Ein Paketbote übergibt ein Paket.
Pakete und Abstellgenehmigung - das müssen Sie wissen! (Bild: lovelyday12 - stock.adobe.com)

Ratgeber Haushalt & Garten Pakete und Abstellgenehmigung: Was geht und was geht nicht?

Ein verlorenes Paket kann für Empfängerinnen und Empfänger ärgerlich und frustrierend sein. Gerade wenn Ihre Sendung vor der Tür offiziell abgelegt wurde. In so einem Fall stellt sich die Frage, wer haftet und welche Schritte unternommen werden sollten. Sicher, hier gibt es meist klare Regeln, aber trotzdem ist nicht immer sofort ersichtlich, wer für den entstandenen Schaden aufkommt oder wie man vorgehen kann. Wir sagen Ihnen, welche Rechte Sie als Empfängerin oder Empfänger haben, was zu tun ist, wenn Ihr Paket nicht auffindbar ist, und wie Sie sich vor zukünftigen Verlusten schützen können. Dabei geht es um die rechtlichen Rahmenbedingungen einer Abstellgenehmigung, die Pflichten der Zustelldienste sowie mögliche Ansprüche gegenüber dem Verkäufer oder der Verkäuferin sowie dem Versandunternehmen. Zusätzlich geben wir Ihnen praktische Tipps, wie Sie das Risiko eines Paketdiebstahls verringern können. Ab geht die Post!

Wer haftet, wenn das Paket nicht am Ablageort liegt?

Wenn ein Paket nicht wie vereinbart am Ablageort liegt, stellt sich die Frage, wer in einem solchen Fall haftet. Grundsätzlich hängt die Haftung von verschiedenen Faktoren ab, wie den getroffenen Vereinbarungen zwischen dem Zustelldienst, dem Absender und dem Empfänger sowie den jeweiligen Geschäftsbedingungen des Versandunternehmens.

  • Abstellerlaubnis 
    Bei der Vereinbarung eines Ablageorts handelt es sich in der Regel um eine sogenannte Abstellerlaubnis, die der Empfänger dem Zustelldienst erteilt. Diese Erlaubnis ermöglicht es dem Zusteller, das Paket an einem vorher festgelegten Ort abzulegen, ohne dass eine persönliche Übergabe erforderlich ist. Sobald das Paket an diesem Ablageort hinterlegt wurde, gilt es rechtlich als zugestellt. In diesem Fall geht das Risiko für Verlust oder Beschädigung auf den Empfänger über. 
     
  • Keine Abstellerlaubnis             
    Wenn keine Abstellerlaubnis erteilt wurde und das Paket ohne Zustimmung an einem Ort abgelegt wurde, haftet in der Regel der Zustelldienst für den Verlust. Nutzerinnen und Nutzer sollten zudem den Absender informieren, da dieser als Vertragspartner des Zustelldienstes oft der erste Ansprechpartner für eine Reklamation ist. In solchen Fällen obliegt es dem Absender, den Verlust bei der Versandfirma zu reklamieren oder Ersatz zu leisten.

Wie macht man eine Abstellgenehmigung?

Eine Abstellgenehmigung ermöglicht es Zustelldiensten, Pakete an einem vereinbarten Ort abzulegen, ohne dass eine persönliche Übergabe erforderlich ist. Diese Genehmigung kann je nach Versanddienstleister auf verschiedene Weise erteilt werden, wobei der Vorgang in der Regel einfach und schnell ist.

  1. Zustelldienst kontaktieren    
    Zunächst sollten Sie sich an den jeweiligen Zustelldienst wenden. Dies kann über die Website, eine App oder telefonisch erfolgen. Die meisten großen Versandunternehmen wie DHL, Hermes oder DPD bieten ihren Kundinnen und Kunden die Möglichkeit, die Abstellgenehmigung direkt online zu erteilen. Dazu ist es in der Regel erforderlich, ein Kundenkonto zu erstellen oder sich mit den Sendungsdaten anzumelden.
     
  2. Ablageort wählen        
    Im Rahmen der Abstellgenehmigung geben Sie den gewünschten Ablageort an. Dieser sollte gut zugänglich und gleichzeitig möglichst wettergeschützt sowie vor unbefugtem Zugriff geschützt sein. Häufig genannte Orte sind beispielsweise die Garage, der Carport Ihres Autos, ein Gartenhäuschen oder ein bestimmter Bereich vor der Haustür. Achten Sie darauf, den Ablageort präzise zu beschreiben, um Missverständnisse zu vermeiden.
     
  3. Bestätigung erhalten 
    Nachdem die Abstellgenehmigung erteilt wurde, erhalten Sie in der Regel eine Bestätigung durch den Zustelldienst. Diese kann auch widerrufen werden, falls Sie die Erlaubnis zu einem späteren Zeitpunkt zurückziehen möchten. Beachten Sie, dass mit der Genehmigung das Risiko für Verlust oder Beschädigung auf Sie als Empfänger übergeht, sobald das Paket am vereinbarten Ort abgelegt wurde. Es empfiehlt sich daher, die Abstellgenehmigung nur für sichere und geschützte Orte zu nutzen.

