Frau mit Kind in der Küche

Versicherung für Haarstyling-Gerät abschließen

Wenn Ihnen das Haarstyling-Gerät lieb ist, lohnt es sich, über eine Versicherung nachzudenken. Bei uns finden Sie den passenden Tarif für Ihr Lieblingsgerät.

Das sagen unsere Kunden

Versicherungsvorteile auf einen Blick

Jederzeit erreichbar

Wir sind für Sie zu jeder Zeit da und helfen Ihnen stets weiter. Sie erreichen uns online, telefonisch oder über Chat – wie es für Sie am besten ist.

Sorgenfreier Schutz

Ihre Lieblingsgeräte sind mit uns jederzeit und weltweit geschützt. Im Schadenfall übernehmen wir Reparaturkosten oder beteiligen uns am Neukauf.

Zuverlässiger Service

Wir bearbeiten Schadenfälle schnell, unkompliziert und unbürokratisch. Bereits mehr als 7,2 Millionen Kunden vertrauen unserem Service.

Darum sollten Sie Ihr Haarstyling-Gerät versichern lassen

Ein hochwertiges Haarstyling-Gerät sorgt für den richtigen Schwung in den Haaren. Zu den beliebtesten Produkten gehören Glätteisen, Lockenstäbe und Warmluftbürsten. Je nach Gerät lassen sich ganz unterschiedliche Frisuren realisieren. Ohne Vorwarnung kann es allerdings jederzeit zu einem technischen Defekt kommen, sodass Ihr teures Styling-Produkt nicht mehr brauchbar ist. Auch hochwertige Elektronikgeräte sind anfällig für vielfältige Defekte. Indem Sie bei WERTGARANTIE Ihr Haarstyling-Gerät versichern lassen, schützen Sie sich effektiv vor einer Vielzahl an möglichen Schäden. So sind Sie beispielsweise geschützt vor dem klassischen Fall eines Schadens durch Kurzschluss. Da Sie das Gerät sicherlich meist im Badezimmer nutzen, kann es ebenfalls schneller als es Ihnen lieb ist zu einem Wasserschaden kommen. Auch technische Defekte oder Displayschäden sind ein großes Ärgernis, das mit hohen Reparaturkosten verbunden ist oder Ihr Produkt gänzlich unbrauchbar macht. Eine Versicherung bei WERTGARANTIE kann Ihnen in all diesen Fällen eine große Last abnehmen.

Glätteisen defekt? Haarstyling-Gerät versichern lassen für den Schadenfall

Wenn Sie Ihr Glätteisen, Ihren Lockenstab oder Ihre Warmluftbürste für Ihre Frisur regelmäßig verwenden, steigt die Wahrscheinlichkeit eines Defekts maßgeblich an. Die hohe Temperatur des Geräts und die oftmals hohe Luftfeuchtigkeit im Badezimmer verlangen von der Elektronik so einiges ab. Legen Sie somit Wert darauf, Ihr teures Haarstyling-Gerät versichern zu lassen. Bei WERTGARANTIE profitieren Sie von einem umfassenden Komplettschutz, der zahlreiche Schadenarten abdeckt. Vorteilhaft für Sie ist hier insbesondere die Absicherung vor Defekten an Heizelementen, Überspannungen und Elektronikschäden. Ebenfalls Schäden durch Wasser oder Feuchtigkeit und durch einen Sturz des Geräts sind im Basisschutz von WERTGARANTIE abgedeckt. Im Falle eines Totalschadens übernehmen wir die Kosten für den Kauf eines neuen Geräts. Egal, ob der Defekt ohne nennbaren Grund oder durch eine unsachgemäße Handhabung entstanden ist – wenn Sie Ihr neues oder gebrauchtes Haarstyling-Gerät versichern lassen, sind Sie bei uns vor diesen Ärgernissen bestens geschützt.

Wir bieten Ihnen zusätzlich einen Komplettschutz mit Premium-Option an, der die gleichen Schadenfälle abdeckt, jedoch zusätzlich noch vor Diebstahl schützt. Dies kann sich vor allem dann als sinnvoll erweisen, wenn Sie die Elektronikgeräte mit auf Reisen nehmen. Praktisch ist bei dem Premiumschutz außerdem, dass Sie ganz ohne Selbstbeteiligung Elektronikgeräte wie Ihren Lockenstab versichern lassen können.

