Eine Person macht einen Internet-Speedtest auf ihrem Smartphone.
Geld zurückfordern bei schlechtem Internet - so geht es! (Bild: MarutStudio - stock.adobe.com)

Ratgeber Haushalt & Garten Internet zu langsam? So können Sie Ihr Geld zurückfordern

Ein zu langsamer Internetanschluss ist nicht nur ärgerlich, sondern auch ein Grund, aktiv zu werden: Wenn Ihr Anbieter die vertraglich vereinbarte Geschwindigkeit nicht liefert, haben Sie Rechte und können Ihre Monatsgebühr mindern oder sogar den Vertrag kündigen. Dank des neuen Telekommunikationsgesetzes und der Regelungen der Bundesnetzagentur ist es Verbrauchern und Verbraucherinnen möglich, bei erheblichen Abweichungen der Internetgeschwindigkeit finanzielle Entschädigung zu fordern. In diesem Ratgeber erfahren Sie Schritt für Schritt, wie Sie Ihre Internetgeschwindigkeit überprüfen, was es bei der Messkampagne zu beachten gibt und welche Voraussetzungen für eine Preisminderung oder Kündigung erfüllt sein müssen. So setzen Sie Ihre Rechte effektiv durch und sorgen dafür, dass Sie nur für die Leistung zahlen, die Sie auch tatsächlich erhalten.

Wann können Sie eine Preisminderung oder Kündigung durchsetzen?

Ihr Recht auf Preisminderung oder Kündigung greift, wenn Ihre tatsächliche Internetgeschwindigkeit regelmäßig und nachweislich erheblich von der vertraglich zugesicherten Leistung abweicht. Entscheidend sind kontinuierliche oder regelmäßig wiederkehrende Abweichungen, wie sie die Bundesnetzagentur definiert. Einzelne Ausreißer oder gelegentliche langsame Verbindungen reichen dagegen nicht aus.

Um solche Abweichungen zu belegen, stellt die Bundesnetzagentur ein offizielles Tool für eine „Messkampagne“ zur Verfügung. Bevor Sie jedoch mit dieser umfassenden Prüfung beginnen, können Sie mit gängigen Speedtest-Tools eine erste Einschätzung vornehmen. So sparen Sie Zeit und klären frühzeitig, ob ein tiefergehender Nachweis erforderlich ist.

So testen Sie Ihre Internetgeschwindigkeit effektiv 

Um Ihre Internetgeschwindigkeit zu testen, können Sie wie folgt vorgehen:

1. Schneller Check: Erste Einschätzung per Speedtest

Bevor Sie sich an eine umfangreiche Messkampagne wagen, kann ein schneller Test mit einem Online-Speedtest erste Klarheit schaffen. Diese Tools messen in wenigen Sekunden die aktuelle Download- und Upload-Geschwindigkeit sowie die Latenz. Stimmen die Ergebnisse nicht mit der vertraglich zugesicherten Leistung überein, könnte es sinnvoll sein, genauer nachzuforschen.

2. Die offizielle Messkampagne der Bundesnetzagentur

Sobald Sie erhebliche Abweichungen feststellen, sollten Sie die Messkampagne der Bundesnetzagentur auf „breitbandmessung.de“ durchführen. Diese liefert rechtsgültige Nachweise und besteht aus 30 Messungen, die über drei Tage verteilt sind. Am Ende erhalten Sie ein detailliertes Protokoll, welches Sie bei Ihrem Anbieter einreichen können, um eine Preisminderung oder Kündigung zu beantragen.

Wichtige Tipps für eine erfolgreiche Messkampagne

Für genaue Messungen verbinden Sie Ihren Computer über ein LAN-Kabel direkt mit dem Router. WLAN-Messungen sind nicht zulässig, da sie leicht verfälscht werden können. Stellen Sie sicher, dass der Router direkt mit der Telefon- oder Kabeldose verbunden ist und keine anderen Geräte im Netzwerk aktiv sind.

