Ein Balkonkraftwerk ist an einem Balkon im oberstem Geschoss eines Mehrfamilienhauses montiert.
Das müssen Sie bei der Anmeldung eines Balkonkraftwerks beachten. (Bild: embeki - stock.adobe.com)

Ratgeber Elektronik Balkonkraftwerk anmelden: Gibt es eine Anmeldungs- und Genehmigungspflicht?

Der Trend zu erneuerbaren Energien macht Balkonkraftwerke zu einer attraktiven Möglichkeit, selbst Strom zu erzeugen und gleichzeitig die Umwelt zu schonen. Klingt erstmal gut. Doch bevor Sie ein solches Stecker-Solargerät installieren, ist es wichtig, sich mit den rechtlichen und technischen Anforderungen vertraut zu machen. Genehmigungen können erforderlich sein, insbesondere wenn Sie Eigentümer eines Hauses oder Teil einer Eigentümergemeinschaft sind. Auch Mieter müssen sich vorab um die Zustimmung des Vermieters kümmern, um mögliche Konflikte zu vermeiden. Unser Ratgeber gibt Ihnen einen umfassenden Überblick über die Genehmigungspflichten, die Anmeldung bei Behörden und Netzbetreibern sowie die relevanten Vorschriften, um Konflikte und mögliche Konsequenzen zu vermeiden. So stellen Sie sicher, dass Ihr Balkonkraftwerk nicht nur effizient, sondern auch rechtskonform betrieben wird.

Eigentum: Ist die Anschaffung vom Balkonkraftwerk genehmigungspflichtig?

Eigenheimbesitzer benötigen in der Regel eine Genehmigung, wenn sie bauliche Änderungen an ihrem Haus oder Grundstück vornehmen möchten. Welche Genehmigungen erforderlich sind, hängt von der Art des Vorhabens und den gesetzlichen Regelungen des jeweiligen Bundeslandes ab. Typische Beispiele sind Anbauten, größere Umgestaltungen oder die Installation von Solaranlagen. Hierfür ist häufig eine Baugenehmigung notwendig, die bei der zuständigen Baubehörde beantragt werden muss.

Wenn Sie in einer Eigentümergemeinschaft leben, gelten zusätzliche Vorschriften. In solchen Fällen bedarf es häufig der Zustimmung der Gemeinschaft, da bauliche Veränderungen in der Regel das Gemeinschaftseigentum berühren können. Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) schreibt vor, dass alle Maßnahmen, die das äußere Erscheinungsbild oder die Struktur des Gebäudes betreffen, von der Eigentümergemeinschaft genehmigt werden müssen.

Die Eigentümergemeinschaft hat somit ein Mitspracherecht hinsichtlich der Auswahl, Installation und Gestaltung von Änderungen. Um Konflikte zu vermeiden, empfiehlt es sich, die geplanten Maßnahmen frühzeitig mit der Eigentümergemeinschaft abzustimmen und deren Zustimmung schriftlich einzuholen. So kann sichergestellt werden, dass die rechtlichen Anforderungen erfüllt und alle Eigentümer zufrieden gestellt werden.

Für Mietende ist ein Balkonkraftwerk genehmigungspflichtig 

Mieter benötigen eine Genehmigung des Vermieters, wenn sie bauliche Änderungen an der gemieteten Wohnung oder am Grundstück vornehmen möchten. Diese Genehmigung stellt sicher, dass die Rechte des Vermieters gewahrt bleiben und das Mietobjekt nicht in einer Weise verändert wird, die dem Vertrag oder den Interessen des Vermieters widerspricht. Die Genehmigung muss vom Vermieter erteilt werden und in bestimmten Fällen kann es erforderlich sein, diese bei Behörden oder Institutionen vorzulegen, beispielsweise bei der Beantragung einer Baugenehmigung.

Der Vermieter darf die Genehmigung verweigern, wenn die geplanten Maßnahmen nicht im Einklang mit dem Mietvertrag stehen, die Immobilie erheblich beeinträchtigen könnten oder andere berechtigte Interessen des Vermieters berührt sind. Die Verweigerung muss jedoch sachlich begründet sein.

Die Erteilung einer Genehmigung bietet Vermietern Vorteile, da sie die Maßnahmen kontrollieren und vertraglich regeln können. Nachteile können entstehen, wenn die Änderungen den Wert der Immobilie mindern oder zukünftige Vermietungen erschweren. Vermieter haben zudem ein Mitbestimmungsrecht hinsichtlich Auswahl, Installation und Gestaltung der Änderungen, insbesondere wenn diese das Erscheinungsbild oder die Struktur der Immobilie betreffen.

Balkonkraftwerk anmelden oder nicht? Folgendes sollte beachtet werden 

Die aktuelle Rechtslage in Deutschland sieht vor, dass Balkonkraftwerke grundsätzlich angemeldet werden müssen. Dies gilt unabhängig von ihrer Art oder Größe. Die Anmeldung erfolgt bei der Bundesnetzagentur über das Marktstammdatenregister sowie beim zuständigen Netzbetreiber. Damit sollen eine ordnungsgemäße Einspeisung und die Netzstabilität sichergestellt werden.

