Eine Taschenuhr liegt auf einer TAstatur
Geplante Obsoleszenz - gibt es sie wirklich? (Bild: ©AstFreelancer - stock.adobe.com)

Ratgeber Elektronik Geplante Obsoleszenz: Wahrheit oder düstere Legende?

Von einer geplanten Obsoleszenz ist immer dann die Rede, wenn das Veralten oder sogar der Defekt eines Produkts vom Hersteller eingeplant ist. Es gibt vier verschiedene Erscheinungsformen der geplanten Obsoleszenz: die werkstoffliche, die funktionale, die psychologische sowie die ökonomische Obsoleszenz. In ihrer Erscheinungsform sind diese zwar unterschiedlich, aber im Kern geht es immer um die Notwendigkeit, ein Produkt durch ein neues zu ersetzen. Einmal werden Teile minderer Qualität eingebaut, beim nächsten Mal kann ein Update nicht installiert werden, das die Funktionalität des Gerätes gewährleistet und ein anderes Mal wiederum lohnt sich eine Reparatur ökonomisch nicht mehr. Aber stimmt das überhaupt? Oder handelt es sich hier bloß um Halbwahrheiten, ja, um eine Legende? Wir sind dem nachgegangen.

Die verschiedenen Formen der geplanten Obsoleszenz

Wir unterscheiden vier Erscheinungsformen der geplanten Obsoleszenz:

  • Bei der werkstofflichen Obsoleszenz sind in einem Produkt, beispielsweise einem Smartphone, Teile verbaut, die weniger leistungsfähig sind als der Rest. Diese können beispielsweise schneller kaputt gehen. Sind diese Bestandteile außerdem fest verbaut, etwa in einem Akku, können defekte Teile nicht mehr ausgetauscht werden.
  • Eine andere Art ist die funktionale Obsoleszenz. Von dieser wird gesprochen, wenn zum Beispiel ein Update auf dem Endgerät nicht mehr installiert werden kann. Dies hat zur Folge, dass dann bestimmte Funktionen nicht mehr gehen oder die Leistung nachlässt. In diesem Fall muss ein neues Gerät her, damit wieder alles problemlos funktioniert.
  • Sie gehen gerne mit der Mode und kaufen sich alle ein oder zwei Jahre ein neues Smartphone? Dann agieren Sie ganz im Sinne der psychologischen Obsoleszenz. Denn da regelmäßig immer neuere, moderne Geräte auf den Markt kommen, wirken die alten schnell unattraktiv. Diese landen dann auf dem Müll oder werden weggegeben, obwohl sie noch einwandfrei funktionieren.
  • Dass Geräte defekt gehen, kann leider jederzeit passieren. Allerdings stellt sich dann immer die Frage: Gibt es für dieses Produkt überhaupt noch Ersatzteile und lohnt sich eine Reparatur? Eine Kosten-Nutzen-Analyse muss her. Ergibt diese, dass ein Neukauf günstiger ist, dann handelt es sich um die sogenannte ökonomische Obsoleszenz.

Sicher unterwegs mit dem TechManager von WERTGARANTIE

Ob Ihr technisches Gerät von einer Form der geplanten Obsoleszenz betroffen ist oder nicht: Es ist gut zu wissen, wann Sie es gekauft haben und auch die Garantie sowie die Rechnung aufzubewahren. Aber es ist uns wohl schon allen einmal so ergangen: Der Garantieschein wird benötigt, ist aber nirgends zu finden. Gut, dass es die TechManager App gibt, in der Sie Garantien und sonstige wichtige Dokumente für Ihre technischen Geräte hinterlegen können. Einfach kostenlos downloaden, Geräte hinzufügen und im Bedarfsfall schnell und einfach darauf zurückgreifen.

Geräte absichtlich schlecht verarbeiten: Kann das sein?

Viele von uns haben wohl schon die Erfahrung gemacht, dass ein technisches Gerät, etwa ein vor zwei Jahren gekaufter Standmixer, ganz zufällig nach der Gewährleistung vom Hersteller plötzlich nicht mehr funktioniert. Und eine Reparatur ist nicht möglich, da alles so ineinander verklebt und verkantet ist, dass der Aufwand dafür viel zu groß wäre. Daneben scheint die Waschmaschine, die bereits die Eltern verwendet haben, geradezu unzerstörbar. Wie kann das sein?