Fazit zur Entscheidung, Ihr Haarstyling-Gerät versichern zu lassen

Vermeiden Sie teure Reparaturkosten oder eine Ersatzinvestition, indem Sie Ihr Haarstyling-Gerät versichern lassen! Bei WERTGARANTIE können Sie nicht nur Ihre Warmluftbürste versichern, sondern auch Ihren Lockenstab, Ihr Glätteisen und viele weitere Elektronikgeräte für das perfekte Haarstyling. Lassen Sie ebenfalls Ihr Welleneisen versichern und profitieren Sie von einem Komplettschutz mit oder ohne Premium-Option. Auf diese Weise brauchen Sie keine Angst vor den Folgekosten aufgrund eines technischen Defekts, Totalschadens oder anderen Schadenfällen haben. Mit der Premium-Option sichern Sie Ihr Beauty-Gerät außerdem vor einem Diebstahl ab. Entscheiden Sie sich noch heute für einen umfassenden Versicherungsschutz bei WERTGARANTIE!

Service von WERTGARANTIE

Sie haben noch offene Fragen zu unseren Versicherungstarifen oder brauchen Unterstützung bei der Vertragsabwicklung? In unserem Service-Bereich helfen wir Ihnen gerne weiter. Zudem finden Sie mögliche Antworten auf Ihre Fragen in unserem Bereich „Häufige Fragen“ oder nutzen Sie ganz einfach die schnelle Online-Hilfe.

Häufige Fragen und Antworten zur Versicherung

Warum WERTGARANTIE?

Als Spezialversicherer mit 60 Jahren Erfahrung in Versicherungsschutz, Werterhalt und Reparatur von Fahrrädern, E-Bikes/Pedelecs, Unterhaltungselektronik, Haushaltsgeräten und mobilen Geräten wie Smartphones, bieten wir unseren Kunden immer das beste Produkt, den besten Service und die beste Leistung. Heute profitieren mehr als 7,2 Millionen Kunden der Unternehmensgruppe in Deutschland und europaweit von unseren umfassenden und maßgeschneiderten Lösungen – und sind mehr als zufrieden mit unserer Arbeit. Eine Kundenbefragung des unabhängigen Testinstituts TÜV Rheinland AG ergab die Schulnote 1,50 für unseren Service. Und 97,3% unserer Kunden würden uns jederzeit weiterempfehlen. Für uns ist das eine wichtige Bestätigung unserer Arbeit und gleichzeitig ein großer Ansporn, auch in Zukunft das Leben unserer Kunden jeden Tag ein bisschen bequemer zu machen.

Wie lange nach dem Kauf kann ich die Versicherung abschließen?

Es gibt keine Begrenzung für gebrauchte Geräte. Sie können die Versicherung für jedes Gerät abschließen, egal wie alt es ist.

Kann ich auch ein bereits defektes Gerät absichern?

Nein, Schäden die bereits vor Vertragsabschluss bestehen, sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Defekte Geräte zu versichern ist also leider nicht möglich. Sie können Ihr Gerät aber vorab reparieren lassen und anschließend einen Versicherungsschutz buchen.

Gibt es eine Wartezeit?

Wir bieten Ihnen einen kostenfreien Sofortschutz. Das heißt, dass Ihr Gerät ab dem Datum der Vertragsabschlusserklärung geschützt ist. Nur bei Smartphones, die bei Vertragsabschluss älter als 12 Monate sind, gibt es eine Wartezeit von 3 Monaten, bevor der Versicherungsschutz aktiv ist.

Was ist bei Elektrogeräten versichert?

Unser Komplettschutz sichert Sie bei folgenden Schäden und den daraus entstehenden Kosten ab:

  • Material-, Produktions- und Konstruktionsfehler
  • Verschleiß/Abnutzung, Alterung
  • Fall-/Sturzschäden, Unfall
  • Eigenverschulden
  • Unsachgemäße Handhabung
  • Elektronikschäden (Kurzschluss, Überspannung, Induktion)
  • Wasser, Feuchtigkeit
  • Implosion/Explosion, Blitzschlag
  • Motor- und Lagerschäden
  • Glaskeramik-Bruch
  • Verkalkung, Verstopfung
  • Einwirkung von Fremdkörpern auf Waschmaschinen und (Wasch-) Trockner
  • TV-Geräte- und SAT-Receiver-Einstellarbeiten (ohne Erstinstallation) und Software-Updates, inklusive An- und Abfahrtskosten bis maximal 79 EUR je Schadenfall
  • Bei Folgeschäden zusätzlich bis zu 300 EUR Ersatzleistung bei z.B. versengter oder zerrissener Kleidung oder Folgeschäden an Einrichtungsgegenständen
  • Arbeitslohn, Ersatzteile und Versandkosten

Der Komplettschutz mit Premium-Option leistet darüber hinaus zusätzlich bei:

  • Diebstahl
  • Missbrauch von Zahlungsdaten
  • Missbrauch von Shopping Apps nach Diebstahl des versicherten Gerätes
  • Betrug beim Online Shopping
  • Hörgeräte-Verlust
Lohnt sich die Premium-Option?

