zwei Mountainbiker fahren durch offene Waldfläche.
Darum geht es in den geplanten Veränderungen für das Bundeswaldgesetz. (Bild: Gorilla – stock.adobe.com)

Ratgeber Rad & E-Bike Neuer Entwurf des Bundeswaldgesetz: Das Aus für Outdoor-Apps?

Derzeit wird in Berlin das Bundeswaldgesetz neu verhandelt. Die Überarbeitung zielt darauf ab, den Umweltschutz zu fördern und Naturschutzgebiete auszubauen. Allerdings kann dies direkte Auswirkungen auf die Waldnutzung haben und die Rechte von Fahrradfahrenden sowie Outdoor-Fans gehörig einschränken. Somit ist es kein Wunder, dass die Überarbeitung des Bundeswaldgesetzes und die neue Waldgesetzgebung bei einigen Unruhe und Besorgnis auslöste. Jüngst sorgte ein Vorschlag der Naturschutzverbände innerhalb der Forstbranche für erhebliches Aufsehen und Kopfschütteln. Dabei geht es um die Waldnutzung und das Waldbetretungsrecht zum Wandern und Radfahren. Cem Özdemir heizte mit zustimmenden Aussagen die Debatte weiter an. Wie der tatsächliche Referentenentwurf zum Bundeswaldgesetz aussieht und ob die Änderungen im Bundeswaldgesetz tatsächlich umgesetzt wird, erfahren Sie hier. 

Angekündigte Änderungen im Bundeswaldgesetz 

Aktuelle Entwicklungen aus Berlin werfen einen Schatten auf die Gemütslage – das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft überarbeitet intensiv das veraltete Bundeswaldgesetz (BWaldG) von 1975, um es zeitgemäß anzupassen. Angesichts der über vier Millionen Menschen, die heutzutage regelmäßig auf Mountainbikes oder E-Mountainbikes durch deutsche Wälder fahren, ist diese Aktualisierung längst überfällig. Der vorliegende Gesetzesentwurf, mit beeindruckenden 58 DIN-A4-Seiten, zeigt die erhebliche Ausdehnung im Vergleich zum älteren Rahmengesetz von 1975 (elf Seiten). Trotzdem bieten zahlreiche Abschnitte weiterhin Spielräume für die Bundesländer aufgrund von Soll-Formulierungen. Der Entwurf berücksichtigt zudem neue Aspekte im Zusammenhang mit dem Klimawandel. 

Das Aus für Outdoor-Apps wie Komoot und Co.? 

Während die aktuellen Regelungen im Bundeswaldgesetz (BWaldG) und auf Landesebene klare Vorschriften für das Befahren fester Wege festlegen, könnte eine künftige Änderung bedeuten, dass nur auf als "geeignet" eingestuften Wegen gefahren werden darf. Die Definition von Eignung lässt Raum für Interpretation und könnte vor Gericht geklärt werden müssen. Verstärkte Bemühungen der Forst- und Jagdlobby könnten dazu führen, dass die Aktivitäten von Waldnutzenden, die dort wandern und Rad fahren, stärker reguliert werden. 

Wichtig ist zu betonen, dass es sich derzeit um einen Entwurf handelt und nicht um die endgültige Fassung des überarbeiteten Gesetzes. Trotzdem sollten Menschen, die regelmäßig an Outdoor-Aktivitäten teilnehmen, wandern oder generell an einer Waldnutzung interessiert sind, ihre Anliegen jetzt klar kommunizieren. Denn die Änderungen im Bundeswaldgesetz sollten klare Lösungen für die Waldnutzung bieten, anstatt sich ausschließlich auf Verbote zu konzentrieren. 

Für Anbieter von Outdoor-Apps wie Komoot könnte sich ebenfalls etwas ändern. Der Entwurf spricht von einem "Komoot-Paragrafen", der sich mit der Problematik befasst, dass immer mehr Menschen GPS-Navigation nutzen oder sich anhand von Geocoaching im Wald orientieren. Die Nutzung solcher Outdoor-Apps und digitaler Karten soll laut aktuellem Entwurf künftig nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Grundstückseigentümer zulässig sein. Somit könnten die Änderungen im Waldgesetz das Aus für Outdoor-Apps wie Komoot bedeuten. 