Eine Abstellgenehmigung ist besonders praktisch, wenn Sie häufig Pakete empfangen und nicht immer persönlich anwesend sein können. Dennoch sollten Sie sorgfältig abwägen, ob die Erlaubnis für Ihre individuelle Situation geeignet ist.

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Sind Paketzusteller verpflichtet zu klingeln?

Eine Lagerhalle mit Paketen.
Müssen Paketzusteller klingeln oder nicht? (Bild: Riomat - stock.adobe.com)

Bei der Zustellung eines Pakets an die angegebene Lieferadresse sind Paketzusteller dazu verpflichtet zu klingeln. Diese Verpflichtung ergibt sich aus dem Beförderungsvertrag zwischen dem Absender und dem Zustelldienst, bei dem der Zusteller die Aufgabe hat, das Paket persönlich an den Empfänger oder eine berechtigte Person zu übergeben. Ein einfaches Ablegen des Pakets ohne vorheriges Klingeln ist daher in der Regel nicht zulässig, sofern keine andere Vereinbarung wie eine Abstellgenehmigung getroffen wurde.

Das Klingeln dient dazu, den Empfänger über die Ankunft des Pakets zu informieren und ihm die Möglichkeit zu geben, das Paket persönlich entgegenzunehmen. Sollte der Empfänger nicht erreichbar sein, ist der Zusteller verpflichtet, eine Benachrichtigungskarte zu hinterlassen, auf der angegeben wird, wo das Paket abgeholt werden kann oder ob ein weiterer Zustellversuch unternommen wird.

In der Praxis kommt es jedoch immer wieder vor, dass Paketzusteller ihrer Verpflichtung nicht nachkommen und weder klingeln noch eine Benachrichtigung hinterlassen. In solchen Fällen haben Empfängerinnen und Empfänger das Recht, eine Beschwerde beim zuständigen Zustelldienst einzureichen. Dabei sollten möglichst genaue Angaben wie die Sendungsnummer und das Datum der Zustellung gemacht werden, um eine schnelle Klärung zu ermöglichen.

Eine Ausnahme von der Klingelpflicht besteht, wenn eine Abstellgenehmigung vorliegt. In diesem Fall darf der Zusteller das Paket an dem vereinbarten Ort hinterlegen, ohne zuvor zu klingeln. Es ist jedoch wichtig, dass diese Erlaubnis ausdrücklich erteilt wurde, da andernfalls das Risiko für Verlust oder Beschädigung weiterhin beim Zustelldienst liegt. Heißt unterm Strich also, dass das Klingeln ein wesentlicher Bestandteil der Zustellpflicht ist. Sollte dies nicht erfolgen, können Sie Ihre Rechte als Empfänger wahrnehmen und eine Klärung einleiten.

Was tun, wenn das Paket vor der Tür geklaut wurde?

Wenn Ihr Paket vor der Tür gestohlen wurde, gibt es mehrere Schritte, die Sie unternehmen können, um den Vorfall zu klären und möglicherweise eine Erstattung zu erhalten. 

  1. Beim Nachbarn klingeln          
    Zunächst sollten Sie prüfen, ob das Paket möglicherweise von einem Nachbarn oder einer Nachbarin entgegengenommen wurde oder an einem anderen Ort hinterlegt wurde. Manchmal geben Zustellerinnen und Zusteller die Sendung an eine andere Person weiter oder platzieren sie an einer weniger offensichtlichen Stelle.      
         
  2. Versanddienstleister kontaktieren   
    Falls das Paket tatsächlich gestohlen wurde, sollten Sie umgehend den Versanddienstleister kontaktieren. Über die Sendungsverfolgung lässt sich oft erkennen, wann und wo das Paket zugestellt wurde. Viele Zustelldienste bieten zudem fotografische Zustellnachweise an. Sollte sich herausstellen, dass das Paket nicht wie angegeben angekommen ist, können Sie beim Versandunternehmen eine Reklamation einreichen.
     
  3. Verkäufer informieren                
    Parallel dazu sollten Sie den Verkäufer oder die Verkäuferin informieren. Viele Händlerinnen und Händler bieten kulante Lösungen an, etwa eine erneute Lieferung oder eine Erstattung. Insbesondere größere Online-Plattformen verfügen über Käuferschutzprogramme, die in solchen Fällen greifen können.  
               
  4. Polizei informieren
    Wenn das Paket von einem Dieb entwendet wurde, kann es sinnvoll sein, den Vorfall bei der Polizei zu melden. Dies gilt insbesondere, wenn der Wert des Pakets hoch war oder es in Ihrer Umgebung vermehrt zu Diebstählen kommt. Eine Anzeige kann helfen, das Bewusstsein für das Problem zu schärfen und möglicherweise eine Untersuchung einzuleiten.

Um zukünftige Diebstähle zu vermeiden, können Sie alternative Zustelloptionen in Betracht ziehen, wie die Lieferung an eine Packstation, einen Paketshop oder eine Abstellerlaubnis an einem sicheren Ort auf Ihrem Grundstück. Auch die Nutzung einer Video-Türklingel kann abschreckend wirken und im Ernstfall als Beweis dienen.