Ein Mann kontrolliert eine Solaranlage auf dem Dach.
Abnahme der PV-Anlage - das müssen Sie wissen! (Bild: Eva - stock.adobe.com)

Ratgeber Elektronik Abnahme der PV-Anlage – Voraussetzung für die Inbetriebnahme der Solaranlage

Die Installation einer Photovoltaikanlage ist ein wichtiger Schritt in Richtung nachhaltiger Energieerzeugung. Doch bevor die Anlage in Betrieb genommen werden kann, müssen verschiedene Prüfungen und Nachweise erbracht werden. Eine fachgerechte Abnahme stellt sicher, dass die technischen Vorgaben erfüllt sind und der Netzanschluss ohne Probleme erfolgen kann. Dabei geht es nicht nur um die Funktionsfähigkeit der Anlage, sondern auch um Sicherheitsaspekte und die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften. Daher ist es entscheidend, die Abnahme professionell durchführen zu lassen und alle notwendigen Dokumente bereitzuhalten. Wir zeigen Ihnen, welche Prüfungen bei der Abnahme durchgeführt werden, wer für diesen Prozess verantwortlich ist und welche Unterlagen erforderlich sind. Zudem sagen wir, worauf Sie schon im Vorfeld achten sollten, um eine reibungslose Inbetriebnahme zu gewährleisten. 

PV-Anlage abnehmen: Sicherheit, Funktionalität und Vorschriftskonformität gewährleisten

Die Abnahme einer Photovoltaikanlage ist ein essenzieller Schritt, um sicherzustellen, dass sie den technischen und gesetzlichen Anforderungen entspricht. Sie dient der Sicherheit sowie der ordnungsgemäßen Funktion der Anlage. Während der Abnahme wird überprüft, ob die Anlage fachgerecht installiert wurde und alle relevanten Vorschriften, beispielsweise die VDE-Normen, eingehalten wurden. 

Eine fehlerhafte Installation könnte nicht nur den Betrieb beeinträchtigen, sondern auch Gefahren wie Kurzschlüsse oder Brände verursachen. Zudem sind Netzbetreiber verpflichtet, den sicheren Anschluss von Photovoltaikanlagen an das Stromnetz zu gewährleisten. Ohne eine Abnahme könnte es zu Problemen bei der Einspeisung des erzeugten Stroms kommen.

Die Inbetriebnahme einer Photovoltaikanlage erfordert die Erfüllung verschiedener Voraussetzungen. 

  • Montage
    Zunächst muss die Anlage fachgerecht montiert und elektrisch angeschlossen sein. Dazu gehört die Installation aller Komponenten, einschließlich Wechselrichter, Solarmodule und gegebenenfalls eines Batteriespeichers. Anschließend erfolgt eine Erstprüfung durch eine Elektrofachkraft, die sicherstellt, dass die Anlage fehlerfrei funktioniert. 
             
  • Anmeldung
    Zudem muss eine Anmeldung beim zuständigen Netzbetreiber erfolgen, der die Einspeisung des erzeugten Stroms in das öffentliche Netz prüft und genehmigt. In diesem Zusammenhang ist häufig eine technische Inbetriebsetzung durch den Netzbetreiber erforderlich, bevor die Einspeisung offiziell erfolgen kann.
     
  • Registrierung
    Darüber hinaus müssen Betreiberinnen und Betreiber ihre Photovoltaikanlage im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur eintragen lassen. Ohne diese Registrierung kann es zu Verzögerungen oder gar zu Problemen bei der Vergütung des eingespeisten Stroms kommen. Auch eine Anmeldung beim Finanzamt kann erforderlich sein, wenn die Einspeisevergütung eine gewisse Höhe überschreitet.
     
  • Dokumentation
    Letztlich ist es ratsam, eine umfassende Dokumentation der Anlage anzulegen, die neben den technischen Daten auch Prüfprotokolle und Nachweise über durchgeführte Abnahmen enthält. Dies erleichtert nicht nur die spätere Wartung, sondern kann auch bei eventuellen Garantie- oder Versicherungsansprüchen von Bedeutung sein.

Abnahme der Photovoltaikanlage – was wird geprüft?

Bei der Abnahme einer Photovoltaikanlage wird überprüft, ob die Installation den technischen Vorschriften sowie den geltenden Normen und Sicherheitsstandards entspricht. 

  • Montage, Verkabelung und Funktion             
    Dazu gehört die Kontrolle der korrekten Montage der Solarmodule, der fachgerechten Verkabelung und der einwandfreien Funktion des Wechselrichters. 
             
  • Netzanschluss und Schutzmechanismen   
    Zudem wird geprüft, ob der Netzanschluss vorschriftsmäßig erfolgt ist und ob alle relevanten Schutzmechanismen wie ein Überspannungsschutz und ein Fehlerstromschutzschalter ordnungsgemäß installiert wurden.
     
