Diebstahl melden

Mit dem Schutz von WERTGARANTIE sind alle Ihre technischen Geräte im Haushalt stets optimal abgesichert – und das nicht nur bei Schäden, sondern auch im Falle eines Diebstahls. Wenn eines Ihrer versicherten Geräte gestohlen wird, brauchen Sie sich keine Sorgen zu machen. 

Melden Sie Schäden einfach und bequem über unser Kundenportal.

  • Alle Geräte auf einen Blick
  • Diebstahl in wenigen Schritten melden
  • Vertragsdaten und Nachrichten immer griffbereit
Das Interface des Kundenportals

Diebstahl melden - so einfach geht's:

Ihr versichertes Gerät wurde gestohlen? Das ist ärgerlich, aber Sie müssen sich keine Sorgen machen – wir sind für Sie da! Dank Ihrer WERTGARANTIE Diebstahlversicherung kümmern wir uns um eine schnelle und unkomplizierte Schadenabwicklung, sodass Sie so wenig Unannehmlichkeiten wie möglich haben. Sobald Sie den Diebstahl gemeldet haben, leiten wir alle notwendigen Schritte in die Wege, um den Schaden zu regulieren.

Unser Ziel ist es, Ihnen rasch zu helfen, damit Sie zeitnah wieder ein Ersatzgerät in den Händen halten können. Um den Diebstahl schnellstmöglich zu melden, wählen Sie einfach das betroffene Gerät aus:

Diebstahl eines Mobiltelefons melden

Ihr Mobiltelefon wurde gestohlen? Dann gehen Sie wie folgt vor, um schnellstmöglich von Ihrem Versicherungsschutz Gebrauch zu machen:

1. Polizeiliche Anzeige / SIM-Karten Sperrung

Bitte melden Sie den Diebstahl Ihres Geräts persönlich bei der Polizei, da wir Online-Anzeigen leider nicht akzeptieren können. Wichtige Angaben, die Sie bei der Anzeige benötigen, sind die Gerätebezeichnung sowie die Seriennummer oder IMEI-Nummer. Falls es sich um ein Smartphone handelt, müssen Sie zudem einen Nachweis über die Sperrung der SIM-Karte vorlegen.

2. Diebstahl melden

Nach der Anmeldung im Kundenportal können Sie den Diebstahl Ihres Smartphones ganz einfach und schnell auf der Hauptübersichtsseite unter „Diebstahl melden“ angeben. Alternativ können Sie auch unter „Meine Verträge“ bei Ihrem betroffenen Vertrag die einzelnen Geräte einsehen und auch dort den Diebstahl melden. Füllen Sie einfach das Formular zum Diebstahl aus und laden Sie anschließend die benötigten Dokumente hoch. Wir prüfen dann umgehend Ihren Fall und informieren Sie per E-Mail über die Höhe der Schadenersatzleistung.

3. Neukaufabwicklung mit Fachhändler

Wenden Sie sich nun an Ihren Fachhändler, um ein neues Gerät auszusuchen. Nachdem Sie die Kaufrechnung für das neue Gerät eingereicht haben, kann die Erstattung entweder direkt an Sie oder an den Fachhändler erfolgen. Das neue Gerät wird anschließend automatisch in Ihren bestehenden Vertrag übernommen.

Bei weiteren Fragen können Sie gerne unsere Serviceseite nutzen, auf der wir die häufigsten Fragen zum Kundenportal geklärt haben.

Diebstahl eines Multimediagerätes melden

Ihr Multimediagerät wurde gestohlen? Dann gehen Sie wie folgt vor, um schnellstmöglich von Ihrem Versicherungsschutz Gebrauch zu machen

1. Polizeiliche Anzeige

Bitte melden Sie den Diebstahl Ihres Geräts persönlich bei der Polizei, da wir Online-Anzeigen leider nicht akzeptieren können. Wichtige Angaben, die Sie bei der Anzeige benötigen, sind die Gerätebezeichnung sowie die Seriennummer oder IMEI-Nummer.

