E-Scooter Helmpflicht
E-Scooter Helmpflicht (Bild: Wellnhofer Designs – stock.adobe.com)

Ratgeber Rad & E-Bike E-Scooter Helmpflicht: Gibt es eine Pflicht für E-Roller oder nicht?

Kann es sein, dass es in Deutschland tatsächlich keine E-Scooter Helmpflicht gibt? Und wie passt das mit den ansonsten so strengen Regeln für Fortbewegungsmittel in unserem Land zusammen? Das haben wir uns auch gefragt und im Folgenden die wichtigsten Regeln beim Umgang mit Elektrorollern für Sie zusammengetragen.

Inhalt

Warum gibt es keine Helmpflicht für E-Scooter in Deutschland?

Auch wenn es in einigen Ländern eine E-Scooter Helmpflicht gibt, dürfen die elektrischen Tretroller mit ihrer maximalen Geschwindigkeit von 20 Kilometern pro Stunde (km/h) nach deutschen Verkehrsregeln genau wie Fahrräder und E-Bikes ohne Helm gefahren werden.

Das ergibt sich aus dem Straßenverkehrsgesetz, nach dem für alle Fahrzeuge – egal über welche Antriebsart sie verfügen – die gleichen Regeln und Vorschriften zur Anwendung kommen.

Laut deutscher Straßenverkehrsordnung (StVO) gilt die Helmpflicht nur für Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 20 km/h. Elektrische Tretroller dürfen hierzulande in der Regel maximal 20 km/h fahren. Nur unter dieser Bedingung erhalten die Elektro-Scooter überhaupt eine Straßenzulassung. Damit entfällt in Deutschland die Helmpflicht für E-Scooter.

Welche Verkehrsregeln gelten für Elektroroller?

Auch wenn für E-Scooter keine Helmpflicht besteht, gibt es einige strenge Verkehrsregeln, die man beim E-Scooter Fahren beachten muss. Um überhaupt einen elektrischen Tretroller im Straßenverkehr nutzen zu dürfen, sind bestimmte Voraussetzung zu erfüllen:

  • Nur mit einer Betriebserlaubnis darf ein E-Scooter am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen.
  • E-Tretroller, die im Straßenverkehr genutzt werden sollen, benötigen eine entsprechende Versicherung.

Wenn Sie einen E-Scooter kaufen und fahren möchten, sollten Sie zudem auf folgende Punkte achtgeben:

  1. Erlaubt ist eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von mindestens sechs und höchstens 20 km/h.
  2. Es besteht eine Leistungsbegrenzung von 500 Watt maximum.
  3. Das erlaubte Gewicht beträgt maximal 55 Kilogramm (ohne fahrende Person).
  4. Pflicht ist eine Beleuchtungsanlage mit weißem Scheinwerfer vorne und rotem Rücklicht.
  5. E-Scooter müssen über zwei voneinander unabhängige Bremsen verfügen.
  6. Eine Klingel ist Pflicht.
  7. Ein E-Scooter darf keinen Sitz haben.

In Deutschland zählen E-Scooter mit einer Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h zu den Elektrokleinstfahrzeugen. Die Verwendung von Elektro-Tretrollern fällt somit unter die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV). Diese bezieht sich auf Fahrzeuge mit einer Lenk- oder Haltestange, die aufgrund ihrer Bauart die zugelassene Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h nicht überschreiten darf und über eine Straßenzulassung bzw. Betriebserlaubnis verfügen muss.

Fahren dürfen Sie E Scooter auf Radwegen, Fahrradstraßen und Fahrradstreifen. Auf dem Gehweg oder in einer Fußgängerzone haben die agilen Elektro-Tretroller nichts zu suchen. Auch das Befahren von Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung ist den Elektro Scootern untersagt. Nur wenn Fahrradwege und Fahrradstraßen nicht vorhanden sind, dürfen Sie auf die Fahrbahn ausweichen.

Einen E-Scooter abstellen dürfen Sie am Straßenrand, auf dem Fußweg und auch in Fußgängerzonen – vorausgesetzt, die Fußgängerzonen sind für E-Scooter freigegeben. Dabei ist darauf zu achten, dass das Fahrzeug niemanden behindert oder den Gehweg blockiert.

In Bussen und Bahnen können Sie – anders als bei Fahrrädern üblich – Ihren E-Scooter kostenlos mitnehmen, vorausgesetzt dieser lässt sich platzsparend zusammenklappen, was mittlerweile bei vielen Modellen der Fall ist.