In Deutschland werden jährlich hunderttausende Geräte als gestohlen gemeldet und es ist schneller passiert, als man oft reagieren kann. Diebe lauern fast überall – in der Bahn, bei öffentlichen Veranstaltungen oder auch beim Shopping-Trip nach der Arbeit. Bei hochpreisigen Geräten ist der Verlust im Falle eines Diebstahls für Sie sehr hoch. Der Komplettschutz mit Premium-Option sichert diesen Wertverlust für Sie ab und sorgt im Fall der Fälle für den Ersatz des geliebten Gerätes.

Was ist bei Elektrogeräten nicht versichert?
  • Schäden die bereits vor Vertragsabschluss bestanden
  • Vorsätzlich herbeigeführte Schäden
  • Geräte die vom Hersteller nicht explizit als Gewerbegerät ausgewiesen werden
  • Schäden, die die Funktion der Sache nicht beeinträchtigen (z. B. Schrammen oder Schäden an der Lackierung)
  • Schäden, die unter die Garantie des Herstellers oder die Gewährleistung des Händlers fallen
  • Geräte mit einem Kaufpreis über 10.000 EUR
  • Drohnen mit einer Spannweite/Durchmesser über 1 m und/oder einem Gewicht über 250 g

Mehr dazu finden Sie in unseren Allgemeinen Versicherungsbedingungen.

Können gewerblich genutzte Geräte geschützt werden?

Ja, der Schutz für diese Geräte ist möglich, wenn der jeweilige Hersteller das Gerät ausdrücklich als Solches kennzeichnet. Diese Gewerbegeräte können nur innerhalb von 14 Tagen nach Kauf versichert werden.

Von einer gewerblichen Nutzung spricht man, wenn mit dem Gerät Geld verdient wird.

Was bedeutet die Neukaufbeteiligung?

Erscheint eine Reparatur wirtschaftlich nicht mehr sinnvoll, beteiligen wir uns mit dem Zeitwert Ihres Geräts, mindestens aber mit 150 EUR an dem Kauf eines neuen Geräts. Die Neukaufbeteiligung steigt nach dem 2. Vertragsjahr für jedes schadenfreie Jahr um weitere 25 EUR jährlich.

Erhalte ich die Neukaufbeteiligung auch ohne Schaden?

Die Neukaufbeteiligung ist eine Alternative zur Reparatur, wenn diese unwirtschaftlich oder ganz unmöglich ist. Voraussetzung für den Erhalt der Neukaufbeteiligung ist daher ein abgesicherter (wirtschaftlicher) Totalschaden des im Komplettschutz geschützten Gerätes. Ohne vorangegangenen Totalschaden am versicherten Gerät ist die Neukaufbeteiligung nicht erhältlich.

Wann und wie kann ich meine Geräteversicherung kündigen?

Die Laufzeit und Kündigungsfrist von Ihrem WERTGARANTIE Geräteschutz hängt individuell von Ihrem Vertrag ab. Diese Informationen entnehmen Sie daher bitte Ihrem Versicherungsschein. Darüber hinaus können Sie alle Informationen rund um Ihren Vertrag in unserem Kundenportal einsehen.

Dennoch möchten wir Ihnen ein Beispiel geben: Beim WERTGARANTIE Komplettschutz beträgt die Laufzeit 12 Monate, für Smartphones 24 Monate. Danach verlängert sich der Schutz jeweils um 12 Monate, es sei denn, Sie kündigen den Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Vertragslaufzeit.

Eine Kündigung können Sie jederzeit über unser Kundenportal aussprechen. Genauso können Sie Ihre Kündigung auch über unser Kontaktformular (Anliegen „Kündigung Ihres Vertrages“) einreichen. Weitere Informationen zur Kündigung finden Sie hier.

Was passiert, wenn ein Schaden/Diebstahl eintritt?