3 Geräte schützen, nur für 2 zahlen!

Beim Komplettschutz 3 für 2 versichern Sie drei Geräte und erhalten den günstigsten Einzeltarif – bei gleichen Leistungen – kostenfrei.

  • Geräte auswählen
  • Komponenten hinzufügen
  • Geld sparen

Historischer Exkurs zur geplanten Obsoleszenz

Ein Richterhammer mit einer Waage im Hintergrund.
Geplante Obsoleszenz - alle Infos (Bild: ©burdun - stock.adobe.com)

Kann es wirklich sein, dass Hersteller so dreist sind und absichtlich ihre Produkte manipulieren, dass diese nach einer bestimmten Frist unbrauchbar werden? Dieser Vorwurf kommt nicht aus heiterem Himmel. In den 1930er Jahren forderte der amerikanische Immobilienmakler Bernard London von der Politik, dass Investitions- und Konsumgüter nur noch verkauft werden dürfen, wenn diese nach einer befristeten Zeit nicht mehr gebraucht werden dürfen und anschließend zerstört werden müssen. Der Gedanke: Dadurch sollte die durch die Wirtschaftskrise 1929 gebeutelte amerikanische Wirtschaft in Schwung gebracht werden.

Zur selben Zeit führten die amerikanischen Autobauer ein neues Absatzkonzept ein: ein jährlich neu erscheinendes Automodell. Die Autofahrer sollten unter psychologischen Druck gesetzt werden, damit sich diese immer wieder ein neues Auto kaufen, obwohl das ältere Modell voll funktionsfähig war. Ähnlich agiert die Textilindustrie noch heute.

Es gibt aber auch aktuellere Beispiele, etwa bei Druckerpatronen oder aktuellen Smartphones. Während bei ersteren im Raum steht, dass Patronen weder gänzlich gefüllt sind, noch bis zum letzten Tropfen ausgeschöpft werden, geht es bei den Smartphones um minderwertige Akkus.

Wer billig kauft, kauft doppelt: Die Eigenverantwortung

Bleiben wir bei der Textilindustrie. Gefühlt jeden Tag gibt es eine Neuheit, wird ein T-Shirt vom nächsten verdrängt. Und beim Shoppen im Internet oder in den Einkaufsmeilen werden wir von Schnäppchen und Billigpreisen bombardiert. Dies hat seinen Preis, denn solche Kleidungsstücke sind nicht für die Ewigkeit gedacht und sollen schnell mit Neuem ersetzt werden. Nicht nur der Preis ist billig, sondern auch die Qualität.

Dieses Beispiel zeigt, dass auch wir selbst, die Konsumenten, für die geplante Obsoleszenz von einigen Produkten mitverantwortlich sind.

Was sagt das Gesetz über die geplante Obsoleszenz?

In Frankreich gibt es bereits ein Gesetz, das geplante Obsoleszenz unter Strafe stellt. Dies wurde 2017 auch gegen EPSON auch angewandt, da dem Unternehmen vorgeworfen wird, manipulierte Druckerpatronen zu vermarkten.

In Deutschland hingegen gibt es kein ähnliches Gesetz. Allerdings sind Händler dazu verpflichtet, auf Neuwaren eine Gewährleistung von zwei Jahren zu geben. Bei Gebrauchtwaren liegt die Gewährleistung bei einem Jahr. Darüber hinaus können Händler freiwillig noch eine Garantie anbieten.

Das können Sie gegen geplante Obsoleszenz tun

Geplante Obsoleszenz ist kein Hirngespinst, sondern gibt es in Einzelfällen tatsächlich – auch wenn es schwierig ist, dies zu beweisen. Allerdings können Sie präventiv dagegen vorgehen, indem Sie beispielsweise

  • nicht nur billig kaufen, sondern auf Qualität setzen,
  • nicht ständig mit der Mode gehen und auf Klassiker setzen,
  • wenn möglich lieber reparieren als neu kaufen,
  • Folgekosten berücksichtigen oder
  • die Herkunft prüfen.

Außerdem sollten Sie auf Ihr Recht als Verbraucher pochen und die Gewährleistung einfordern. Und damit Sie die nötigen Unterlagen stets bei der Hand haben, lohnt es sich die TechManager-App von WERTGARANTIE herunterzuladen, damit Sie jederzeit auf notwendige Dokumente zugreifen können.