E-Scooter dürfen maximal von einer Person benutzt werden. Das Nebeneinanderfahren ist untersagt. Außerdem besteht – genau wie beim Radfahren – die Pflicht, vor dem Abbiegen ein entsprechendes, gut sichtbares Handzeichen zu geben. Es sei denn, Ihr neuer E-Scooter verfügt über eine Blinkanlage. Das Handzeichen kann für Neulinge bereits eine Herausforderung darstellen, sodass das Tragen eines Helms auch ohne E-Scooter Helmpflicht aus Sicherheitsgründen von Fachleuten generell empfohlen wird.

Im Gegensatz zum Fahren mit einem E-Bike gelten in Deutschland für E-Scooter die gleichen Promillegrenzen wie für Kraftfahrzeuge. Für Fahranfänger ist Alkohol auf dem Elektroroller generell tabu. Wer in der sogenannten Probezeit oder unter 21 Jahren unter dem Einfluss von Alkohol einen E-Scooter fährt, riskiert eine Geldbuße von 250 Euro und einen Punkt in Flensburg. Hinzu kommt die Pflicht für ein Aufbauseminar und die Verlängerung der Probezeit auf vier Jahre, statt der klassischen zwei Jahre.

Bei Zuwiderhandeln und einem Blutalkoholwert zwischen 0,5 bis 1,09 Promille handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit. Es drohen dann nicht nur ein höheres Bußgeld von 500 Euro, sondern auch ein Monat Fahrverbot und zwei Punkte in Flensburg. Wird man trotz einer Blutalkoholkonzentration von 1,1 Promille oder mehr auf dem Elektro-Roller erwischt, geht es nunmehr um eine Straftat. Das heißt, es ist mit einer entsprechenden Anklage zu rechnen. Als Strafe kann der Führerscheinentzug für mindestens sechs Monate bis fünf Jahre angeordnet werden.

Gibt es eine E-Scooter Helmpflicht im Ausland?

Für E-Scooter gelten im Ausland häufig andere Regeln als bei uns. Das betrifft auch die Helmpflicht. E-Scooter Fahre in Kroatien und Portugal müssen laut ADAC einen Helm tragen. In vielen anderen europäischen Ländern ist es wie in Deutschland keine Pflicht, einen E-Scooter Helm zu benutzen. Allerdings dürfen Sie nicht in jedem Land mit einem in Deutschland zugelassenen Elektroroller unterwegs sein.

Wer mit seinem E-Scooter ins Ausland will, ist gut beraten, sich vorher über die jeweiligen Vorschriften für die elektrischen Flitzer zu erkundigen. So sind beispielsweise in den Niederlanden E-Scooter generell verboten und auch in Großbritannien dürfen diese im öffentlichen Verkehrsraum nicht genutzt werden.

Wo sich die europäischen Länder allerdings weitestgehend einig sind, ist die vorgeschriebene Promille-Grenze für E-Scooter-Fahrende. Mit Ausnahme von Österreich, wo 0,8 Promille als oberste Grenze gelten, ist in den meisten europäischen Ländern bei 0,5 Promille Schluss. In Spanien ist man deutlich strenger. Hier gilt neben dem Verbot für Kopfhörer und Telefonieren auch ein striktes Alkoholverbot. Und auch für Frankreich gilt das Verbot für Alkohol und außerdem für Drogen.

Braucht man für E-Scooter einen Führerschein?

In Deutschland benötigen Sie für das Fahren eines E-Scooters keinen Führerschein. Einzige Pflicht: Sie müssen mindestens 14 Jahre alt sein. Das ist recht unverständlich, sind doch die Unfälle mit E-Scootern im letzten Jahr laut statistischem Bundesamt um fast 50 Prozent gestiegen. Dabei waren viele der Verunglückten jünger als 25 Jahre, was eventuell ein Hinweis auf die fehlende Erfahrung im Straßenverkehr und das Fahren ohne Führerschein sein könnte. Im Jahr 2022 kam es zu 8.260 Unfällen mit Elektro-Scootern im Straßenverkehr. Dabei wurden 1.234 Menschen schwer verletzt. Häufige Unfallursachen waren falsche Straßenbenutzung und der Einfluss von Alkohol.

Auch die fehlende Helmpflicht macht nachdenklich, denn bei E-Scooter Unfällen kommen die Fahrenden beim Fahren ohne Helm überproportional oft mit schweren Kopfverletzungen ins Krankenhaus. Das bestätigen unter anderem Studien aus den USA: eine aus Austin, Texas, und eine weitere Studie aus Kalifornien. Besonders gefährdet scheinen Fahranfänger und Fahrradanfängerinnen zu sein, denen häufig die Weitsicht beim Führen von Kraftfahrzeugen fehlt. Somit scheint die Forderung der deutschen Polizeigewerkschaft nach einer Helmpflicht für Elektro-Scooter eine logische Schlussfolgerung.