2. Diebstahl melden

Nach der Anmeldung im Kundenportal können Sie den Diebstahl Ihres Multimediagerätes ganz einfach und schnell auf der Hauptübersichtsseite unter „Diebstahl melden“ angeben. Alternativ können Sie auch unter „Meine Verträge“ bei Ihrem betroffenen Vertrag die einzelnen Geräte einsehen und auch dort den Diebstahl melden. Füllen Sie einfach das Formular zum Diebstahl aus und laden Sie anschließend die benötigten Dokumente hoch. Wir prüfen dann umgehend Ihren Fall und informieren Sie per E-Mail über die Höhe der Schadenersatzleistung.

3. Neukaufabwicklung mit Fachhändler

Wenden Sie sich nun an Ihren Fachhändler, um ein neues Gerät auszusuchen. Nachdem Sie die Kaufrechnung für das neue Gerät eingereicht haben, kann die Erstattung entweder direkt an Sie oder an den Fachhändler erfolgen. Das neue Gerät wird anschließend automatisch in Ihren bestehenden Vertrag übernommen.

Bei weiteren Fragen können Sie gerne unsere Serviceseite nutzen, auf der wir die häufigsten Fragen zum Kundenportal geklärt haben.

Diebstahl eines Haushaltgerätes melden

Ihr Haushaltsgerät wurde gestohlen? Dann gehen Sie wie folgt vor, um schnellstmöglich von Ihrem Versicherungsschutz Gebrauch zu machen

1. Polizeiliche Anzeige

Bitte melden Sie den Diebstahl Ihres Geräts persönlich bei der Polizei, da wir Online-Anzeigen leider nicht akzeptieren können. Wichtige Angaben, die Sie bei der Anzeige benötigen, sind die Gerätebezeichnung sowie die Seriennummer.

2. Diebstahl melden

Nach der Anmeldung im Kundenportal können Sie den Diebstahl Ihres Haushaltgerätes ganz einfach und schnell auf der Hauptübersichtsseite unter „Diebstahl melden“ angeben. Alternativ können Sie auch unter „Meine Verträge“ bei Ihrem betroffenen Vertrag die einzelnen Geräte einsehen und auch dort den Diebstahl melden. Füllen Sie einfach das Formular zum Diebstahl aus und laden Sie anschließend die benötigten Dokumente hoch. Wir prüfen dann umgehend Ihren Fall und informieren Sie per E-Mail über die Höhe der Schadenersatzleistung.

3. Neukaufabwicklung mit Fachhändler

Wenden Sie sich nun an Ihren Fachhändler, um ein neues Gerät auszusuchen. Nachdem Sie die Kaufrechnung für das neue Gerät eingereicht haben, kann die Erstattung entweder direkt an Sie oder an den Fachhändler erfolgen. Das neue Gerät wird anschließend automatisch in Ihren bestehenden Vertrag übernommen.

Bei weiteren Fragen können Sie gerne unsere Serviceseite nutzen, auf der wir die häufigsten Fragen zum Kundenportal geklärt haben.

Profitieren Sie von unseren Leistungen WERTGARANTIE Kundenportal

Alle Geräte zentral auf einen Blick

Behalten Sie den Überblick über all Ihre versicherten Geräte an einem zentralen Ort

Schaden in wenigen Schritten melden

Melden Sie Ihre Schäden online schnell und unkompliziert mit nur wenigen Klicks.

Vertragsdaten und Nachrichten immer griffbereit

Greifen Sie jederzeit auf Ihre Vertragsinformationen und Mitteilungen zu

Häufige Fragen und Antworten

Gibt es eine Selbstbeteiligung?

Nur bei Mobiltelefonen/Smartphones kann in bestimmten Fällen eine Selbstbeteiligung anfallen. Bei Geräten mit einem Kaufpreis über 300 Euro (unsubventioniert) tragen Sie pro Schadenfall 30 Euro – es sei denn, die Entschädigung erfolgt als Neukaufbeteiligung.