Es gibt keine Ausnahme für kleinere Balkonkraftwerke, sodass alle Anlagen – auch solche mit einer geringen Einspeiseleistung – angemeldet werden müssen. Die Unterscheidung nach der Einspeiseleistung betrifft lediglich bestimmte technische Vorgaben, beispielsweise die Verwendung eines speziellen Wechselrichters, der die maximale Leistung begrenzt. Diese Begrenzung dient der Sicherheit und der Vereinfachung des Anschlusses an das Stromnetz.

Die Anmeldung eines Balkonkraftwerks ist für Betreiber verpflichtend und unerlässlich, um rechtliche Vorgaben einzuhalten. Ein Verstoß gegen die Meldepflicht kann Konsequenzen nach sich ziehen. Es empfiehlt sich daher, die entsprechenden Schritte vor der Inbetriebnahme durchzuführen und sich bei Unsicherheiten an den Netzbetreiber oder Fachpersonal zu wenden.

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Anmeldung eines Balkonkraftwerks: Infos für Netzbetreiber 

Eine Person unterschreibt einige Unterlagen.
Anmeldung eines Balkonkraftwerks - das ist zu beachten! (Bild: PheelingsMedia - stock.adobe.com)

Für Balkonkraftwerke gilt ein einheitliches Anmeldeverfahren. Die Anlage muss sowohl beim zuständigen Netzbetreiber als auch im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur registriert werden. Der Netzbetreiber benötigt Informationen über die technische Ausgestaltung der Anlage, um die Einspeisung ins Stromnetz zu prüfen und die Netzstabilität zu gewährleisten.

Für die Anmeldung werden in der Regel folgende Unterlagen benötigt:

  • die technischen Daten des Balkonkraftwerks (z.B. Leistung, Wechselrichter-Typ und Konformitätserklärung)
  • Angaben zum Standort der Anlage
  • die Kontaktdaten des Betreibers

Es empfiehlt sich, vorab die genauen Anforderungen beim Netzbetreiber zu erfragen, da diese je nach Region variieren können.

Die Anmeldung im Marktstammdatenregister sollte vor Inbetriebnahme erfolgen. Auch der Netzbetreiber sollte frühzeitig informiert werden, um eventuelle Verzögerungen zu vermeiden. Konkrete gesetzliche Fristen sind nicht immer festgelegt, jedoch ist eine Anmeldung im MaStR innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme verpflichtend.

Hinsichtlich der Rechtslage ist derzeit keine grundlegende Änderung bekannt, jedoch wird der Ausbau erneuerbarer Energien weiterhin politisch gefördert. Betreiber sollten sich über mögliche Anpassungen der Vorschriften informieren, da technische und rechtliche Rahmenbedingungen fortlaufend aktualisiert werden können.

Wichtige Hinweise zur Inbetriebnahme ohne Genehmigung und Anmeldung 

Wenn Sie keine erforderliche Genehmigung für die Installation eines Balkonkraftwerks einholen, machen Sie sich in der Regel nicht strafbar, können jedoch zivilrechtliche Konsequenzen riskieren. Dazu gehören Ansprüche auf Rückbau oder Schadensersatz durch Vermieter, Eigentümergemeinschaften oder Dritte, die durch die Installation beeinträchtigt werden. Es ist daher ratsam, alle notwendigen Genehmigungen vorab einzuholen.

Das Versäumnis, ein Balkonkraftwerk anzumelden, stellt ebenfalls keine Straftat dar, kann aber als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Die Strafe hängt vom Einzelfall ab und reicht von einer Verwarnung bis hin zu Bußgeldern. Die Höhe des Bußgeldes variiert je nach Bundesland und Schwere des Verstoßes, kann jedoch mehrere Hundert Euro betragen.

Um sich nicht strafbar oder ordnungswidrig zu machen, sollten Sie neben der Anmeldung beim Netzbetreiber und im Marktstammdatenregister weitere Vorschriften einhalten

Dazu zählen: 

  • die Verwendung eines geeigneten Wechselrichters
  • die fachgerechte Installation
  • die Einhaltung technischer Sicherheitsstandards (wie sie z.B. in der Norm VDE-AR-N 4105 festgelegt sind)

Es empfiehlt sich, die Installation von Fachleuten durchführen zu lassen und sich umfassend über die geltenden Bestimmungen zu informieren.

Welche Genehmigungen sind für ein Balkonkraftwerk erforderlich? 

Die Installation eines Balkonkraftwerks erfordert in der Regel Genehmigungen für Eigenheimbesitzer sowie die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft oder des Vermieters. Alle Balkonkraftwerke müssen angemeldet werden, unabhängig von ihrer Leistung. Die Anmeldung muss sowohl beim zuständigen Netzbetreiber als auch im Marktstammdatenregister erfolgen, wobei bestimmte technische Anforderungen wie die Nutzung eines geeigneten Wechselrichters zu beachten sind. Ein Verstoß gegen Genehmigungs- oder Anmeldepflichten ist keine Straftat, kann jedoch zivilrechtliche Konsequenzen oder Bußgelder nach sich ziehen, weshalb die Einhaltung der rechtlichen und technischen Vorschriften essenziell ist.