Dass für E-Scooter-Fahrende Helm tragen nicht Pflicht ist, heißt nicht, dass man ohne Helm fahren muss. Hier ist jeder selbst gefragt. Wer im Winter oder Herbst bei häufig schlechten Fahrbahnverhältnissen unterwegs ist, kommt mit einem Helm auf jeden Fall sicherer ans Ziel.

Insbesondere für Fahranfänger und Fahrradanfängerinnen empfiehlt die Dekra, sich nicht gleich in den Verkehr zu stürzen, sondern auf sicherem Gelände die Fahreigenschaft eines E-Scooters kennenzulernen.

Mit dem Führerschein sieht es im Ausland bis auf ein paar altersbedingte Ausnahmen ähnlich aus wie in Deutschland. Man benötigt in den meisten Ländern keinen zum Fahren der E-Scooter auf öffentlichen Straßen. Nur in Italien brauchen 14-Jährige beim Fahren eines E-Scooters einen Führerschein der Klasse AM. Und auch in der Schweiz müssen die 14-Jährigen den Führerschein Klasse M besitzen.

E-Scooter Kennzeichen – das ist zu beachten

E-Scooter Versicherung – sicher & bequem

Wer den E-Scooter im Straßenverkehr nutzen möchte, braucht Kennzeichen und Versicherung. Schließen Sie den umfangreichen E-Komplettschutz von WERTGARANTIE bei Ihrem nächstgelegenen Fachhändler ab.  

  • Haftpflichtversicherung für E-Scooter
  • Jährliche Abwicklung des Nummernschilds
  • Zustellung der Plakette nach Hause

 

Wann dürfen E-Scooter 25 km/h fahren?

E-Scooter Helmpflicht – das müssen Sie wissen
E-Scooter Helmpflicht – das müssen Sie wissen (Bild: Wellnhofer Designs – stock.adobe.com)

Auch wenn es interessante E-Scooter mit 25 km/h bereits in Deutschland zu kaufen gibt, ist deren Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr bislang nicht erlaubt. Es sei denn, Sie besitzen eine Sondergenehmigung. E-Scooter dürfen somit zwar mit 25 km/h und schneller unterwegs sein – allerdings nur auf privatem Gelände.

Da es für E-Sooter mit 25 km/h oder mehr in Deutschland keine allgemeine Betriebserlaubnis (Zulassung) gibt, wird das Fahren mit derartigen elektrischen Tretrollern bei einer Verkehrskontrolle mit einem Bußgeld von 70 Euro bestraft.

Um dennoch mit einem Elektro-Roller mit 25 km/h unterwegs zu sein, kann in einigen Ausnahmefällen eine Sondergenehmigung beantragt werden. Diese sogenannte Einzelfall-Betriebserlaubnis setzt ein kostspieliges Gutachten voraus. Und selbst wenn man sie erhält, steht noch lange nicht fest, dass sich eine E-Scooter-Versicherung bereit erklärt, das Gerät zu versichern. Somit gibt es kein Versicherungskennzeichen, welches – wie oben bereits erwähnt – Voraussetzung für das Fahren eines E-Scooters im öffentlichen Straßenverkehr darstellt.

Was muss ich beim Fahren eines E-Scooter mitführen?

Auch wenn Verkehrskontrollen bei E-Scootern bislang eher selten stattfinden, sollten Sie den Versicherungsschein bei sich tragen, sofern es sich nicht um einen Leihroller handelt.

Im Versicherungsschein steht unter anderem die Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN) und die Nummer des Versicherungskennzeichens – beides kann bei einer Kontrolle mit den Daten am Fahrzeug abgeglichen werden. Dafür müssen am Scooter selbst eine Versicherungsplakette, die Fahrzeugidentifikationsnummer und ein Fabrikschild vorhanden sein. Eine Fahrerlaubnis benötigen Sie hingegen nicht.

Kann ich E-Scooter ohne Versicherung fahren?

Seitdem in Deutschland E-Scooter 2019 offiziell für die Teilnahme am Straßenverkehr zugelassen wurden, taucht die Frage nach Zulassung und Versicherung immer wieder auf. Fest steht:

  • Auch wenn ein E-Scooter nicht wie andere Kraftfahrzeuge zugelassen werden muss, benötigt dieser eine Versicherungsplakette. Diese wird am E-Roller aufgeklebt, bescheinigt den notwendigen Haftpflichtversicherungsschutz und berechtigt erst zur Teilnahme am Straßenverkehr.

