen Blick

Behalten Sie den Überblick über all Ihre versicherten Geräte an einem zentralen Ort

Schaden in wenigen Schritten melden

Melden Sie Ihre Schäden online schnell und unkompliziert mit nur wenigen Klicks.

Vertragsdaten und Nachrichten immer griffbereit

Greifen Sie jederzeit auf Ihre Vertragsinformationen und Mitteilungen zu

Häufige Fragen und Antworten

Was passiert, wenn ein Schaden/Diebstahl eintritt?

Für Smartphones, Notebooks, Tablets, Smartwatches und Konsolen können Sie unsere einfache und unkomplizierte Online-Schadensabwicklung nutzen. Melden Sie den Schaden in unserem Kundenportal, anschließend erhalten Sie ein kostenloses Versandetikett, um das Gerät zur Reparatur einzusenden. Autorisierte Techniker reparieren Ihr Gerät und innerhalb weniger Werktage sollten Sie Ihr funktionierendes Gerät wieder in den Händen halten.

Bei allen anderen Geräten wenden Sie sich entweder an einen WERTGARANTIE Fachhändler in Ihrer Nähe oder melden den Schaden im Kundenportal und unser Kundenservice wird sich schnellstmöglich um die Abwicklung Ihrer Reparatur kümmern.

Im Fall eines Diebstahls nutzen Sie die Online-Diebstahlmeldung im Kundenportal. Dazu benötigen wir eine kurze schriftliche Beschreibung des Tathergangs und einen schriftlichen Nachweis über die Stellung einer Strafanzeige bei der Polizei. Handelt es sich um ein Smartphone benötigen wir zusätzlich einen Beleg über die SIM-Kartensperrung Ihres Anbieters.

Gibt es eine Selbstbeteiligung?

Nur bei Mobiltelefonen/Smartphones kann in bestimmten Fällen eine Selbstbeteiligung anfallen. Bei Geräten mit einem Kaufpreis über 300 Euro (unsubventioniert) tragen Sie pro Schadenfall 30 Euro – es sei denn, die Entschädigung erfolgt als Neukaufbeteiligung.

Mit der Premium-Option entfällt die Selbstbeteiligung, und wir übernehmen die Reparaturkosten vollständig

Wie erreiche ich WERTGARANTIE?

Telefonisch:
Unter der Telefonnummer +49 (0) 511 71280123 von montags bis freitags von 8-20 Uhr und samstags von 8-16 Uhr.

Im Live-Chat (wenn verfügbar):
über www.wertgarantie.de oder im Kundenportal

per WhatsApp:
Unter +49 (0) 511 71280123 von montags bis freitags 8-19 Uhr. Weitere Informationen zu unserem WhatsApp-Service finden Sie in unserem Servicebereich.

per E-Mail:
über kunde@wertgarantie.com

Wie melde ich einen Schaden an meinen Mobiltelefonen und Multimediageräten?

Melden Sie den Schaden einfach im WERTGARANTIE-Kundenportal, erfassen Sie die Schadendaten und drucken Sie den Reparaturbegleitschein sowie das Versandlabel aus. Verpacken Sie das Gerät sicher und senden Sie es ein oder lassen Sie es bequem abholen. Nach Prüfung wird es repariert oder ausgetauscht – den Status können Sie jederzeit im Kundenportal verfolgen. Sobald die Reparatur abgeschlossen ist, erhalten Sie Ihr Gerät schnellstmöglich zurück.

Wie melde ich einen Schaden an meinen Haushaltsgeräten?

Melden Sie den Schaden einfach im WERTGARANTIE-Kundenportal. Dort erhalten Sie alle wichtigen Informationen zur Schadensabwicklung sowie die Kontaktdaten eines Fachhändlers, der sich um die Reparatur kümmert – Sie müssen das Gerät anschließend nur noch abholen. Alternativ können Sie über die Händler- und Werkstattsuche einen Fachhändler Ihrer Wahl auswählen.

Je nach Gerät können Sie es direkt zum Fachhändler bringen oder bei Großgeräten eine Abholung bzw. einen Vor-Ort-Termin vereinbaren. Der Fachhändler übernimmt die Reparatur und informiert Sie über die weiteren Schritte. Falls eine Reparatur unwirtschaftlich ist oder ein Totalschaden vorliegt, beteiligt sich WERTGARANTIE an einem Neukauf.

Für Haushaltsgroßgeräte von BSH oder Miele kontaktieren Sie direkt den Werkskundendienst des Herstellers:

Falls Sie die Reparatur über einen anderen Fachhändler oder eine Werkstatt abwickeln möchten, senden Sie einen Kostenvoranschlag an schaden@wertgarantie.com. Nach Prüfung erhalten Sie eine Rückmeldung zur Kostenübernahme oder einer möglichen Neukaufbeteiligung*.

* Neukaufbeteiligung
Erscheint eine Reparatur nicht mehr sinnvoll, beteiligen wir uns mit 150 Euro am Kauf eines Ersatzgerätes. Diese Neukaufbeteiligung steigt nach dem 2. Vertragsjahr für jedes weitere schadenfreie Jahr jährlich um 25 Euro pro Gerät. Übersteigt der Zeitwert des defekten Gerätes die zum Schadenzeitpunkt bestehende Neukaufbeteiligung, beteiligen wir uns in Höhe des Zeitwertes des defekten Gerätes am Kauf eines Ersatzgerätes. Die Neukaufbeteiligung ist auf die für das Ersatzgerät gleicher Art und Güte tatsächlich aufgewandten Kosten begrenzt. Es ist nicht zwingend notwendig, dass es sich beim Ersatzgerät um das gleiche Modell oder bei Mobiltelefonen um ein Neugerät handelt.

Was bedeutet die Neukaufbeteiligung?

Wenn eine Reparatur nicht mehr wirtschaftlich ist, erhalten Sie eine Neukaufbeteiligung in Höhe des Zeitwerts Ihres Geräts – mindestens 150 Euro. Ab dem 2. Vertragsjahr erhöht sich dieser Betrag pro schadenfreiem Jahr um 25 Euro.

Sie werden schriftlich über die Neukaufbeteiligung informiert und können den Betrag auszahlen lassen, sobald Sie den Kauf eines neuen Geräts nachweisen. Alternativ kann die Summe direkt beim Fachhändler auf den Kaufpreis angerechnet werden – sprechen Sie ihn einfach darauf an. WERTGARANTIE überweist Ihnen den Betrag schnellstmöglich.

Kontaktieren Sie uns direkt

Sie haben noch Fragen oder brauchen Unterstützung? Teilen Sie uns Ihr Anliegen ganz einfach über unser Kontaktformular mit oder kontaktieren Sie direkt unseren Kundenservice. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme und kümmern uns schnellstmöglich um Ihr Anliegen.