Reparaturbonus Thüringen
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Reparaturbonus Sachsen

Erfahren Sie bei WERTGARANTIE alles rund um den Reparaturbonus für Elektroartikel.

Reparaturbonus Sachsen - Beantragung ab sofort möglich

In Österreich und Thüringen war er bereits ein voller Erfolg, nun dürfen sich auch die Einwohner eines weiteren Bundeslandes darüber freuen: Sachsen bekommt einen Reparaturbonus. Nach einem erfolgreichen Testlauf in Leipzig, bei dem allein 540 Elektrogeräte repariert wurden, ist der Startschuss für einen flächendeckenden Bonus am 3. November 2023 gefallen.

Insgesamt stehen 2,5 Mio. Euro Fördermittel zur Verfügung.

Wer davon profitieren kann, welche Geräte repariert werden können und wie die Antragsstellung funktioniert – das alles erfahren Sie bei uns.

Sie haben ein defektes Elektrogerät, sind volljährig und Ihr Hauptwohnsitz befindet sich in Sachsen? Die perfekten Voraussetzungen, um den Bonus zu erhalten! Wichtig zu wissen ist, dass die Reparaturwerkstatt Ihrer Wahl bei der Handelskammer eingetragen sein muss. Eine Liste aller teilnehmenden Werkstätten finden Sie auf der interaktiven Karte auf sachsen.de.

Wie viel Geld wird erstattet?

Die Förderhöhe beträgt 50% des Rechnungsbetrages, wobei dieser mindestens 75 Euro betragen muss. Zudem ist die Förderung auf maximal 200 Euro begrenzt.

Ein Beispiel: Sie buchen eine Smartphone Reparatur für 100 Euro bei einer der teilnehmenden Werkstätten. Sie überschreiten somit den Mindestbetrag und erhalten 50% Förderung = 50 Euro.

 

Reparaturbonus Sachsen

Extra Spar-Tipp

Buchen Sie Ihren Reparaturauftrag mit Abgabe direkt in einer Werkstatt in Ihrer Nähe, so erhalten Sie von uns 10 Euro Rabatt zusätzlich (Abzug erfolgt automatisch im Buchungsvorgang). Sollten Sie sich für eine Versandreparatur entscheiden, sparen Sie die Kosten für den bis max. 500 Euro versicherten Versand - diese übernehmen wir für Sie.

Achtung! Der Reparaturbonus Sachsen wird nur erstattet, wird die Reparatur zu den auf dieser Seite genannten Bedingungen und in einer der teilnehmenden Werkstätten durchgeführt. 

Wie wird der Bonus beantragt?

Die Abwicklung und Auszahlung des Reparaturbonus übernimmt die SAB - die Sächsische Aufbaubank. Über das Förderportal der SAB können Sie Ihre persönlichen Angaben, sowie die Reparaturrechnung einreichen und den Zuschuss beantragen.

Notwendig ist außerdem eine digitale Unterschrift über den Anbieter Verimi. Die Registrierung erfolgt direkt über die Webseite von Verimi. Alle Informationen zur digitalen Signatur finden Sie im Hilfebereich des Förderportals.

Das Wichtigste im Überblick:

  • Teilnehmen können volljährige Personen mit Hauptwohnsitz in Sachsen
  • Der Bonus gilt nur auf Reparaturen von förderfähigen Geräten
  • Erstattung von 50% des Reparaturpreises bis max. 200 Euro (Mindest-Rechnungsbetrag 75 Euro inkl. MwSt.)
  • Alle qualifizierten Werkstätten finden Sie auf der interaktiven Karte auf sachsen.de
  • Beantragung über das Förderportal der SAB
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Bis zum 30.06.2024 wird der Rabatt bei jeder lokalen Reparatur im Bestellvorgang automatisch abgezogen.

Reparaturservice Gerätereparatur in 3 einfachen Schritten!

1

Schadendiagnose

Wählen Sie einfach Modell und Defekt Ihres Elektrogeräts aus. Anschließend erhalten Sie für die Reparatur eine Auswahl an Werkstätten.

2

Reparatur beauftragen

Sie entscheiden, welche Ersatzteilqualität Sie haben möchten. Senden Sie Ihr Elektrogerät an die gewählte Werkstatt oder bringen Sie es persönlich vorbei.

3

Gerät repariert

Nach erfolgreicher Geräteprüfung in der Werkstatt bezahlen Sie die Reparatur. Bereits nach kurzer Zeit erhalten Sie Ihr repariertes Gerät zurück.