Fahrradfahrer auf der Straße
Bußgeldkatalog Fahrrad – was Sie wissen sollten! (Bild: EdNurg - stock.adobe.com)

Ratgeber Rad & E-Bike Hätten Sie’s gewusst? Der Bußgeldkatalog fürs Fahrrad

Darf ich meine kleine Tochter auf dem Fahrradlenker durch die Gegend fahren? Oder auf beiden Seiten Taschen drüberhängen? Was kann auf den Gepäckträger? Der Bußgeldkatalog fürs Fahrrad ist vielen gerade in solchen vermeintlich nebensächlichen Alltagsfragen nicht geläufig. Wir informieren Sie, wann Bußgelder drohen, wie hoch sie ausfallen können und wo es Entwarnung gibt. Denn der Bußgeldkatalog für Radfahrer umfasst neben typischen Aspekten der StVO auch so lebensnahe Themen wie freihändig Fahrrad fahren oder den Fahrradanhänger zur Personenbeförderung nutzen.

Besser man kennt ihn: Der Bußgeldkatalog für Radfahrer

Sie fahren gerne mal freihändig Fahrrad? Wer tut das nicht, werden Sie vielleicht sagen. Doch lassen Sie sich bloß nicht erwischen! Denn diese lässige Art des Radfahrens könnte Sie laut dem Bußgeldkatalog fürs Fahrrad immerhin 5 Euro kosten. Seit 2021 drohen für einige Regelverstöße gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) nun auch höhere Bußgelder. Es ist also gut zu wissen, was erlaubt ist und was nicht. Freihändig Fahrrad fahren mag für manche eine Bagatelle sein. Es gibt aber eine stattliche Liste von Ordnungswidrigkeiten im Radverkehr, die im Interesse der Sicherheit ernst genommen werden sollten. Sie sind im Bußgeldkatalog für Radfahrer bzw. im Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalogs des Kraftfahrt-Bundesamtes – so der korrekte Name – aufgelistet. Wir nennen hier die wichtigsten mit Strafen geahndeten Verstöße. Dabei legen wir den Schwerpunkt auf solche Vergehen, die im öffentlichen Bewusstsein wenig bekannt sind oder für Missverständnisse sorgen. Eine vollständige Übersicht finden Sie hier. Dabei ist zu beachten, dass der Bußgeldkatalog Ordnungswidrigkeiten per Rad nicht immer einzeln benennt, sondern oft zusammenfasst.

Bußgeldkatalog: Das Fahrrad innerhalb der StVO

Werfen wir zunächst einen Blick auf Tatbestände, die allen verantwortungsbewussten Radfahrenden bekannt sein sollten. Der Bußgeldkatalog fürs Fahrrad kommt unter anderem in folgenden Fällen zur Anwendung:

  • Nichtbenutzen des Radwegs
  • Radweg in falsche Richtung befahren
  • Befahren eines nicht freigegebenen Gehwegs
  • Einbahnstraße in falsche Richtung fahren
  • Nichtbeachtung eines Verkehrsverbots
  • Fehler beim Linksabbiegen
  • Behinderung anderer beim Fahren nebeneinander
  • Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot

Dies sind typische Fahrradvergehen. Hinzu kommen solche, die auch für den Autoverkehr gelten, etwa das Missachten einer roten Ampel oder das Fahren unter Alkoholeinfluss. Bei solchen Tatbeständen müssen Sie mit Bußgeldern bis zu 180 Euro (Überfahren einer Ampel, die länger als eine Sekunde rot war) rechnen. Die jeweilige Summe steigert sich vom normalen Bußgeld über die Faktoren „mit Behinderung anderer“ und „mit Gefährdung anderer“ bis „mit Unfallfolge oder Sachbeschädigung“. In einigen Fällen sind Punkte in Flensburg die Folge. Beispielsweise gibt es gleich zwei, wenn ein Bahnübergang bei geschlossener Schranke überquert wurde.

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Wann Personenbeförderung per Rad verboten ist

Grüne Fahrradampel
Bußgeldkatalog Fahrrad – was mit dem Rad verboten ist (Bild: R_boe - stock.adobe.com)

Nun aber zu den unklaren Fällen, die für viele eine Grauzone des Verkehrswissens zu sein scheinen. Nur so ist zu erklären, dass Radfahrende nicht selten als rücksichtslos verschrien sind und Schlagzeilen wie „Mit dem Rad an Trauergemeinschaft vorbei“ (Die Rheinpfalz), „Mythos Kampfradler“ (Sächsische Zeitung) oder „13 Radler missachten rote Ampel“´(Kieler Nachrichten) entstehen. Der Teufel steckt auch hier im Detail. Gerade beim Transport auf dem Rad – speziell beim Personentransport – sollten Sie aufpassen. Wenn Sie kein Lastenrad Ihr Eigen nennen, liegt es nahe, den Gepäckträger oder Fahrradlenker maximal auszunutzen. Wie sieht es also aus mit links und rechts zwei Wassermelonen am Lenker und einem Kasten Wasser hinten? Nach § 23 StVO darf die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs nicht durch seine Ladung beeinträchtigt sein. Wenn Sie derart schwankend vom Supermarkt nach Hause radeln, ist das zwar nicht ausdrücklich verboten, kann jedoch bei einem Unfall Einfluss auf Schadensersatz und Versicherungsleistungen nehmen. Der Bußgeldkatalog fürs Fahrrad greift aber definitiv, wenn Sie das Rad ordnungswidrig zur Personenbeförderung nutzen.

Auf Gepäckträger mitfahren? 5 Euro Strafe!

Ein beliebtes Filmmotiv: Der strahlende Held fährt seine Angebetete durch eine rosa Welt, wobei sie auf dem Fahrradlenker Platz genommen hat. Das ist leider verboten! Der Bußgeldkatalog fürs Fahrrad ahndet solche neckischen Touren mit 5 Euro. Verliebte werden das gerne zahlen für den Spaß. Aber offiziell ist der Personentransport von Menschen über sieben Jahren auf einem einsitzigen Fahrrad nicht erlaubt. Dies umfasst also auch den Gepäckträger. Aber nicht nur auf dem Gepäckträger mitfahren, zieht eine Strafe nach sich. Auch im Fahrradanhänger ist die Personenbeförderung verboten, wenn die Passagiere älter als sieben Jahre alt sind. Dann winken ebenfalls 5 Euro Bußgeld. Für jüngere Kinder ist die Fahrt im Anhänger dagegen kein Problem und wird auch vielfach praktiziert.

Was sagt der Bußgeldkatalog zum Fahrrad mit Kindersitz?

Ebenfalls nicht erlaubt ist die Beförderung von Kindern ohne vorschriftsmäßige Sicherheitsvorrichtungen. Auch dafür sind 5 Euro fällig. Das vergleichsweise geringfügige Bußgeld deutet darauf hin, dass es hier wie bei den letztgenannten Vergehen wohl nicht um Ordnungswidrigkeiten handelt, die Verkehrsfachleuten den Schlaf rauben. Dennoch sollten Sie als Teil des Bußgeldkatalogs für Radfahrer beherzigt werden. Mit einem Kindersitz ist leicht Abhilfe zu schaffen. Alternativ gibt es kindgerechte Fahrradanhänger. Und wenn ihr Kind schon selbst in die Pedale tritt, bestehen erlaubte Möglichkeiten, wie Sie das Kinderfahrrad am Fahrrad mitnehmen können. Meist hilft eine starre Abschleppstange zwischen Ihrem Hinterrad und dem Vorderrad des Kindes.

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