Für Notebooks, Tablets, Smartwatches und Konsolen können Sie unsere einfache und unkomplizierte Online-Schadensabwicklung nutzen. Melden Sie den Schaden in unserem Kundenportal, anschließend erhalten Sie ein kostenloses Versandetikett, um das Gerät zur Reparatur einzusenden. Autorisierte Techniker reparieren Ihr Gerät und innerhalb weniger Werktage sollten Sie Ihr funktionierendes Gerät wieder in den Händen halten. Eine detaillierte Anleitung finden Sie in unserem Erklärvideo.

Bei allen anderen Geräten wenden Sie sich entweder an einen WERTGARANTIE Fachhändler in Ihrer Nähe oder melden den Schaden im Kundenportal und unser Kundenservice wird sich schnellstmöglich um die Abwicklung Ihrer Reparatur kümmern.

Im Fall eines Diebstahls nutzen Sie die Online-Diebstahlmeldung im Kundenportal. Dazu benötigen wir eine kurze schriftliche Beschreibung des Tathergangs und einen schriftlichen Nachweis über die Stellung einer Strafanzeige bei der Polizei.

Gibt es eine Selbstbeteiligung?

Nur bei Mobiltelefonen/Smartphones gibt es in einigen Fällen eine Selbstbeteiligung. Sie tragen bei Mobiltelefonen/Smartphones mit einem Kaufpreis von über 300 EUR (unsubventioniert) je Schadenfall einen Betrag von 30 EUR selbst. Dies gilt nicht bei Entschädigung in Form einer Neukaufbeteiligung.

Die Selbstbeteiligung entfällt bei Auswahl der Premium-Option für Ihr Mobiltelefon/Smartphone. Im Schadenfall übernehmen wir Ihre Reparaturrechnung ohne weitere Kosten für Sie.

Kann ich das versicherte Gerät während der Laufzeit wechseln?

Ja, ein Gerätewechsel ist direkt in unserem Kundenportal online möglich.

Welche Zahlungsmöglichkeiten gibt es?

Sie können die Beiträge bequem über ein Lastschriftmandat von Ihrem Konto einziehen lassen und sparen sich dadurch manuellen Aufwand. Wenn Sie dies nicht möchten, können Sie die Beiträge auch eigenständig an uns überweisen. In beiden Varianten können Sie natürlich wählen, ob Sie lieber monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich bezahlen möchten.

Darüber hinaus bieten wir Ihnen eine Vorauszahlungsoption (abhängig von der Geräteklasse) von 2, 3 oder 5 Jahren mit einer Einsparung von bis zu 105 EUR an.

Was ist der Komplettschutz 3 für 2?

Beim Komplettschutz 3 für 2 handelt es sich um die Elektrogeräteversicherung von WERTGARANTIE. Bei diesem Tarif werden drei Elektrogeräte Ihrer Wahl versichert. Hierbei können auch Gerätekombinationen gebildet werden (z. B. Kühlschrank + Gefriertruhe = ein Gerät). Außerdem können pro Gerät bis zu vier passende Komponenten kostenfrei mitversichert werden (Gerät: Computer. Kostenfrei mitversicherte Komponenten: Drucker, Scanner, externe Tastatur, …). Die Besonderheit beim Komplettschutz 3 für 2 ist, dass die Versicherung des beitragsgünstigsten Gerätes für Sie kostenlos ist.

Was ist die Vorauszahlungsersparnis?

Wenn Sie Ihre Geräte längerfristig schützen wollen und Ihre Beitragszahlung bereits im Voraus bezahlen, bieten wir Ihnen eine Vergünstigung an. Die Beiträge für eine Handyversicherung können 2 Jahre im Voraus gezahlt werden. Bei allen anderen Geräte können Sie zwischen 3 oder 5 Jahren wählen. Die jeweilige Ersparnis entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Vertragsbedingungen oder dem Versicherungsschein.

Gilt die Vorauszahlungsersparnis für alle Elektrogeräte?

Ja, die Vorauszahlungsersparnis gilt für alle Elektrogeräte. Je nach Gerät und Vertragslaufzeit unterscheidet sich die Höhe der Ersparnis. Bei Mobiltelefonen gilt eine Vorauszahlungsersparnis von 2 Jahren. Bei allen anderen Neu- und Gebrauchtgeräten gilt eine Vorauszahlungsersparnis von 3 und 5 Jahren.

Können refurbished Geräte geschützt werden?

Ja, der Schutz für refurbished Geräte ist möglich, wenn das Gerät von einem Hersteller oder Händler generalüberholt, gereinigt und geprüft wurde.

Wählen Sie Ihren passenden Tarif

Schützen Sie das, was Ihnen lieb ist mit den vielfach ausgezeichneten Versicherungstarifen von WERTGARANTIE.