Rundfunkbeitrag Formular
Rundfunkbeitrag: Wichtige Änderung - Das sollten Sie beachten! (Bild: Lothar Drechsel - stock.adobe.com)

Ratgeber Haushalt & Garten Rundfunkbeitrag 2023: Wichtige Änderung bei GEZ-Gebühren

Zählen Sie zu den Bürgerinnen und Bürgern, die den Rundfunkbeitrag bezahlen müssen? Dann sollten Sie jetzt aufpassen, denn damit Sie nicht in Zahlungsverzug kommen, gilt es Rundfunkbeitrag Änderungen zu beachten. Erst kürzlich wurde vom ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice mitgeteilt, dass sich zum 1. Januar 2023 die Bankverbindungen des RBB, des NDR und des gemeinsamen Kontos aller Landesrundfunkanstalten ändern. Kundinnen und Kunden, die den Rundfunkanstalten eine Einzugsermächtigung für die GEZ-Gebühren erteilt haben, müssen also nicht handeln. Gehören Sie jedoch zu den Personen, die ihre Gebühren via Dauerauftrag oder Überweisung bezahlen, sollten Sie die hinterlegte Bankverbindung schnell ändern. In diesem Ratgeber zeigen wir Ihnen, welche Rundfunkbeitrag Neuerungen es sonst noch gibt, und beantworten die häufigsten Fragen rund um GEZ-Gebühren.

GEZ 2023: Was ändert sich beim Rundfunkbeitrag?

Die neueste Änderung am Rundfunkbeitrag betrifft die Bankverbindungen des RBB, des NDR und des gemeinsamen Kontos aller Landesrundfunkanstalten. Deshalb müssen Nutzer und Nutzerinnen, die ihre GEZ-Gebühren via Dauerauftrag und Überweisung bezahlen schnellstens die neuen IBAN-Nummern der Bankverbindungen berücksichtigen. Dabei gelten folgende Änderungen ab dem 1. Januar 2023:

RBB:

Ehemals Commerzbank Potsdam, ab sofort: Landesbank Hessen-Thüringen,
IBAN: DE85 5005 0000 0000 2345 67

NDR:

Ehemals Deutsche Bank Hamburg, ab sofort: Landesbank Baden-Württemberg,
IBAN: DE11 6005 0101 0002 0053 33

Gemeinsames Konto aller Landesrundfunkanstalten:

Ehemals Postbank Köln, ab sofort: Landesbank Hessen-Thüringen,
IBAN: DE07 5005 0000 0000 3456 78

Die neuen Bankverbindungen wurden ebenfalls vom ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice in einem Schreiben an alle Nutzer und Nutzerinnen mitgeteilt. Zudem sind die neuen Bankdaten auch auf der Zahlungsaufforderung sowie im anhängenden Überweisungsträger angegeben. Bürger und Bürgerinnen, die ihre GEZ-Beiträge dagegen via SEPA-Lastschriftmandat abbuchen lassen, können sich entspannt zurücklehnen, für sie ändert sich nichts.

Wie hoch sind die aktuellen GEZ-Gebühren 2023?

Die Höhe des Rundfunkbeitrags hat sich zum letzten Mal zum 20. Juli 2021 geändert. Zu diesem Zeitpunkt wurden GEZ-Gebühren in Höhe von 18,36 Euro pro Monat festgelegt. Die erhöhten Gebühren wurden zum ersten Mal im August 2021 fällig. Dieser Beitrag gilt nicht pro Person, sondern pro Wohnung. Zudem gibt es einen ermäßigten Rundfunkbeitrag von nur 6,12 Euro pro Monat. Dieser gilt je beitragspflichtiges Kraftfahrzeug sowie für Ferienwohnungen und Hotel- und Gästezimmer.

Auch Einrichtungen des Gemeinwohls zahlen einen ermäßigten Rundfunkbeitrag in dieser Höhe. Die zugelassenen Kraftfahrzeuge solcher Einrichtungen sind dagegen komplett beitragsfrei.

Zahlen Unternehmen einen anderen GEZ-Beitrag?

