Energiepauschale im Lexikon
Energiepauschale beschlossen: So holen Sie sich Ihre 300 Euro (Bild: N. Theiss - stock.adobe.com)

Ratgeber Haushalt & Garten Energiepauschale von 300 Euro: So holen Sie sich Ihr Geld

Die Preise für Strom, Gas, Benzin und Lebensmittel steigen stetig – und so langsam fragen sich viele Deutschen, wie sie der Inflation standhalten können. Da von den steigenden Preisen so ziemlicher jeder Haushalt betroffen ist, ist es die Aufgabe der Politik, eine Lösung zu finden. Ein Ansatz hierzu: Die Energiepauschale. Die 300 Euro Pauschale wurde soeben erst vom Staat beschlossen und ist schon bald für ein Großteil der Bevölkerung verfügbar. Mit dieser milliardenschweren Entlastung will die Ampel-Koalition vor allem den massiv gestiegenen Sprit- und Energiepreisen entgegenwirken. Doch wer hat überhaupt Anspruch auf die 300 Euro vom Staat? Wir verraten, wie Sie die Energiepauschale beantragen können, wann sie ausgezahlt wird und was Sie sonst noch über die 300 Euro Pauschale wissen sollten.

Wer bekommt die 300 Euro Energiepauschale vom Staat?

Laut Koalition erhalten alle sozialversicherungspflichtige Erwerbstätigen die 300 Euro vom Staat. Somit ist die Energiepauschale für jeden vorgesehen, der einer einkommenssteuerpflichtigen Erwerbstätigkeit nachgeht, und in den Steuerklassen 1 bis 5 eingeordnet ist. Dazu zählen:

  • Angestellte,
  • Arbeiter und Arbeiterinnen,
  • Auszubildende,
  • Beamte und Beamtinnen,
  • Minijobber sowie Minijobberinnen,
  • Personen im freiwilligen Dienst,
  • und Praktikanten sowie Praktikantinnen.

Somit soll der Mitte der Gesellschaft unbürokratisch und schnell geholfen werden. Personen, die nicht arbeiten oder zu wenig verdienen, sind allerdings von der Energiepauschale ausgenommen. Außerdem erhalten Rentner und Rentnerinnen sowie Studierende ebenfalls keine 300 Euro vom Staat. Doch es gibt auch Ausnahmen, aber dazu später mehr.

Bei Angestellten erfolgt die Zahlung als Zuschuss vom Arbeitgeber. Für Selbstständige gilt eine Ausnahmeregelung. Die 300 Euro Pauschale unterliegt außerdem der Einkommenssteuer und muss somit versteuert werden. Das bedeutet: Wer einem hohen Steuersatz unterliegt, erhält am Ende entsprechend wenig. Wer dagegen unter dem Grundfreibetrag bleibt, kann die Energiepauschale ganz ohne Abzüge für sich beanspruchen.

Haben Rentner und Rentnerinnen keinen Anspruch auf den Bonus?

Rentner und Rentnerinnen, die keiner Beschäftigung nachgehen, erhalten keine 300 Euro vom Staat. Dies rechtfertigt die Politik damit, dass Senioren und Seniorinnen keinen Fahrtweg zur Arbeit haben und sich somit auch die Ausgaben für Benzin und Diesel sparen. Allerdings sind sie ebenso von ständig steigenden Preisen für Lebensmittel betroffen. Allerdings gibt es auch viele Rentner und Rentnerinnen, die trotz Ruhestand noch einer Voll- oder Teilzeitstelle nachgehen oder einen Minijob ausüben. In solch einem Fall haben sie Anspruch auf die Energiepauschale. Dies gilt auch dann, wenn sie sich dazu entscheiden, auf die Kinder von Verwandten und Bekannten aufzupassen. Allerdings muss der Job dann rechtmäßig gemeldet sein. Dasselbe gilt für Rentner und Rentnerinnen, die erst seit einem Jahr im Ruhestand sind, auch sie erhalten die 300 Euro Pauschale vom Staat.

Wie bekomme ich die Energiepauschale?