Senioren Paar mit Fahrradhelm küsst sich

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Familie mit Kindern steht mit Fahrrädern im Wald.
Diese Auswirkungen könnte das neue Bundeswaldgesetz für Radfahrer haben. (Bild: Halfpoint – stock.adobe.com)

Stimmen gegen den neuen Entwurf des Forstgesetzes 

Gemeinsam mit der Deutschen Initiative Mountainbike (DIMB) und dem Mountainbike Tourismusforum Deutschland engagiert sich der ZIV für das Radfahren in der Natur. Um den Dialog zu intensivieren, lud das Bündnis am 16. Januar zu einem Parlamentarischen Abend in Berlin ein, der unter dem Fokus "Sport, Naherholung und Gesundheitsprävention: Radfahren und Mountainbiken in Wald und Natur" stattfand. 

Die geplante Gesetzesänderung des Bundeswaldgesetzes könnte die Bewegungsfreiheit und Erholung im Wald erheblich einschränken. Somit wären alle Radfahrenden, Wandernden und Personen, die Waldwege nutzen oder aktive Bewegung mit Naturerlebnis im Wald verbinden möchten, betroffen. Das Bike Nature Movement hat bereits auf Basis einer fachlichen und juristischen Bewertung des ersten Entwurfs Stellung bezogen. Die nächsten Schritte der Bundesregierung sind für das erste Quartal 2024 geplante Anhörungen mit Ländern und Verbänden. 

Das neue Gesetz soll dann im ersten Quartal 2025 in Kraft treten. Das Hauptziel des Parlamentarischen Abends des Bike Nature Movements in Berlin war es, einen intensiveren Austausch zwischen Fachleuten, Politikern und Politikerinnen sowie Beteiligten zu ermöglichen und gemeinsam die Notwendigkeiten, Ziele und Hintergründe zu diskutieren. 

Waldbetretungsrecht für Outdoor-Aktivitäten soll erhalten bleiben 

In seinem Impulsvortrag verdeutlichte Prof. Dr. med. Swen Malte John von der Universität Osnabrück hierbei eindrucksvoll die gesundheitsökonomischen Auswirkungen von Bewegungsmangel in der Gesellschaft: "Radfahren im Wald müsste es eigentlich auf Rezept geben!" 

Claus Fleischer, Vorstandsmitglied des ZIV und Geschäftsleiter bei Bosch eBike Systems, unterstrich die Bedeutung des Dialogs und betonte, dass die Förderung des Radfahrens nicht am Waldrand enden dürfe. Als aktiver Radsportler und leidenschaftlicher Mountainbiker sieht er die Fortsetzung des Dialogs im Rahmen des Bike Nature Movements (BNM) als essenziell an: "Darauf können und werden wir im Verlauf dieses Jahres mit dem Bike Nature Movement aufbauen." 

Das BNM betrachtet das geplante Gesetzesvorhaben mit wachsender Besorgnis. Roland Albrecht, Vorstand der Deutschen Initiative Mountainbike (DIMB), betont die Erwartung einer Novellierung des Bundeswaldgesetzes, die zu einheitlichen bundesweiten Regelungen für das freie Betreten des Waldes führen sollte. Es dürfen keine undurchsichtigen Einschränkungen durch Waldbesitzende und Forstwirte entstehen, und der vorliegende Entwurf geht aus Sicht des BNM in vielerlei Hinsicht in die falsche Richtung. Es bleibt also abzuwarten, welche Änderungen im Bundeswaldgesetz tatsächlich vorgenommen werden und wie sich die Waldrechtlichen Bestimmungen der neuen Waldgesetzgebung auf Radfahrende und Freizeitsportler und Sportlerinnen auswirken werden. 

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