Achten Sie dabei auf folgende technische Details:

  • Firmware-Update: Überprüfen Sie, ob Ihr Router die neueste Softwareversion nutzt.
  • Datenverkehr vermeiden: Deaktivieren Sie alle anderen Geräte im Netzwerk und schließen Sie unnötige Programme auf Ihrem Computer.
  • Notebook-Einstellungen: Schließen Sie Ihr Notebook an die Stromversorgung an und deaktivieren Sie den Energiesparmodus, um gleichbleibende Ergebnisse zu gewährleisten.
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Die Vorgaben der Bundesnetzagentur im Detail

Eine Frau blickt aufgeregt und fassungslos auf ihren Laptop.
Vorgaben der Bundesnetzagentur - das müssen Sie wissen (Bild: Daniel - stock.adobe.com)

Die Messkampagne muss bestimmte Anforderungen erfüllen, um als gültig anerkannt zu werden. Sie umfasst insgesamt 30 Messungen, die sich auf drei Messtage verteilen. Jeder Messtag muss mindestens einen Tag nach dem vorherigen erfolgen und zwischen den Messungen selbst müssen mindestens fünf Minuten liegen. Besonders wichtig ist, dass zwischen der fünften und sechsten Messung eine Pause von drei Stunden eingehalten werden muss.

Während jeder Messung werden sowohl die Download- als auch die Upload-Geschwindigkeit erfasst. Diese Daten bilden die Grundlage für das Protokoll, das Sie Ihrem Anbieter vorlegen können, um Ihre Ansprüche durchzusetzen.

Wie eine Messkampagne zu einer Preisminderung führen kann

Mit dem Protokoll der Messkampagne können Sie Ansprüche auf eine Preisminderung geltend machen, wenn die gemessene Geschwindigkeit regelmäßig unter der vertraglich vereinbarten liegt. Es müssen mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllt sein:

  1. An mindestens zwei von drei Messtagen muss an jedem dieser Tage mindestens einmal eine Geschwindigkeit von weniger als 90 Prozent der vereinbarten maximalen Geschwindigkeit erreicht worden sein.
  2. Bei mindestens 90 Prozent der gesamten Messungen muss die vereinbarte Geschwindigkeit nicht erreicht worden sein.
  3. An mindestens zwei von drei Messtagen muss die minimale vertraglich festgelegte Geschwindigkeit unterschritten worden sein.

Wenn diese Bedingungen erfüllt sind, haben Sie Anspruch auf eine Preisminderung.

Preis mindern oder Vertrag kündigen: Ihre Rechte und Optionen

Wenn das Messprotokoll belegt, dass Ihr Internetanschluss die versprochene Leistung nicht erbringt, können Sie entweder eine Preisminderung beantragen oder den Vertrag kündigen. So gehen Sie vor:

  1. Kontakt mit dem Anbieter aufnehmen: Übermitteln Sie Ihrem Anbieter das Messprotokoll und setzen Sie eine Frist zur Behebung des Mangels.
  2. Anspruch geltend machen: Fordern Sie entweder eine Preisminderung oder eine Kündigung des Vertrages. Laut dem Telekommunikationsgesetz haben Sie das Recht, bei nicht erbrachter Leistung die monatlichen Gebühren zu reduzieren oder den Vertrag zu beenden.
  3. Rückzahlung unter Vorbehalt: Zahlen Sie bis zur Klärung der Angelegenheit die volle Summe unter Vorbehalt weiter, um zu vermeiden, dass der Anbieter den Anschluss wegen ausstehender Zahlungen sperrt.

Unser Tipp: Die Verbraucherzentrale bietet einen Online-Rechner, der Ihnen hilft, die Höhe der Preisminderung zu berechnen. Zudem stellt sie ein Musterschreiben zur Verfügung, das Sie bei der Kommunikation mit Ihrem Anbieter unterstützt.