Zeitung mit der Aufschrift EuGH-Urteil
Die Auswirkungen des EuGH Urteils (Bild: Zerbor – stock.adobe.com)

Ratgeber Rad & E-Bike E-Bikes sind Fahrräder: Die Auswirkungen des EuGH Urteils

Was genau ist ein Fahrzeug? Und was unterscheidet Elektrofahrräder von Kraftfahrzeugen? Sie glauben, die Antwort liege auf der Hand? Dann lesen Sie, wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einer Versicherungsfrage über diesen Sachverhalt abschließend geurteilt hat. Nun wissen wir definitiv: E-Bikes sind Fahrräder. Daraus folgt, dass die meisten Pedelecs nicht automatisch über die Kfz-Haftpflichtversicherung mitversichert sind. Wie Sie selbst auf dieses Urteil reagieren müssen und ob Sie eine spezielle E-Bike Versicherung brauchen, erfahren Sie im folgenden Beitrag.

Ein wegweisendes EuGH Urteil zu Pedelecs

Wenn Sie auf Ihrem E-Bike unterwegs sind, werden Sie sich wahrscheinlich herzlich wenig darum kümmern, welche E-Bikes-Definition es gibt. Sie steuern ein Fahrrad mit Elektroantrieb – also wird es sich doch offensichtlich um ein Fahrrad handeln. Worum auch sonst? Doch halt, so einfach ist es nicht. Es gibt Fälle, in denen eine juristisch korrekte Zuweisung von elektrischen Fahrrädern zu einer exakt definierten Fahrzeugkategorie sehr wohl ins Gewicht fällt. Etwa dann, wenn es vor Gericht um viel Geld geht. Ein solcher – noch dazu sehr tragischer Fall – hat das Thema Elektrofahrräder sogar vor den Europäischen Gerichtshof gebracht. Das im Oktober 2023 ergangene EuGH Urteil wird auch auf das deutsche Verkehrsrecht Einfluss nehmen und bei Unfällen mit Autos den Verweis auf die Kfz-Haftpflichversicherung vielfach obsolet machen.

Wann sind Elektrofahrräder Kraftfahrzeuge?

Für Deutschland gilt nach Straßenverkehrs-Ordnung (StVO): Elektrische Fahrräder dürfen eine Motor-Nenndauerleistung von maximal 250 Watt haben und müssen ab 25 km/h abregeln, um gewöhnlichen Fahrrädern gleichgestellt zu sein. Wer sie fährt, steuert den Elektromotor seines Rades über die Pedalkraft. Keine Frage: Diese E-Bikes sind Fahrräder. Pedelecs hingegen, die bis 45 km/h schnell sind, gelten als S-Pedelecs und sind vor dem Gesetz Kleinkrafträder. Damit fallen sie in die Fahrzeugklasse L1e-B, die führerschein-, versicherungs- sowie helmpflichtig ist. Im europäischen Maßstab sind Gesetz und Regeln jedoch nicht einheitlich. Aus höchster richterlicher Warte sind Entscheidungen möglich, die das Verhältnis E-Bikes vs. herkömmliche Fahrräder in ein neues Licht rücken können. 2017 starb ein belgischer E-Bike-Fahrer an den Folgen eines Unfalls mit einem Autofahrer. Daraufhin kam es zu einem Streit der Angehörigen und Versicherungen um eine Entschädigung. Das belgische Recht sieht vor, dass deren Höhe nach dem Status des geschädigten Verkehrsteilnehmers zu veranschlagen ist. So genießen Radfahrer als besonders gefährdete Verkehrsteilnehmer einen höheren Entschädigungsanspruch als die Führer von Kraftfahrzeugen. Ein belgisches Gericht wandte sich schließlich an das EuGH mit der Bitte um Klärung: In welche dieser beiden Kategorien fallen Fahrräder mit Elektroantrieb?

