Skype Icon auf einem Windows Phone
Gespräche per Skype aufnehmen (Bild: Roman Pyshchyk - stock.adobe.com)

Ratgeber Apps & Programme Gespräche per Skype aufnehmen - Das müssen Sie wissen

Durch die Etablierung des Smartphones haben sich viele Dinge vereinfacht. So lassen sich heute unterwegs ohne Probleme Bankgeschäfte erledigen, Flugreisen buchen oder Sprach- und Videoanrufe durchführen. Für letztere Funktion bietet der Messenger Skype seit kurzem ein neues Feature: Ab sofort können Sie dort Audio- und Video-Gespräche aufzeichnen. Seien es einfache Sprachanrufe oder Video-Telefonate mit mehreren Teilnehmern – ein Knopfdruck genügt und Ihr Telefonat wird aufgenommen. Das ist auf der einen Seite unglaublich praktisch. Auf diese Weise lassen sich wichtige Dinge, die während eines Telefonats besprochen werden, festhalten. Auf der anderen Seite bedeutet die Aufnahmefunktion unter Umständen einen erheblichen Eingriff in die Privatsphäre der Gesprächsteilnehmer. Wir verraten Ihnen, wie das neue Feature genau funktioniert und welche Risiken es für Sie bergen kann.

So lassen sich Telefonate über Skype aufnehmen

Die neue Funktion, mit der Sie Gespräche per Skype aufnehmen können, nennt sich schlicht Call Recording (zu Deutsch: „Anrufaufnahme“). Das Feature ermöglicht es Ihnen, Sprachanrufe und sogar Videotelefonate mit mehr als zwei Teilnehmern aufzuzeichnen. Ihr könnt „Call Recording“ nicht nur auf Android- und iOS-Geräten nutzen, sondern auch auf der Desktop-Version von Skype. Wenn Sie ein bestimmtes Gespräch über Skype aufnehmen wollen, drücken Sie während des Telefonats einfach auf den entsprechenden Button und das Aufzeichnen beginnt. Einmal aufgenommene Gespräche werden in der Microsoft Cloud (Skype gehört seit 2011 zu Microsoft) gespeichert und liegen dort 30 Tage für Sie bereit. Anhören bzw. Ansehen der Aufnahmen ist ganz einfach: Die gespeicherten Gespräche werden im jeweiligen Chatverlauf angezeigt. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, die Aufnahmen auch abzuspeichern oder sogar weiterzuschicken.

Welche Auswirkungen hat die Aufnahmefunktion auf Ihre Privatsphäre?

Gespräche über Skype aufzunehmen, ist ohne weiteres möglich. Das ist natürlich praktisch. Doch so simpel das neue Feature funktioniert, so leicht greift es auch in Ihre Privatsphäre und die der anderen Gesprächsteilnehmer ein. Schließlich können Sie beliebig viele Sprach- und Videoanrufe per Knopfdruck ohne Probleme von Skype aufnehmen lassen. Damit jede Person während eines aufgezeichneten Telefonats Bescheid weiß, dass ihr Gespräch mitgeschnitten wird, werden alle Gesprächspartner daher über einen Banner in Kenntnis gesetzt. Das ist ein guter und wichtiger Vorgang, genügt jedoch alleine nicht. Wenn Sie in Zukunft ein Gespräch aufzeichnen möchten, ist es zuerst erforderlich, dass Sie von allen am Gespräch Beteiligten die Erlaubnis einholen. Das muss nicht schriftlich geschehen, eine mündliche Zustimmung genügt. Doch die sollte in jedem Fall erfolgen. Andenfalls werden die Persönlichkeitsrechte jedes Teilnehmers verletzt, welcher der Aufnahme nicht ausdrücklich zugestimmt hat. Damit Sie auf der sicheren Seite sind, ist es daher von Vorteil, dass Sie nicht nur vor einer Aufzeichnung das „ok“ aller Beteiligten einholen, sondern auch nach Beendigung der Aufnahme noch einmal darauf hinweisen, dass Sie das vorangegangene Telefonat aufgenommen haben.

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Achtung beim Aufnehmen und Verschicken von Aufzeichnungen

Frau macht einen Videoanruf mit einem Mann über Handy
Skype aufnehmen (Bild: ldprod - stock.adobe.com)

Noch vorsichtiger sollten Sie beim Versenden von Gesprächen sein, die Sie via Skype aufnehmen wollen. Denn das Verschicken von aufgezeichneten Gesprächen, ohne dass eine mündliche Zustimmung vorliegt, ist genau wie eine unautorisierte Aufnahme nicht rechtens und kann im Zweifel vor Gericht zivilrechtlich verhandelt werden. Je nach Schwere des Vergehens kann eine widerrechtlich versendete Aufnahme auch strafgerichtliche Folgen haben. Wenn es sich beispielsweise um vertrauliche Informationen, wie etwa Dienstgeheimnisse, handelt, ist durchaus mit ernsteren Konsequenzen zu rechnen. Die Strafen bei Vergehen widerrechtlich getätigter Aufnahmen bzw. deren Versenden können von Ordnungsgeldern bis hin zu Gefängnisstrafen reichen. Das bedeutet für Telefonate, die Sie über Skype aufnehmen wollen, zwei Dinge:

Erstens stellt die neue Skype-Funktion nicht nur ein nützliches Feature dar, sondern auch einen zusätzlichen Eingriff in die Privatsphäre seiner Nutzer. Es ist also wichtig, sich bewusst zu machen, dass „Call Recording“ (unter Umständen sogar rechtlichen) Einfluss auf Persönlichkeitsrechte nimmt.

Zweitens setzt dies nicht nur Skype in die Pflicht, seine User über diesen Eingriff zu informieren, sondern auch Sie selbst. Schließlich haben Sie es sprichwörtlich selbst in der Hand, ob Sie ein Gespräch mit Ihren Freunden oder Bekannten aufzeichnen oder gar weiterversenden. Gehen Sie also mit Bedacht vor und informieren Sie, lieber einmal zu viel als zu wenig, Ihre Gegenüber, wenn Sie von der neuen Funktion Gebrauch machen. Vorsicht ist besser als Nachsicht.

Mehr Datenschutz beim Verwenden von Apps

Wo immer es um die Nutzung von Personenbezogenen Daten bzw. deren Speicherung und Weiterverwendung geht, ist der Begriff Datensicherheit nicht weit. Besonders seit der im Mai 2018 in Kraft getretenen europäischen DSGVO („Datenschutzgrundverordnung“) wurden die Nutzerrechte hinsichtlich der Speicherung von Daten deutlich gestärkt. Das heißt auf Unternehmensseite: Anbieter wie WhatsApp, Facebook oder Skype müssen Sie im Vorfeld umfassend darüber informieren, dass sie Ihre Daten sammeln bzw. verwenden. Das bezieht sich seit langem nicht mehr nur auf die Speicherung Ihres Nutzernamens, Ihrer E-Mail-Adresse oder Telefonnummer, sondern auch vieler weiterer Zusatzfunktionen von Apps. So hat es beispielsweise, bereits Jahre vor dem Wirken der DSGVO, erheblichen Widerstand hierzulande gegeben, als Facebook seine Gesichtserkennung in Deutschland zugänglich machen wollte. Dementsprechend stellen auch Gespräche, die Sie via Skype aufnehmen möchten, zu einem nicht unerheblichen Teil einen Eingriff in die Privatsphäre der beteiligten User dar.