Junger Erwachsene treffen sich auf ein Bier
Promillegrenze für Fahrradfahrende (Bild: LIGHTFIELD STUDIOS – stock.adobe.com)

Ratgeber Rad & E-Bike Promillegrenze auf dem E-Bike: Diese Strafen drohen

Das Fahrrad, sei es in Form eines klassischen Fahrrads oder eines modernen E-Bikes, erfreut sich immer größerer Beliebtheit als umweltfreundliches Fortbewegungsmittel. Viele Menschen steigen darum auf das Rad um, sei es aus Gründen der Gesundheit, des Umweltschutzes oder der Kostenersparnis. Deshalb tauschen viele das Auto dauerhaft gegen den Drahtesel aus. Doch Vorsicht beim Alkoholkonsum, denn auch für E-Bikes und Fahrräder gibt es eine Promillegrenze. Umso wichtiger ist es, sich der Regeln und Vorschriften bewusst zu sein, die für die jeweilige Fortbewegungsart gelten. In diesem Ratgeber werden die geltenden Promillegrenzen für E-Bikes und Fahrräder erläutert und erklärt, ab wie viel Promille Strafen drohen. Dabei werden anhand von Beispielen konkrete Strafen, die für Alkohol auf dem E-Bike oder Fahrrad drohen, aufgezeigt.

Welche Promillegrenze gilt für Fahrradfahrende?

In Deutschland liegt die Promillegrenze für Radfahrer und Radfahrerinnen bei 1,6 Promille. Dies bedeutet, dass Biker und Bikerinnen, die mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille oder mehr unterwegs sind, als fahruntüchtig gelten. Sie müssen mit schwerwiegenden rechtlichen Konsequenzen rechnen.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass bereits ab einer Blutalkoholkonzentration von 0,3 Promille strafrechtliche Konsequenzen drohen können, wenn zusätzlich alkoholbedingte Ausfallerscheinungen vorliegen. Dazu zählen beispeilsweisedas Fahren in Schlangenlinien, Stürze, Gleichgewichtsprobleme oder das alkoholbedingte Verursachen eines Unfalls. Solche Ausfallerscheinungen werden als relativ fahruntüchtig eingestuft. Die Strafen für alkoholisierte Radfahrer und Radfahrerinnen können dabei von Bußgeldern über Punkte in Flensburg bis hin zu Fahrverboten reichen.

Welche Konsequenzen drohen bei 1,6 Promille?

Falls ein Radfahrer oder eine Radfahrerin mit einem Alkoholgehalt von 1,6 Promille oder höher erwischt wird, hat das rechtliche Folgen. Eine Geldstrafe in der Größenordnung von etwa 30 Tagessätzen, was in etwa einem monatlichen Nettogehalt entspricht, kann verhängt werden. Darüber hinaus werden zwei Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg eingetragen.

Was geschieht in Bezug auf die Fahrerlaubnis?

Wenn jemand wegen Trunkenheit im Verkehr auf dem Fahrrad verurteilt wird, führt dies – anders als oft angenommen – nicht zu einem Fahrverbot. Dennoch sollten sich die Betroffenen darüber im Klaren sein, dass es nach dem Strafverfahren noch weitere Konsequenzen geben kann.

Die Fahrerlaubnisbehörde wird über den Vorfall informiert und ordnet ab einem Alkoholgehalt von 1,6 Promille eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) an. Bei einer derart hohen Promillezahl wird vermutet, dass eine Alkoholgewöhnung oder ein Alkoholproblem vorliegt, und dies wird in der MPU überprüft. Sollte die MPU negativ ausfallen, wird dem Fahrradfahrer oder der Fahrradfahrerin die Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge entzogen, was den Verlust des Führerscheins bedeutet.

Aufgepasst: Auch wenn Betroffene noch keinen Führerschein besitzen, kann die Teilnahme an einer MPU erforderlich sein. Jede Person, die am Straßenverkehr teilnimmt, muss als geeignet dafür angesehen werden. In einigen Fällen kann das Radfahren sogar verboten werden, wenn die Gefahr besteht, dass in der Zukunft erneut Alkohol konsumiert und Fahrrad gefahren wird.

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Gilt die Promillegrenze auch für E-Bikes?

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Alkoholgrenze auf dem E-Bike (Bild: Harry Green – stock.adobe.com)

Ja, die Promillegrenze gilt auch für E-Bikes, insbesondere für Fahrräder mit elektrischer Tretunterstützung, auch bekannt als Pedelecs, die eine Geschwindigkeit von bis zu 25 Kilometern pro Stunde erreichen. In diesem Fall werden sie rechtlich wie herkömmliche Fahrräder behandelt und die Promillegrenze von 1,6 Promille ist auch für E-Bike-Fahrer und -Fahrerinnen verbindlich.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass E-Bikes, die ausschließlich durch einen elektrischen Motor angetrieben werden oder Pedelecs mit elektrischer Tretunterstützung bis zu 45 Kilometern pro Stunde, als Kraftfahrzeuge gelten. Für diese gelten die gleichen Regeln wie für Autofahrer, einschließlich der niedrigeren Promillegrenze von 0,5 Promille.

Alkoholgrenze auf dem E-Bike: Mögliche rechtliche Konsequenzen

Wenn Sie auffälliges Fahrverhalten zeigen, andere gefährden oder in einen Unfall verwickelt sind, kann die Polizei Ihren Alkoholspiegel kontrollieren. Überschreiten Sie dabei die festgelegten Promillegrenzen, erwarten Sie erhebliche rechtliche Konsequenzen.

Es können folgenden Strafen (Stand 01/2023) verhängt werden:

  • Mehr als 0,3 Promille auf dem Pedelec oder Fahrrad und auffälliges Fahrverhalten oder Unfall: 2 Punkte, Geldstrafe, Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung.
  • Mehr als 1,6 Promille auf dem Pedelec oder Fahrrad: 3 Punkte, Geldstrafe, Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung.
  • Mehr als 0,5 Promille auf dem E-Bike oder E-Scooter: Beim ersten Vergehen: 2 Punkte, Geldstrafe bis zu 528,50 Euro, 1 Monat Fahrverbot und Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU). Beim zweiten Vergehen: 2 Punkte, Geldstrafe bis zu 1.053,50 Euro, 3 Monate Fahrverbot und Anordnung einer MPU. Beim dritten Vergehen: 2 Punkte, Geldstrafe bis zu 1.578,50 Euro, 3 Monate Fahrverbot und Anordnung einer MPU.

Aber Vorsicht: Für Fahranfänger: innen in der Probezeit gilt ein striktes Alkoholverbot mit einer Promillegrenze von 0,0 Promille. Im Gegensatz dazu gibt es auf dem Fahrrad in der Probezeit keine von der allgemeinen Regelung abweichende Promillegrenze. Um sowohl sich selbst als auch andere nicht zu gefährden, ist es generell ratsam, auf Alkoholkonsum im Straßenverkehr zu verzichten.

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