Tasten mit Gas- und Strompreisbremse
Energiepreisbremse für Strom und Gas: Das sollten Sie wissen (Bild: Kebox - stock.adobe.com)

Ratgeber Haushalt & Garten Energiepreisbremse für Strom und Gas: Das sollten Sie wissen

Bereits im Herbst 2022 hat die Bundesregierungen eine Energiepreisbremse beschlossen. Die Gas- und Strompreisbremse soll mit 100 Milliarden Euro finanziert werden. Zudem wurde ein 200-Milliarden-Euro-Paket durch den Bund installiert. Bei diesem „Abwehrschirm“ handelt es sich um einen über Schulden bezahlten Sondertopf. Die Preisbremsen sind bereits zum 1. März 2023 in Kraft getreten und sollen auch rückwirkend für Januar und Februar gelten. Die Änderungen für Strom und Gas sind dafür vorgesehen, um Verbraucherinnen und Verbraucher von den drastisch gestiegenen Energiekosten zu entlasten. Somit sollen Haushalte in Deutschland bis zu mehrere Hundert Euro sparen können. In diesem Ratgeber zeigen wir Ihnen, was Sie bei den aktuellen Energiepreisbremsen beachten müssen, welche Auswirkungen diese haben und welche Änderungen für Strom und Gas genau eintreten.

Wie hoch ist die Strompreisbremse 2023?

Bereits Mitte Dezember 2022 wurde die Strom- und Gaspreisbremse vom Bundestag abgesegnet. Dafür wurden ursprünglich 100 Milliarden Euro eingeplant. Zudem ist ein Abwehrschirm mit mehr als 200 Milliarden Euro eingerichtet worden. Das bedeutet: Es sind ganze 300 Milliarden Euro für die Bremsen eingeplant. Die Energiepreisbremse für industrielle Großverbraucher gilt zudem schon länger. Die Preisbremsen für Privathaushalte sind zum 1. März 2023 in Kraft getreten und sollen sogar rückwirkend für Januar und Februar 2023 gelten. Anbei finden Sie das Wichtigste in Kürze:

  • Der Staat deckelt den Stromarbeitspreis für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs.
  • Dabei gelten folgende Werte: Bei Gas liegt der Wert bei 12 Cent pro Kilowattstunde, bei Fernwärme bei 9,5 Cent pro Kilowattstunde und bei Strom bei 40 Cent pro Kilowattstunde.
  • Darüber hinaus gehende Verbräuche werden zum Arbeitspreis des aktuellen Strom- oder Gastarifs abgerechnet.

Wer bekommt die Strompreisbremse?

Die aktuelle Strompreisbremse gilt für jeden Haushalt. Außerdem müssen sich Verbraucherinnen und Verbraucher um nichts kümmern. Es reicht das Eintragen des Datums im Kalender, denn die Abschlagszahlung wird von den zuständigen Energielieferanten entsprechend verringert und Kunden sowie Kundinnen werden zeitig informiert. Dabei sollen Mieter und Mieterinnen die Entlastung in der Regel über die Heizkostenabrechnung erhalten. Diese erhalten sie dann im kommenden Jahr.

Der Verband kommunaler Unternehmen arbeitet seit Monaten mit Hochdruck an einer fristgemäßen Umsetzung der Energiepreisbremse. Und auch wenn bisher nur ein geringer Anteil an Kunden und Kundinnen von ihren Energieversorgern informiert wurden, werden garantiert alle Verbraucherinnen und Verbraucher ihre finanziellen Entlastungen erhalten.

Wie hoch fallen die Gaspreisentlastungen aus?

Je nach Verbrauch können Haushalte mit der neu eingeführten Gaspreisbremse im Durchschnitt mehr als 700 Euro sparen. Bei Familien in einem Einfamilienhaus liegt der durchschnittliche Jahresverbrauch bei ungefähr 20.000 Kilowattstunden. Daraus errechnet sich im bundesweiten Durchschnitt ein Entlastungsbetrag von 718 Euro im März.

Laut Verivox fallen im Bundesländervergleich die Entlastungen in Berlin am höchsten aus. Hier können Familien eine Ersparnis von 1.230 Euro einfahren. In Sachsen-Anhalt dürfen Familienhaushalte dagegen mit einer Ersparnis von 947 Euro rechnen. In Bremen und Schleswig-Holstein fallen die Änderungen bei Strom und Gas dagegen eher gering aus. Während Familien in Bremen nur mit einer Ersparnis von 140 Euro rechnen können, erhalten Haushalte in Schleswig-Holstein immerhin noch 510 Euro Entlastung.

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Wie hoch fallen die Strompreisentlastungen aus?

Gasherd mit Zahlen im Hintergrund
Bald nicht mehr so teuer: Die Gaspreisbremse soll die deutschen Haushalte entlasten. (Bild: Wolfilser - stock.adobe.com)

Die Strompreisentlastungen liegen im Durchschnitt bei etwa 200 Euro. Eine Familie, die einen Jahresstromverbrauch von 4.000 Kilowattstunden hat und Strom vom örtlichen Grundversorger bezieht, kann im bundesweiten Durchschnitt eine Entlastung von 216 Euro erwarten. Doch auch hier gibt es Unterschiede je nach Bundesland.

Während Verbraucherinnen und Verbraucher in Schleswig-Holstein am meisten profitieren und sich über eine staatliche Unterstützung von durchschnittlich 447 Euro freuen dürfen, erhalten Haushalte in Brandenburg und Thüringen eine etwas geringere Entlastung von 403 Euro beziehungsweise 376 Euro.

Das Schlusslicht bildet Bremen und Berlin. Hier müssen Einwohnerinnen und Einwohner mit einer deutlich niedrigeren Strompreisentlastung rechnen. Im Schnitt erhalten Haushalte in Bremen lediglich 26 Euro vom Staat und Personen in Berlin nur 45 Euro. Dies ist der Tatsache geschuldet, dass die Grundversorgertarife vor Ort sehr nah am Strompreisdeckel liegen.

Bis wann gilt die Gas- und Strompreisbremse?

Nach aktuellen Regelungen sollen die Energiebremsen noch bis zum 31. Dezember 2023 gelten. Anschließend laufen sie aus. Ansonsten ist eine Verlängerung vorgesehen, die maximal bis zum 30. April 2023 gilt. Dieses Gesetz ist zwar schon angelegt, hängt laut Wirtschaftsministerium aber von europäischen Vorgaben und Beschlüssen ab.

Energiepreisbremse: Was gilt für Öl und Pellets?

Für private Verbraucherinnen und Verbraucher, die alternative Heizmittel nutzen, also zum Beispiel Öl oder Pellets, hat der Bund eine Härtefallregelung angekündigt. Allerdings werden hier massive Preiserhöhungen vorausgesetzt, damit diese Regelungen greifen. Dabei will der Bund bis zu 1,8 Milliarden Euro zur Verfügung stellen. Für die Anträge und Auszahlungen sind die jeweiligen Länder zuständig. Was genau gelten soll und Einzelheiten zu den Regelungen sind bis jetzt aber noch nicht bekannt.