Grundlage dafür ist das sogenannte Versicherungspflichtgesetzt, das besagt:

  • "Der Halter eines Kraftfahrzeugs oder Anhängers mit regelmäßigem Standort im Inland ist verpflichtet, für sich, den Eigentümer und den Fahrer eine Haftpflichtversicherung zur Deckung der durch den Gebrauch des Fahrzeugs verursachten Personenschäden, Sachschäden und sonstigen Vermögensschäden nach den folgenden Vorschriften abzuschließen und aufrechtzuerhalten, wenn das Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen (§ 1 des Straßenverkehrsgesetzes) verwendet wird."

Elektrokleinstfahrzeuge – hierunter fallen auch E-Scooter – gehören ebenfalls zu den Kraftfahrzeugen. Aufgrund ihrer kleinen Ausmaße und der besonderen baulichen Ausführung wurde speziell für die Elektroscooter eine Versicherungsplakette zum Aufkleben eingeführt.

Doch nicht nur die Haftpflichtversicherung ist wichtig. Denken Sie im Zuge dessen auch an einen Versicherungsschutz gegen Diebstahl, denn die wendigen Tretroller werden auch bei Dieben immer beliebter. Das zeigen zum Beispiel die Zahlen der Polizei in Berlin. Allein in der Bundeshauptstadt wurden im Jahr 2020 ca. 287 E-Scooter als gestohlen gemeldet. 2021 waren es mit 619 angezeigten Fällen bereits doppelt so viele Diebstähle und in diesem Jahr konnten die Berliner Beamten und Beamtinnen allein bis April 160 Diebstähle von elektrischen Tretrollern verzeichnen.

Welche Strafe beim Fahren ohne E-Scooter Versicherung?

Bestraft werden kann das E-Scooter Fahren ohne Versicherung mit einem Bußgeld von 150 bis 300 Euro oder einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr.

Verursachen Sie mit einem elektrischen Tretroller ohne Versicherung einen Unfall, wird es noch um einiges teurer, weil Sie als Unfallverursacher schadensersatzpflichtig sind. Das kann insbesondere im Verkehrsbereich schnell zu hohen Schadenssummen im fünf- bis sechsstelligen Bereich führen.

Was kostet eine gute E-Scooter Versicherung?

Für einen E-Scooter benötigen Sie eine Kfz-Haftpflichtversicherung. Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, eine Teilkaskoversicherung abzuschließen. Die Versicherungsplakette für den E-Scooter ist genau wie bei einem Mofa für ein Jahr gültig.

E-Komplettschutz

Wertgarantie bietet einen umfangreichen E-Komplettschutz. Darin ist auch eine Haftpflichtversicherung für E-Scooter enthalten. Der E-Komplettschutz von Wertgarantie kann im Fachhandel abgeschlossen werden und beinhaltet die jährliche Abwicklung und den Versand des E-Scooter Nummernschilds.

Die Kosten für die Plakette und die Versicherungsprämie für ein Jahr variieren je nach Anbieter zwischen 40 bis 80 Euro. Das ist gering im Vergleich zu dem drohenden Bußgeld, wenn Sie ohne Versicherung erwischt werden.

Gut zu wissen

Der Stichtag zum jährlichen Wechsel der Versicherungsplakette ist immer der 1. März. Das bedeutet, wenn Sie beispielsweise im August für Ihren neuen E-Scooter eine Haftpflichtversicherung abschließen und das Kennzeichen anbringen, müssen Sie dieses dennoch am 1. März des Folgejahres erneuern.

Ähnlich wie bei anderen Kraftfahrzeugversicherungen fallen auch hier die Preise für Personen unter 23 Jahren häufig höher aus, weil bei dieser Personengruppe das Risiko eines Unfalls größer ist.

Sie möchten einen neuen E-Scooter kaufen? Dann fragen Sie im Fachhandel nach der bewährten Wertgarantie E-Scooter-Versicherung. So sind Sie von Anfang an sicher unterwegs.

Fazit zur E-Scooter Helmpflicht

Auch ohne E-Roller Helmpflicht zeigen Zahlen und Statistiken, dass das Fahren eines E-Scooters nicht ungefährlich und von vielen Regeln bestimmt ist. Gerade für die eigene Sicherheit ist das Tragen eines Helms im Straßenverkehr durchaus anzuraten – insbesondere, wenn noch nicht ausreichend Fahrpraxis vorhanden und das Verkehrsaufkommen besonders hoch ist oder ungünstige Fahrbahnverhältnisse vorliegen.

Unser Tipp: Verwalten Sie in unserer kostenlosen BikeManager App Ihr Fahrrad, E-Bike oder ein weiteres Lieblingsrad von Ihnen. Denn so haben Sie im Falle eines Schadens alle Fahrraddaten sowie Dokumente an einem Ort gespeichert.

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