Auf einem Brief steht groß das Wort Abmahnung.
Sie haben unschöne Post bekommen? Das ist zu tun! (Bild: Butch - stock.adobe.com)

Ratgeber Unterhaltung & Freizeit Abmahnung wegen negativer Google-Bewertung - das ist zu tun!

Eine Drei-Sterne-Bewertung bei Google, das ist nicht besonders positiv, aber eine eigentlich harmlose Form der Kritik. Sollte man meinen. Denn derart bewertete Unternehmen sind schnell mit einer Abmahnung bei der Hand. Lesen Sie, welche Folgen eine negative Google-Bewertung haben kann und was bei einer Sterne-Bewertung zu beachten ist. Wir haben Tipps für Sie, wie Sie Ihre Rezension sicher platzieren und im Fall eines Anwaltsschreibens reagieren sollten.

1.000 Euro wegen einer schlechten Google-Bewertung

Der Fall machte Schlagzeilen: Ein Berliner hatte 2023 an seinen Therapeuten drei von fünf Sternen bei Google vergeben. Er fühlte sich wegen der Zusatzkosten von diesem unzureichend beraten. Ein Jahr später erhält der Mann das Schreiben eines Anwalts. Die negative Google-Bewertung sei eine Diffamierung, außerdem wäre der Rezensent ja gar kein Patient gewesen. Obwohl sich das anhand der Rechnungen widerlegen ließ, zahlte der kritische Berliner letztlich Abmahnkosten in Höhe von 1.000 Euro für seine verhältnismäßig schlechte Google-Bewertung. Seine Rechtsschutzversicherung wollte nicht greifen. Und ein juristisches Vorgehen gegen die Abmahnung erschien dem Mann nicht minder kostspielig. Fälle wie dieser häufen sich. Kanzleien haben solche Google-Abmahnungen wegen einer zu kritischen Rezension offenbar als florierende Betätigungsquelle entdeckt. Zudem gibt es Online-Dienstleister, die mit der Löschung missliebiger Sterne-Bewertungen einträgliche Geschäfte machen. Bevor wir Auswege aus dieser Kostenfalle zeigen, noch ein Wort zum Erstellen einer Bewertung bei Google.

Google-Rezension: So wird eine Sterne-Bewertung vergeben

Manch einer vergibt täglich Sterne bei Google, für andere ist eine Rezension in der Suchmaschine Neuland. Daher unsere Step-by-Step-Anleitung für Einsteiger in die Sterne-Bewertung. Alles, was Sie dafür brauchen, ist ein Google-Konto.

  • Anmeldung: Zuerst melden Sie sich mit Ihrem Google-Zugang an.
     
  • Anbietersuche: Das Unternehmen, das Sie mit Sternen bewerten möchten, finden Sie mit Google Maps im Desktop-Browser oder der Google Maps-App. Oder Sie suchen diesen Anbieter mit der Google-Suchfunktion und klicken bei den Unternehmensinformationen auf der rechten Seite auf „Rezension hinzufügen“.
     
  • Rezensionen: Unter der Registerkarte „Rezensionen“ haben Sie die Möglichkeit für Bewertungen und zur Kritik.
     
  • Bewertung schreiben: Beschreiben Sie Ihre Erfahrungen mit dem Restaurant, der Arztpraxis oder einem anderen Unternehmen. Außer dem Text können Sie hier dokumentierende Fotos einfügen. Achtung: Bewertungen dürfen Sie nur veröffentlichen, wenn Sie Kunde oder Patient dieses Unternehmens waren. Google hat überdies Richtlinien zur Vermeidung von Hassreden oder Beleidigungen, an die Sie sich halten sollten.
     
  • Sterne vergeben: Zudem können Sie entsprechend der von Ihnen wahrgenommenen Qualität Sterne von 1 bis 5 vergeben.
     
  • Posten: Mit einem Klick sorgen Sie dafür, dass Ihre Bewertung nun auch für andere Verbraucher sichtbar ist. Auch Ihr Name wird dabei angezeigt.

So setzen sich die kritisierten Unternehmen zur Wehr

Eine negative Google-Bewertung ist nicht in Stein gemeißelt. Sie kann mit Zustimmung des Kritikers bei Google gelöscht werden. Bleibt diese aus, könnte sich das betroffene Unternehmen auch direkt an den Bewerber wenden und um Löschung der problematischen Rezension bitten. Kommt auf diesem Weg keine Einigung zustande, ist der nächste Schritt eine Abmahnung. Diese Forderung erstreckt sich auf die Löschung der schlechten Google-Bewertung sowie eine Unterlassungserklärung. Wird ihr nicht Folge geleistet, droht ein Rechtsstreit bis zum Gerichtsurteil. Außerdem sind die Rechtsanwaltskosten des bewerteten Unternehmens zu zahlen.

