Ratgeber Unterhaltung & Freizeit Netflix-Account teilen – ist Sharing erlaubt?
In den vergangenen Jahren war es üblich, dass sich Familienmitglieder, Freunde oder Wohngemeinschaften einen Netflix-Account teilten. Doch diese Praxis wird inzwischen deutlich eingeschränkt. Netflix hat vor geraumer Zeit seine Nutzungsbedingungen angepasst und setzt nun gezielt Maßnahmen um, um das sogenannte Account-Sharing außerhalb des Haushalts zu unterbinden. Doch was bedeutet das konkret für Sie als Nutzerin oder Nutzer? Welche Möglichkeiten haben Sie noch und welche Konsequenzen drohen bei Missachtung? Dieser Ratgeber erklärt die wichtigsten Punkte zum Thema „Netflix-Abo teilen“.
Was ist ein "Netflix-Haushalt"?
Netflix definiert den Begriff „Haushalt“ sehr konkret: Ein Netflix-Haushalt umfasst alle Personen, die an einem gemeinsamen Wohnort leben und denselben Internetanschluss nutzen. Das bedeutet, Sie dürfen Ihren Account mit Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin, Ihren Kindern oder Mitbewohnenden teilen – solange diese sich innerhalb desselben Haushalts befinden. Alle Geräte, die regelmäßig mit dieser Internetverbindung verbunden sind, zählen automatisch zum Haushalt.
Anders sieht es bei Freunden und Freundinnen, entfernten Verwandten oder bereits ausgezogenen Kindern aus. Wenn diese Personen an einem anderen Standort wohnen, zählt dies laut Netflix nicht mehr als gemeinsamer Haushalt – und das Teilen des Netflix-Accounts ist laut Nutzungsbedingungen nicht erlaubt.
Technische Kontrolle durch Netflix
Netflix nutzt verschiedene technische Daten, um festzustellen, ob ein Account regelwidrig verwendet wird. Dazu zählen:
- IP-Adresse
- Geräte-ID
- Nutzungsverhalten (zum Beispiel Standortwechsel und Streamingzeiten)
Zwar ist bisher nicht abschließend geklärt, wie präzise diese Daten zur Erkennung genutzt werden, doch erste Nutzende in Deutschland wurden bereits zur Bestätigung ihres Haushalts aufgefordert. Wer von einem fremden Ort auf den Netflix-Account zugreift, erhält unter Umständen eine Benachrichtigung und muss sich identifizieren – andernfalls wird der Zugang blockiert.
Zusatzmitglieder: Eine kostenpflichtige Lösung
Um der Realität vieler gemeinsam genutzter Accounts gerecht zu werden, bietet Netflix seit Kurzem die Möglichkeit, sogenannte Zusatzmitglieder zu integrieren – allerdings gegen Aufpreis.
Die wichtigsten Eckpunkte zu Netflix-Zusatzkonten:
- Kosten: 4,99 Euro monatlich (ohne Werbung) beziehungsweise 3,99 Euro (mit Werbung).
- Voraussetzung: Beim Standard-Abo für 12,99 Euro ist nur ein Zusatzmitglied erlaubt, beim Premium-Abo für 17,99 Euro bis zu zwei.
- Technik: Zusatzmitglieder erhalten einen eigenen Login, ein eigenes Profil und dieselbe Bild- und Tonqualität wie der Hauptnutzende.
- Einschränkung: Es ist nur ein Gerät zur gleichen Zeit nutzbar und keine weiteren Profile innerhalb eines Zusatzkontos erlaubt.
Wenn Sie Ihren Account also weiterhin mit einer außerhalb Ihres Haushalts lebenden Person teilen möchten, führt daran kein Weg mehr vorbei.
Welche Konsequenzen drohen bei Verstößen?
Falls Sie Ihren Account ohne Zusatzmitgliedschaft mit Personen außerhalb Ihres Haushalts teilen, drohen Ihnen keine sofortigen Strafen oder Kündigungen – zumindest derzeit nicht. Netflix setzt zunächst auf Hinweise und technische Sperren. Kommt es zu einer unrechtmäßigen Nutzung, kann:
- die Wiedergabe blockiert werden,
- eine Nachricht zur Kontoüberprüfung erscheinen,
- der Nutzende zum Bezahlen eines Zusatzmitglieds aufgefordert werden.
Eine automatische Umstellung auf ein teureres Abo oder Netflix-Zusatzkonto erfolgt jedoch nicht. Auch Schadensersatzforderungen oder Kontosperrungen sind aktuell nicht vorgesehen – sie wären aber theoretisch möglich.
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Login-Daten weitergeben? Vorsicht ist geboten!
In den Nutzungsbedingungen weist Netflix ausdrücklich darauf hin, dass Sie Ihre Zugangsdaten nicht an Dritte weitergeben sollen. Dies dient in erster Linie dem Schutz Ihrer Daten, ist aber gleichzeitig ein klarer Hinweis auf die geltenden Regeln fürs Netflix-Account-Sharing.
Unser Tipp: Wenn Sie jemandem Zugang geben möchten, richten Sie den Account einmalig auf dem jeweiligen Gerät ein. Dadurch vermeiden Sie die Weitergabe des Passworts – und verringern das Risiko, dass Ihr Konto in falsche Hände gerät.
Unterwegs Netflix schauen – geht das noch?
Eine berechtigte Sorge betrifft die mobile Nutzung: Was ist, wenn Sie auf Reisen sind oder unterwegs im Zug einen Film schauen möchten?
Hier gibt Netflix Entwarnung. Auch wenn Sie sich außerhalb Ihrer Heim-IP befinden, können Sie Ihren Account nutzen. Kurzzeitige Standortwechsel sind erlaubt. Allerdings kann es gelegentlich zu Sicherheitsabfragen kommen, etwa in Form einer Bestätigungsmail oder eines Codes.
Ein neues Konto eröffnen – ohne Datenverlust
Die gute Nachricht: Falls Sie sich aufgrund der neuen Regelungen für ein eigenes Netflix-Konto entscheiden, müssen Sie nicht bei Null anfangen. Netflix erlaubt sogenannte Profiltransfers. Dabei werden Ihre:
- bisherigen Empfehlungen
- gespeicherten Inhalte
- Wiedergabefortschritte
in das neue Konto übernommen. Wichtig ist dabei, dass das neue Konto noch nicht aktiv ist – ein Profil kann nicht nachträglich übertragen werden. Aktivieren Sie außerdem vorher den Transfer über die Konto-Einstellungen.
Fazit: Das müssen Sie jetzt beachten
Das einst so lockere Teilen von Netflix-Zugängen gehört der Vergangenheit an. Das Unternehmen setzt inzwischen konsequent auf die Einhaltung seiner Haushaltsdefinition – und auf kostenpflichtige Zusatzmitglieder. Wenn Sie Ihren Account aktuell mit mehreren Personen nutzen, sollten Sie Folgendes tun:
- Prüfen Sie, ob alle Nutzenden tatsächlich in Ihrem Haushalt leben
- Entscheiden Sie, ob sich die Einrichtung von kostenpflichtigen Zusatzmitgliedschaften für Sie lohnt
- Vermeiden Sie unnötige Passwortweitergaben
- Nutzen Sie die Möglichkeit des Profiltransfers, wenn ein eigenes Konto nötig wird
Am Ende bleibt festzuhalten: Netflix hat mit dieser Strategie vor allem wirtschaftliche Interessen im Blick. Der Druck auf die zahlende Kundschaft wächst – und gleichzeitig auch die Erwartung, dass für gute Inhalte auch entsprechend gezahlt wird.