In der Regel erhalten Sie die Energiepauschale automatisch über Ihre Lohn- oder Gehaltsabrechnung. Selbstständige und Freiberufler sowie Freiberuflerinnen können die 300 Euro vom Staat dagegen einfach bei ihrer Steuer-Vorauszahlung im jeweiligen Quartal abziehen. In einigen Ausnahmefällen müssen Sie die Energiepauschale aber auch selbst beantragen mit Hilfe von Ihrer Einkommenssteuererklärung 2022.

Wann wird die Pauschale von 300 Euro ausgezahlt?

Grundsätzlich können Arbeitnehmer mit einer Auszahlung der Energiepauschale im September 2022 rechnen. Diese erfolgt dann als automatischer Zuschuss zum Gehalt. Allerdings gibt es auch Ausnahmesituationen, siehe weiter unten im Text.

Elektroversicherung

Die Elektrogerätversicherung von WERTGARANTIE

Schützen Sie jetzt Ihr Lieblingsgerät und genießen Sie folgende Vorteile einer Elektroversicherung:

  • Schutz vor Schäden aller Art und Diebstahl
  • Schneller und unkomplizierter Service im Schadenfall
  • Niedriger Monatsbeitrag gegenüber teuren Reparaturen oder Neuanschaffungen

Muss die Energiepauschale versteuert werden?

Gasherd mit Geldmünzen
Um den Anstieg der Energiepreise zu dämpfen, hat die Bundesregierung eine Energiepauschale verabschiedet. (Bild: LeleDaniele - stock.adobe.com)

Solange Sie mit Ihrem Gehalt unterhalb des steuerlichen Freibetrags liegen, müssen die 300 Euro vom Staat nicht versteuert werden. Der steuerliche Freibetrag liegt derzeit bei 10.347 Euro jährlich. Für Verheiratete liegt der Steuerfreibetrag sogar bei 20.694 Euro. Wer mehr verdient, wird anhand seiner Einkommenssteuer verpflichtet, einen Teil der 300 Euro Pauschale abzugeben. Je nach Einkommen können die Abzüge dann zwischen 0 und 142 Euro liegen.

Erhalten Selbstständige die 300 Euro Pauschale?

Auch Selbstständig und Freiberufler sowie Freiberuflerinnen haben ein Recht auf die Energiepauschale. Allerdings wird ihnen das Geld nicht automatisch ausgezahlt. Das heißt: Um die 300 Euro Pauschale zu erhalten, müssen Sie eine Steuererklärung einreichen.

Wie bekommt der Arbeitgeber die 300 Euro zurück?

Damit Arbeitgeber die gezahlten 300 Euro vom Staat zurückerhalten, müssen sie diese über die Lohnsteueranmeldung im August 2022 absetzen. Die Vorauszahlung der Einkommenssteuer muss also um 300 Euro gemindert werden. Das bedeutet im Klartext: Arbeitgeber sind berechtigt, die 300 Euro von der abzuführende Lohnsteuer abzuziehen und zahlen nur die Differenz.

Allerdings gilt das nur für Unternehmen, die monatlich die Lohnsteuer abführen. Firmen, die dagegen eine vierteljährliche oder nur jährliche Lohnsteueranmeldung durchführen, müssen anders vorgehen: Bei einer vierteljährlichen Anmeldung darf die 300 Euro Pauschale dann erst im Oktober abgezogen werden. Deshalb kann es gut sein, dass viele Arbeitnehmer solcher Firmen auch erst im Oktober ihre Energiepauschale erhalten. Bei Unternehmen, die nur eine jährliche Einkommenssteuer abgeben, erhalten Arbeitnehmer keine 300 Euro vom Arbeitgeber, sondern können diese direkt über ihre Einkommenssteuererklärung 2022 vom Staat beziehen.

Ist eine weitere Energiepauschale geplant?

Derzeit wird bereits ein drittes Entlastungspaket geschnürt. Laut Olaf Scholz soll es sich dabei um eine Neuauflage der Energiepreispauschale handeln. Wie genau diese aussehen soll, ist allerdings noch unklar. Laut Experten und Expertinnen ist eine Einmalzahlung allerdings ein hilfreiches Mittel, um einen Großteil der Haushalte zu entlasten. Sie hilft vor allem Menschen mit mittlerem und niedrigen Einkommen und kann schnell und unkompliziert durchgeführt werden.