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Wie Sie eine Google-Abmahnung verhindern können

Eine Frau tippt auf ihrem Smartphone herum.
So können Sie eine Abmahnung wegen einer Google-Bewertung verhindern. (Bild: 真由 野田 - stock.adobe.com)

Mitunter bleibt es bei einer negativen Google-Bewertung nicht bei einer Abmahnung. Wer zu kritisch rezensiert, kann sich auch eine Anzeige wegen Verleumdung einhandeln. Schadensersatz und Schmerzensgeld drohen, wenn Restaurants Gästeschwund beklagen oder verletzende Äußerungen gepostet wurden. Wie aber lässt sich eine Abmahnung abwehren? Indem Sie es möglichst gar nicht erst so weit kommen lassen und juristischen Interventionen keine Nahrung geben. Die Verbraucherzentralen geben für Online-Rezensionen folgende Ratschläge:

  • Halten Sie sich an die Fakten: Schreiben Sie also in der Rezension nicht, dass etwa ein Mixer überhaupt keine Power hat. Das wäre unglaubwürdig. Sehr wohl können Sie aber monieren, dass Sie von der Leistung des Geräts enttäuscht sind.
     
  • Werden Sie niemals ausfällig: Bleiben Sie immer sachlich. Vermeiden Sie unbedingt Beschimpfungen, verletzende Äußerungen und grobe Beleidigungen. Das könnte eine Strafanzeige nach sich ziehen.
     
  • Äußern Sie nur Ihre Meinung: Nach einem Restaurantbesuch werden Sie kaum beweisen können, dass die Pommes womöglich noch gefroren waren. Mit solchen nachträglichen Behauptungen begeben Sie sich auf dünnes Eis. Jedoch dürfen Sie durchaus aus Ihrer subjektiven Sicht mitteilen, wenn Ihnen ein Gericht nicht geschmeckt hat oder Ihnen der Service nicht zusagte.

Und wenn dennoch ein Anwaltsbrief ins Haus flattert?

Beleidigungen, unwahre Tatsachenbehauptungen und Schmähkritik sind rechtswidrig. Eine Sterne-Bewertung muss überdies immer auf eigener Erfahrung beruhen. Wenn Sie allerdings kommentarlos nur einen Stern vergeben, dürfte dies an sich nicht angreifbar sein. Dabei handelt es sich um eine Meinungsäußerung und ist von Google ja auch so vorgesehen. Doch gehen einige Unternehmen mit negativer Google-Bewertung auch gegen die Vergabe von ein, zwei und sogar drei Sternen mit Abmahnungen vor. Viele Anwälte auf Verbraucherseite halten eine solche Abmahnung für rechtswidrig. Sie können ihr schriftlich widersprechen. Sollte das Unternehmen seine ungerechtfertigte Abmahnung dennoch durchsetzen wollen, bleibt nur der Gang zum Anwalt. Wenn Sie aber keine Lust auf weiteren Ärger und Kosten haben, können Sie natürlich Ihre schlechte Google-Bewertung einfach zurückziehen. Hier gilt es abzuwägen: Ist es die Sache wert? Oder möchten Sie Ihre Meinungsfreiheit verteidigen und sich nicht von Drohungen einschüchtern lassen?

Das lukrative Geschäft mit der negativen Google-Bewertung

Natürlich sind nicht alle Kritiken fair. Die kritisierten Unternehmer haben sehr wohl das Recht, etwas gegen ungerechtfertigte negative Google-Bewertungen zu unternehmen. Wenn Rezensionen aus einem Wutgefühl heraus ruf- und geschäftsschädigend wirken, ist eine rote Linie überschritten. Das haben auch diverse Online-Dienstleister erkannt und daraus ein einträgliches Geschäft gemacht. Unter dem Stichwort „schlechte Google-Bewertung löschen“ listet die Suchmaschine eine stattliche Anzahl von Lösch-Services auf. Einige werben damit, bereits mehrere Hunderttausend 1-Sterne-Bewertungen erfolgreich aus dem Netz entfernt zu haben. Kostenpunkt: ab rund 50 Euro pro Rezension. Wer sich davon überflutet fühlt, kann diesen Service im Paketpreis buchen und einen Mengenrabatt nutzen. Ironischerweise handelt es sich dabei zuweilen um Kanzleien, die auch Abmahnopfer vertreten.