Person sitzt vor Laptop, daneben liegt ein Personalausweis
Die E-ID kommt (Bild: terovesalainen - stock.adobe.com)

Ratgeber Apps & Programme Zukunft E-ID: jetzt kommt der elektronische Personalausweis

Die EU hat eine neue Verordnung erlassen: Ab sofort gibt es wichtige Änderungen zum elektronischen Personalausweis, kurz E-ID. Diese gelten für jeden EU-Bürger und somit auch für deutsche Staatsbürger. Die neue EU-Verordnung tritt bereits ab August 2021 in Kraft. Das Ziel der Änderung ist es, das Fälschen von Ausweisen zu erschweren. Somit wird künftig für jeden Reisepass und Personalausweis von EU-Bürgern ein Foto in digitaler Form notwendig. Zusätzlich dazu soll nicht nur ein Fingerabdruck, sondern gleich zwei Fingerabdrücke eingescannt und auf dem elektronischen Ausweis gespeichert werden. Wie die Neuerungen rund um die E-ID genau aussehen und was sich die EU davon erhofft, erfahren Sie hier.

Die wichtigsten Funktionen und Vorteile der E-ID

Die E-ID an sich ist nicht neu. Bereits seit dem 2010 haben deutsche Staatsbürger die Möglichkeit, einen elektronischen Identitätsnachweis zu nutzen. Dabei werden auf einem kleinen, im Ausweisdokument integrierten Datenchip alle wichtigen Informationen zur Person gespeichert. Die E-ID Funktion ist seitdem in jedem neuen Personalausweis enthalten. Mit der E-ID haben Sie die Option, die vom Bund bereitgestellte AusweisApp2 zu nutzen oder sich an Bürger-Terminals sicher zu identifizieren. Dabei kann der Nutzer selbst entscheiden, welche Daten er teilt. Die Übermittelung erfolgt selbstverständlich immer verschlüsselt und somit garantiert sicher. Der E-ID Chip ist neben dem Personalausweis ebenso in elektronischen Aufenthaltstiteln enthalten und erleichtert damit Behördengänge und viele andere Online-Dienstleistungen. Das Ganze funktioniert ähnlich wie beim Online Shopping.

Änderungen zum elektronischen Personalausweis

Auch reguläre Kinderausweise, die in der Regel sofort ausgehändigt werden, sollen ab sofort nicht mehr sechs Jahre gültig sein, sondern nur noch ein Jahr. Dadurch erhoffen sich die EU-Abgeordneten, dass sich die meisten Eltern direkt für den biometrischen Reisepass entscheiden. Denn dieser hat direkt eine Gültigkeit von sechs Jahren und ist somit deutlich praktischer für neue Familien. Trotzdem können nicht biometrische Pässe nach wie vor immer noch um ein weiteres Jahr verlängert werden. Mit den biometrischen Pässen sollen Kindesentführungen sowie illegale Immigration erschwert und gestoppt werden.

Eine weitere Änderung betrifft Strafgefangene. Diese waren bislang von der Pflicht befreit, einen gültigen Personalausweis zu besitzen. Das ändert sich jetzt: Mit den Neuerungen zum elektronischen Personalausweis müssen auch Inhaftierte sich rechtzeitig um die Ausstellung eines neuen Ausweises kümmern. Bereits ab dem dritten Monat nach Haftentlassung sind Sträflinge verpflichtet, ein gültiges Ausweisdokument zu besitzen. Denn laut der Gesetzgeber hilft ein gültiger Personalausweis dabei, schneller und unproblematischer wieder zurück in ein geregeltes Leben zu finden.

Was bringen die Neuerungen zur E-ID für EU-Bürger?

Vor allem Morphing soll mit den neuen Regelungen verhindert werden. Dabei werden Bilder von zwei verschiedenen Personen zu einem verschmolzen. Dies ist heutzutage mit der Hilfe von entsprechender Software leicht möglich und kann Unbefugten dabei helfen, fremde Pässe zu nutzen. Der Täter lässt seine Gesichtszüge in das vorhandene Passfoto einfließen und kann damit den Pass besser nutzen. Selbst geschulte Behörden, haben oftmals Probleme, Pässe mit gemorphten Bildern einer bestimmten Person zuzuordnen und übersehen im Zweifel einen Missbrauch. Zusätzlich dazu soll künftig nicht nur ein Fingerabdruck, sondern gleich zwei im E-Dokument gespeichert werden.

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Drittes Geschlecht bei der E-ID möglich

Hand hält Blanko-ID hoch, sitzt dabei vor Laptop
Was kann die E-ID? (Bild: PheelingsMedia - stock.adobe.com)

Eine weitere bahnbrechende Entscheidung hat sich für Menschen, die sich keinem Geschlecht zuordnen, getan. Somit kann man sich künftig nicht nur als Mann oder Frau eintragen lassen, sondern auch als drittes Geschlecht. Anstatt der Abkürzung „M“ für Mann oder dem Kürzel „F“ für Frau, wird dann nur noch ein „X“ aufgeführt. Das neue Gesetz muss nur noch vom Bundesrat abgesegnet werden und tritt dann mit den oben aufgeführten Neuerungen im Sommer nächsten Jahres in Kraft. Natürlich können sich Menschen, die im Personenstandsregister als divers geführt werden, auch weiterhin dem Geschlecht "männlich" oder "weiblich" zuordnen. Gerade Menschen, die mögliche Diskriminierung bei Grenzübertritt befürchten, haben die freie Wahl, welches Geschlecht auf ihrem E-Ausweis eingetragen wird.

Biometrisches Passfoto: Welche Möglichkeiten habe ich?

Ab sofort muss ein Passfoto nicht nur biometrisch sein, sondern darf auch nicht mehr einfach selbst geschossen werden. Deutsche Bürger haben die Wahl, ob sie sich für eine Gebühr von 6 Euro direkt bei der zuständigen Behörde ablichten lassen oder entsprechende Fotos in einem Fachgeschäft schießen lassen. Wer sich für Fotos beim Fotografen entscheidet, muss sichergehen, dass der Fotoladen die Bilder anschließend sicher an die Passbehörde übermittelt. Schon bald werden verschiedene Fotostudios einen entsprechenden Service anbieten und dafür eventuell eine zusätzliche Gebühr verlangen.

Ab wann ist der elektronische Personalausweis Pflicht?

Das im EU-Parlament entschiedene Gesetz gilt ab Sommer nächsten Jahres. Somit setzt auch Deutschland pünktlich zum Stichtag alle Neuerungen um. Das heißt, dass alle neu ausgestellten Personalabweise ab August 2021 den neuen Regelungen entsprechen müssen. Ab diesem Zeitpunkt sind zwei enthaltene Fingerabdrücke und ein biometrisches Foto Pflicht. Ein paar Jahre später, ab Mai 2025, gelten dann ebenso die neuen Vorgaben für alle Passbilder. Diese dürfen dann nur noch digital erstellt werden und entweder direkt vor Ort geschossen oder von einem Fotostudio an die zuständige Passbehörde übermittelt werden. Selbstgemachte Fotos oder Fotos von einem Passbildautomaten werden ab diesem Zeitpunkt nicht mehr akzeptiert.