Das Urteil zur Elektromobilität auf zwei Rädern

Das EuGH hatte sich speziell mit der Frage auseinanderzusetzen, ob und in welchem Umfang die Kfz-Haftpflichtversicherung des Autofahrers zur Zahlung verpflichtet werden soll. Denn dieser hatte den Unfall nicht verursacht, müsste aber nach Ansicht der Arbeitsunfallversicherung des Unfallopfers wegen des Radfahrer-Status dennoch über seine Pkw-Haftpflicht entschädigen. Das EuGH Urteil dieses für deutsche Prozessbeobachter ungewöhnlichen Falles stellte auf den ersten Blick wenig überraschend klar: E-Bikes sind Fahrräder. Begründung: Kraftfahrzeuge werden ausnahmslos mechanisch, also durch einen Motor angetrieben. Fahrräder mit Elektroantrieb verfügen auf der anderen Seite lediglich über eine mechanische Tretunterstützung. Dann wurde der Europäische Gerichtshof konkreter, was das Schadenspotenzial und die Fahrrad-Definition betrifft:

„(…) ein Fahrrad, dessen Elektromotor nur eine Tretunterstützung bietet und das über eine Funktion verfügt, mit der es ohne Treten auf eine Geschwindigkeit von bis zu 20 km/h beschleunigt werden kann, wobei aber diese Funktion nur nach Einsatz von Muskelkraft aktiviert werden kann, kein „Fahrzeug“ im Sinne dieser Bestimmung ist.“

Handelt es sich um ein solches Verkehrsmittel, dann ist dieses nicht in der Lage, so schlimme Schäden zu verursachen, wie sie maschinell angetriebene Fahrzeuge verursachen können – und somit nicht versicherungspflichtig.

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Gibt es nun Auswirkungen auf die E-Bike Versicherung?

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E-Bikes sind Fahrräder: Privathaftpflicht genügt (Bild: BGStock72 – stock.adobe.com)

Vielleicht hat auch bei Ihnen das Urteil der Fünften Kammer des EuGH für Stirnrunzeln gesorgt. Auch Sie werden sich bestimmt fragen, welche Elektrofahrräder es sind, die ohne Tretunterstützung bis 20 km/h beschleunigen. Gleichwohl steht unter Rechtsexperten fest, dass sich diese Entscheidung auch auf die deutsche Gesetzgebung, auf die Rechtsprechung und nicht zuletzt auf die Versicherungen auswirken wird. Bei ähnlichen Fällen wie dem aus Belgien müssen sich die deutschen Gerichte künftig am EuGH Urteil ausrichten. Auch hierzulande wird es zu einer neuen Einordnung von Elektrofahrrädern und der für sie geltenden Versicherungspflicht kommen. Das Urteil stellt klar, dass Pedelecs nicht unter die gleiche Haftpflichtversicherungspflicht wie die für Autos fallen – insofern ihre Elektrounterstützung durch Muskelkraft in Gang gesetzt wird. Dazu passt eine Ende 2023 erfolgte Änderung der Richtlinie für Kfz-Haftpflichversicherungen, in der geregelt wurde, dass ausschließlich maschinell angetriebene Kraftfahrzeuge als Fahrzeuge gelten. E-Bikes mit Tretunterstützung also nicht.

E-Bikes sind Fahrräder: Privathaftpflicht genügt

Noch ist nichts entschieden. Wenn Sie selbst ein E-Bike besitzen, gibt es aktuell keinen versicherungstechnischen Handlungsbedarf. Fest steht nach dem Urteil: 25-km/h-E-Bikes sind Fahrräder und benötigen daher keine Kfz-Haftpflichversicherungen. Wenn Sie ein Elektrofahrrad fahren und sich im selbst verursachten Schadensfall gegen die Ansprüche anderer absichern möchten, sollten Sie jedoch eine Privathaftpflichtversicherung abgeschlossen haben. Eine E-Bike-Zulassung ist nicht erforderlich. Für die schnelleren S-Pedelecs als Leichtkrafträder hingehen ist sehr wohl eine Kfz-Haftpflichversicherung nötig. Sie möchten Ihr E-Bike generell gut versichert wissen? Dann empfehlen wir Ihnen die E-Bike Versicherung von WERTGARANTIE mit einem Komplettschutz ab 49 Euro pro Jahr. So können Sie entspannt elektrisch radeln und sorglos alle Elektrofahrräder Vorteile nutzen.

 

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