Mit der Premium-Option entfällt die Selbstbeteiligung, und wir übernehmen die Reparaturkosten vollständig

Das Gerät wurde gestohlen, was mache ich jetzt?
  1. Bitte melden Sie den Diebstahl Ihres Geräts persönlich bei der Polizei, da wir Online-Anzeigen leider nicht akzeptieren können. Wichtige Angaben, die Sie bei der Anzeige benötigen, sind die Gerätebezeichnung sowie die Seriennummer oder IMEI-Nummer. Falls es sich um ein Smartphone handelt, müssen Sie zudem einen Nachweis über die Sperrung der SIM-Karte vorlegen.
  2. Anschließend loggen Sie sich ins WERTGARANTIE-Kundenportal ein oder registrieren sich neu.
  3. Nach der Anmeldung im Kundenportal können Sie den Diebstahl Ihres Smartphones ganz einfach und schnell auf der Hauptübersichtsseite unter „Diebstahl melden“ angeben. Alternativ können Sie auch unter „Meine Verträge“ bei Ihrem betroffenen Vertrag die einzelnen Geräte einsehen und auch dort den Diebstahl melden.
  4. Wir prüfen dann umgehend Ihren Fall und informieren Sie per E-Mail über die Höhe der Schadenersatzleistung.
Wie erreiche ich WERTGARANTIE?

Telefonisch:
Unter der Telefonnummer +49 (0) 511 71280123 von montags bis freitags von 8-20 Uhr und samstags von 8-16 Uhr.

Im Live-Chat (wenn verfügbar):
über www.wertgarantie.de oder im Kundenportal

per WhatsApp:
Unter +49 (0) 511 71280123 von montags bis freitags 8-19 Uhr. Weitere Informationen zu unserem WhatsApp-Service finden Sie in unserem Servicebereich.

per E-Mail:
über kunde@wertgarantie.com

Wie melde ich einen Diebstahl?
  1. Bringen Sie den Diebstahl bei der Polizei zur Anzeige (keine Online-Anzeigen) und halten Sie Gerätebezeichnung sowie Seriennummer bereit. Bei Smartphones müssen Sie die IMEI-Nummer parat haben, sowie zudem einen Nachweis über die Sperrung der SIM-Karte vorlegen.
  2. Anschließend loggen Sie sich ins WERTGARANTIE-Kundenportal ein oder registrieren sich neu.
  3. Nach der Anmeldung im Kundenportal können Sie den Diebstahl Ihres Haushaltgerätes ganz einfach und schnell auf der Hauptübersichtsseite unter „Diebstahl melden“ angeben. Alternativ können Sie auch unter „Meine Verträge“ bei Ihrem betroffenen Vertrag die einzelnen Geräte einsehen und auch dort den Diebstahl melden.
  4. Wir prüfen dann umgehend Ihren Fall und informieren Sie per E-Mail über die Höhe der Schadenersatzleistung.
Was bedeutet die Neukaufbeteiligung?

Wenn ihr Gerät einen Zeitwert besitzt, erhalten Sie eine Zuwendung in Höhe des Zeitwerts – mindestens 150 Euro. Ab dem 2. Vertragsjahr erhöht sich dieser Betrag pro schadenfreiem Jahr um 25 Euro. 

Sollte das geklaute Gerät über keinen Zeitwert verfügen, beteiligt sich WERTGARANTIE an Ihrem Neukauf. Sie werden schriftlich über die Neukaufbeteiligung informiert und können den Betrag auszahlen lassen, sobald Sie den Kauf eines neuen Geräts nachweisen. Alternativ kann die Summe direkt beim Fachhändler auf den Kaufpreis angerechnet werden – sprechen Sie ihn einfach darauf an. WERTGARANTIE überweist Ihnen den Betrag schnellstmöglich. 

Kontaktieren Sie uns direkt

Sie haben noch Fragen oder brauchen Unterstützung? Teilen Sie uns Ihr Anliegen ganz einfach über unser Kontaktformular mit oder kontaktieren Sie direkt unseren Kundenservice. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme und kümmern uns schnellstmöglich um Ihr Anliegen.