Unternehmen zahlen GEZ-Gebühren abhängig von der Anzahl der Beschäftigten pro Betriebsstätte. Dabei gelten folgende Vorgaben:

  • 0 bis 8 Beschäftigte: 6,12 Euro GEZ-Gebühr pro Monat
  • 9 bis 19 Beschäftigte: 18,36 Euro GEZ-Gebühr pro Monat
  • 20 bis 49 Beschäftigte: 36,72 Euro GEZ-Gebühr pro Monat
  • 50 bis 249 Beschäftigte: 91,80 Euro GEZ-Gebühr pro Monat
  • 250 bis 499 Beschäftigte: 183,60 Euro GEZ-Gebühr pro Monat
  • 500 bis 999 Beschäftigte: 367,20 Euro GEZ-Gebühr pro Monat
  • bis 4.999 Beschäftigte: 734,40 Euro GEZ-Gebühr pro Monat
  • 5.000 bis 9.999 Beschäftigte: 1.468,80 Euro GEZ-Gebühr pro Monat
  • 10.000 bis 19.999 Beschäftigte: 2.203,20 Euro GEZ-Gebühr pro Monat
  • Mehr als 20.000 Beschäftigte: 3.304,80 Euro GEZ-Gebühr pro Monat

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Kann man sich verweigern, GEZ zu zahlen?

SEPA-Lastschriftmandat
Aufgepasst: Kunden mit SEPA-Lastschrift als Zahlart können sich zurücklehnen! (Bild: penofotode - stock.adobe.com)

Eine ebenso häufige Frage, die immer wieder gestellt wird, ist, ob es möglich ist, die Zahlung von GEZ-Gebühren zu verweigern. Prinzipiell gibt es gewisse Personengruppen, die sich von den Rundfunkabgaben befreien lassen können. Dazu zählen folgende Personen:

  • Menschen, die Bürgergeld oder Sozialgeld beziehen,
  • Personen, die Hilfe zum Lebensunterhalt gemäß des Bundesversorgungsgesetztes erhalten,
  • Asylbewerber, die Leistungen vom Staat erhalten,
  • Personen, die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beziehen,
  • Menschen, die Blindenhilfe beziehen,
  • Studentinnen und Studenten, die Bafög oder Auszubildendengeld erhalten und nicht mehr bei ihren Eltern wohnen,
  • Menschen, die Pflegegeld oder Pflegezulage erhalten.

Zudem können sich volljährige Personen, die in einer stationären Einrichtung leben sowie pflegebedürftige Personen von der Zahlung des Rundfunkbeitrags befreien lassen.

Wie kann ich mich sonst von GEZ-Gebühren befreien?

Zählen Sie nicht zu einer der oben genannten Personengruppe und möchten Sie sich dennoch von der Zahlung von GEZ-Gebühren befreien lassen? Dann können Sie auch einen Härtefallantrag stellen, der eine Befreiung rechtfertigt. Darin müssen Angaben zum Einkommen anhand einer Steuererklärung und Co. gemacht werden. Allerdings tritt so eine Härtefallbefreiung nur äußerst selten ein. Zum Beispiel in folgenden Situationen:

  • Wenn eine Person zwar keine Sozialleistungen bezieht, das Einkommen aber nur knapp über der Bedarfsgrenze liegt. Dabei darf das Einkommen den sozialen Bedarf um nicht mehr als die Höhe des monatlichen Rundfunkbeitrags überschreiten.
  • Wenn eine Person freiwillig auf soziale Leistungen verzichtet, obwohl sie eigentlich einen Anspruch darauf hätte. Voraussetzung hierfür ist ein Bewilligungsbescheid der Sozialbehörde oder eine Verzichtserklärung der verzichtenden Person.
  • Zudem haben Studentinnen und Studenten die Chance von der Härtefallregelung Gebrauch zu machen, wenn sie zwar bedürftig sind, aber kein Bafög beziehen. Dies kann bei einem Zweitstudium oder auch bei einem Wechsel des Studienfachs der Fall sein.