Unfall, Diebstahl und Co.: Was Verbraucher bei Fahrradversicherungen beachten sollten

Mann untersucht Fahrrad am Wegrand auf Beschädigungen
Was Verbraucher bei Fahrradversicherungen beachten sollten (Bild: WERTGARANTIE | SVEN BRAUERS)

Um finanzielle Schäden zu vermeiden, kann es sinnvoll sein, Fahrrad oder E-Bike zu versichern

Fahrradfahren wird immer beliebter: Laut einer aktuellen Studie von fahrrad.de fahren rund 64 Prozent der Deutschen täglich mit dem Fahrrad. Im Falle eines Schadens oder Diebstahls ist der Ärger natürlich groß. Um kostenintensiven Ersatzteilen und Reparaturen oder sogar einem Neukauf vorzubeugen, kann man sein Fahrrad versichern. Wann es sich lohnt, sein Fahrrad zu versichern und worauf man bei der Versicherungswahl achten muss, erklärt Spezialversicherer Wertgarantie.

Zwei Arten des Versicherungsschutzes

Fahrradbesitzer können ihren Drahtesel entweder über die Hausratversicherung oder eine spezielle Fahrradversicherung versichern. Erstere tritt ein, wenn das Fahrrad innerhalb der eigenen vier Wände oder – bei Hausratversicherungen mit Zusatzbeitrag – abgeschlossen auf der Straße gestohlen wurde. Letztere verfügt über umfangreichere Leistungen und versichert anders als Hausratversicherungen nicht nur Diebstahl, sondern auch diverse Schäden, beispielsweise durch Unfälle, Stürze oder Vandalismus. Was genau in der Versicherung inbegriffen ist, unterscheidet sich je nach Anbieter und Tarif. Umso wichtiger ist es, dass sich Verbraucher umfassend über die jeweiligen Versicherungsbedingungen informieren, rät Georg Düsener, Vertriebsleiter Rad bei Wertgarantie: „Fahrradbesitzer sollten sich genau überlegen, welche Versicherungsleistungen für sie wichtig sind und entsprechende Tarife eingehend studieren und vergleichen.“ Bei der Versicherungswahl sollten Verbraucher zudem den Zeitraum beachten, innerhalb dessen man sein Fahrrad oder E-Bike nach dem Kauf noch versichern kann. Diese Spanne ist von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich. Bei Wertgarantie spielt der Zeitpunkt des Kaufs beispielsweise keine Rolle. Fahrradliebhaber können ihren Drahtesel auch noch nach zwei oder drei Jahren nach Kauf versichern.

Leistungen von Fahrradversicherungen

Spezielle Fahrradversicherungen sind nicht zwangsläufig teurer als Hausratversicherungen mit Zusatzbeitrag, bieten aber in der Regel mehr. Bei den Leistungen von Fahrradversicherungen unterscheidet man zwischen Schutz vor einfachem Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Vandalismus sowie diversen Schäden. „Einfach“ ist ein Diebstahl, wenn das angeschlossene Rad auf der Straße gestohlen wird. Wird das Fahrrad jedoch aus der eigenen Wohnung oder dem abgeschlossenen Keller entwendet, handelt es sich um einen Einbruchdiebstahl. Vandalismus umfasst die mutwillige Zerstörung des Fahrrads durch Dritte. Unter diverse Schäden fallen Unfall- und Sturzschäden; bei E-Bikes darüber hinaus auch Elektronik- und Feuchtigkeitsschäden. Wertgarantie versichert Fahrräder zusätzlich gegen Verschleiß und unsachgemäße Handhabung. Zahlreiche Tarife garantieren außerdem einen weltweiten Fahrradschutz für mindestens sechs Wochen im Jahr. Fahrradbesitzer sollten zudem darauf achten, ob die Tarife eine Nachtklausel enthalten. Das bedeutet, dass Versicherungen im Zeitraum zwischen 22 Uhr und 6 Uhr nicht für Diebstähle haften. Viele Anbieter wie zum Beispiel Wertgarantie garantieren jedoch inzwischen einen 24-Stunden-Schutz.

Entschädigungsmaßnahmen

Im Fall eines Diebstahls müssen sich Versicherungsnehmer keine Sorgen machen. Sie werden mit einem neuen gleichwertigen Fahrrad entschädigt. Die Höhe hängt vom Tarif ab. Je nach Tarif müssen sich Bestohlene gegebenenfalls auch selbst beteiligen. Bei Verschleiß und Schäden am Fahrrad übernimmt der Versicherer die Reparatur- oder Ersatzteilkosten.

Eine Entschädigung erfolgt jedoch nur, wenn die Vorgaben des Versicherungsunternehmens erfüllt werden, weiß Georg Düsener: „Im Falle eines Diebstahls ist es wichtig, dass Versicherungsnehmer den Schaden schnellstmöglich melden und Anzeige bei der Polizei erstatten. In der Regel müssen Fahrräder zudem mit einem Schloss an einem ortsfesten Gegenstand angeschlossen werden, damit der Versicherungsschutz greift.“

Ihr Ansprechpartner für Unternehmens­kommunikation

Marc Höppner

Marc Höppner