  • Einhaltung der Anmeldepflichten    
    Eine weitere zentrale Prüfung betrifft die Einhaltung der Anmeldepflichten beim Netzbetreiber und im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur.
     
  • Sichtprüfung, Messung und Funktionstest 
    Zu den durchgeführten Prüfungen zählen eine Sichtprüfung der gesamten Anlage, eine Messung der elektrischen Werte sowie ein Funktionstest der einzelnen Komponenten. Hierbei werden unter anderem Isolationswiderstände, Spannungen und Ströme überprüft.
     
  • Abschaltvorrichtungen und Schutzmechanismen 
    Auch ein Test der Abschaltvorrichtungen und Schutzmechanismen gehört zu den Standardprüfungen, um die Sicherheit der Anlage zu gewährleisten.

Bereits im Vorfeld sollten Betreiberinnen und Betreiber sicherstellen, dass alle technischen Unterlagen vollständig vorliegen und die Anlage nach den Vorgaben des Herstellers sowie den geltenden Normen installiert wurde. Zudem empfiehlt es sich, frühzeitig einen Termin für die Abnahme mit einer zertifizierten Elektrofachkraft oder dem Netzbetreiber zu vereinbaren, um Verzögerungen zu vermeiden.

3 Geräte schützen, nur für 2 zahlen!

Beim Komplettschutz 3 für 2 versichern Sie drei Geräte und erhalten den günstigsten Einzeltarif – bei gleichen Leistungen – kostenfrei.

  • Geräte auswählen
  • Komponenten hinzufügen
  • Geld sparen

Wer übernimmt die Abnahme einer Photovoltaikanlage?

Eine Frau kontrolliert eine Solaranlage auf dem Dach.
Erfahren Sie, wer die Abnahme Ihrer PV-Anlage übernimmt. (Bild: alex.pin - stock.adobe.com)

Die Abnahme einer Photovoltaikanlage darf ausschließlich von qualifiziertem Fachpersonal durchgeführt werden. In der Regel sind dies Elektrofachkräfte mit entsprechender Zertifizierung oder ein eingetragener Fachbetrieb für Elektrotechnik. Darüber hinaus kann der Netzbetreiber eine eigene technische Prüfung verlangen, bevor die Anlage an das öffentliche Stromnetz angeschlossen wird. 

Bei der Abnahme sollten neben der verantwortlichen Elektrofachkraft auch die Betreiberinnen und Betreiber der Photovoltaikanlage anwesend sein. Dies ermöglicht es, offene Fragen zur Funktion und Wartung der Anlage direkt zu klären. Falls der Netzbetreiber eine gesonderte technische Prüfung durchführt, kann auch ein Vertreter des Netzbetreibers anwesend sein. 

Die Beteiligung von Fachpersonal bei der Abnahme ist unerlässlich, um die Sicherheit und den ordnungsgemäßen Betrieb der Anlage zu gewährleisten. Eine unsachgemäße Installation kann erhebliche Risiken wie Kurzschlüsse, Brände oder Netzstörungen verursachen. Fachkräfte verfügen über das notwendige Wissen und die Messgeräte, um elektrische Werte zu prüfen und sicherzustellen, dass die Anlage den gesetzlichen Anforderungen entspricht. 

Dokumentation der Abnahme einer Solaranlage

Für die Abnahme einer Photovoltaikanlage werden verschiedene Dokumente und Unterlagen benötigt, die sowohl technische als auch rechtliche Aspekte abdecken. 

  • Konformitätserklärung und Prüfprotokolle 
    Dazu gehören die Konformitätserklärung des Herstellers, die eine Übereinstimmung der Komponenten mit den geltenden Normen bestätigt, sowie die Schaltpläne der Anlage, aus denen die elektrische Verschaltung hervorgeht. Ebenfalls erforderlich sind die Prüfprotokolle der Elektroinstallation, die zeigen, dass die Anlage sicher und fachgerecht installiert wurde.  
     
  • Anmeldebestätigung 
    Darüber hinaus müssen Betreiberinnen und Betreiber die Anmeldebestätigung beim Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur sowie die Anmeldung beim Netzbetreiber vorlegen. Der Netzbetreiber verlangt in der Regel zusätzliche Unterlagen, darunter eine Inbetriebsetzungsanzeige und gegebenenfalls ein Zertifikat des Wechselrichters zur Einhaltung der Netzanschlussbedingungen.

Diese Dokumente sind notwendig, um nachzuweisen, dass die Photovoltaikanlage den gesetzlichen Anforderungen entspricht und sicher betrieben werden kann. Sie dienen der Qualitätssicherung und ermöglichen es dem Netzbetreiber, die Einspeisung in das öffentliche Stromnetz zu genehmigen.