Ein mobiler Blitzer steht in einer Hecke an einer Landstraße.
Blitz-Apps & Co. - das müssen Sie wissen! (Bild: Stockhausen - stock.adobe.com)

Ratgeber Apps & Programme Blitzer-Apps: Was ist verboten, was nicht?

Wer lässt sich schon gerne von einer Radarkontrolle erwischen? Dagegen hilft nur peinlich genaues Einhalten der vorgeschriebenen Geschwindigkeit – oder eine Blitzer-App. Und auch Navis oder spezielle GPS-Geräte können als Radarwarnung dienen. Aber ist das alles überhaupt erlaubt? Wir informieren Sie über die Gesetzeslage, über mögliche Konsequenzen und die Ausnahmefälle einer korrekten Nutzung von Blitzer-Apps.

Die Radarkontrolle rechtzeitig aus dem Auto orten

Im April 2025 war es wieder einmal so weit: In 14 Bundesländern wurde ein „Blitzermarathon“ gestartet. Das Ziel der Polizei: Rasern das Risiko von zu schnellem Fahren bewusst zu machen und sie für mehr Verantwortungsgefühl zu sensibilisieren. Die Aktion dauerte eine Woche. Allein in Bayern waren 1.500 Messstellen am Straßenrand aufgebaut. Einige Autofahrer werden sich von solchen Radarkontrollen nicht abschrecken lassen. Sie vertrauen auf ihre Radarwarnung per Smartphone-App oder mit einem speziellen Warngerät. Doch sind solche Blitzer-Apps überhaupt gesetzlich erlaubt? Schauen wir uns zuerst an, welche Radar-Warntechnologie im Auto möglich ist. Die bekanntesten Blitzer-Apps sind blitzer.de und OOONO. Letztere benötigt ein spezielles Drivergerät. Die Apps machen in Echtzeit auf Unfälle und Stauenden aufmerksam – und eben auch auf Blitzer. Außerdem gibt es:

Einige dieser Warngeräte können eine Radarkontrolle selbst erkennen. Andere arbeiten mit Echtzeitdaten oder einer Standort-Datenbank, an die Nutzer gesichtete Blitzer melden können.

Sind Blitzer-Apps & Co. erlaubt?

Die Rechtslage ist allerdings eindeutig. Paragraf 23 (Abs. 1c) der Straßenverkehrsordnung (StVO) verlangt:

„Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte). Bei anderen technischen Geräten, die neben anderen Nutzungszwecken auch zur Anzeige oder Störung von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen verwendet werden können, dürfen die entsprechenden Gerätefunktionen nicht verwendet werden.“

Blitzer-Apps dürfen also während des Fahrens nicht verwendet werden. „Betriebsbereit“ bedeutet: Das Smartphone oder ein anderes digitales Gerät mit einer installierten Blitzer-App darf auf der Fahrt nicht eingeschaltet sein, sodass sich die App leicht aktivieren ließe. Eine lediglich nicht geöffnete App erfüllt diese Anforderung nicht. Bei Navi-Apps mit Blitzer-Meldung muss diese Funktion ausgeschaltet sein. Eine vielleicht sogar im Cockpit fest verbaute Radarwarnung wäre allein schon durch diese schnelle Verfügbarkeit nicht erlaubt.

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Eine Frau steht in der Küche, schaut auf ihr Smartphone und lächelt

Für die Radarwarnung ist ein Bußgeld fällig

Ein Auto wird im Ortseingang von einer Radarfalle geblitzt.
Blitz-Apps: Mit diesen Konsequenzen müssen Sie rechnen. (Bild: ghazii - stock.adobe.com)

Blitzer-Apps können ihren Nutzern zwar saftige Bußgelder ersparen, wer sich aber mit einer solchen illegalen Radarwarnung erwischen lässt, wird mit 75 Euro zur Kasse gebeten und erhält einen Punkt in Flensburg. Die Polizei darf im Rahmen einer Kontrolle ein professionelles Warngerät sogar beschlagnahmen und zerstören lassen, wenn es betriebsbereit vorgefunden wird. Smartphones mit einer Blitzer-App sind von solchen rigiden Maßnahmen ausgenommen. Sie haben ja neben der Radarwarnung noch andere Aufgaben zu erfüllen. Google Maps zeigt übrigens in Deutschland wegen des Blitzer-App-Verbots Blitzer gar nicht erst an – im Nachbarland Österreich aber schon.

Blitzer-Apps: Was kann und was darf die Polizei?

Natürlich stellt sich die Frage nach der Kontrollierbarkeit. Wie realistisch ist die Umsetzung der Gesetzesvorgabe überhaupt? Kann die Polizei überhaupt Blitzer-Apps entdecken? Bei normalen Verkehrskontrollen steht den Beamten jedenfalls keine Technologie zur Verfügung, um Warngeräte aufzustöbern. Befindet sich ein solches von außen gut sichtbar in der Mittelkonsole, dürfte der Fall klar sein. Aber wenn ein Handy beispielsweise auf dem Beifahrersitz liegt, darf die Polizei nicht ohne richterlichen Beschluss dessen Herausgabe verlangen und dieses durchsuchen. Es sei denn, der Besitzer erlaubt das auf freiwilliger Basis oder es ist Gefahr im Verzug. Letztlich spielen bestimmte Verdachtsmomente eine Rolle und die jeweilige Situation entscheidet. Eine Grauzone bei der Umsetzung des Blitzer-App-Verbots bleibt also bestehen.

Wann die Blitzer-App erlaubt ist

Und wenn andere Personen im Auto eine Blitzer-App auf dem Handy haben? Auch das kann teuer werden. Der ADAC warnt vor dieser indirekten Warnung des Fahrers und verweist auf ein einschlägiges Gerichtsurteil, das darin eine Ordnungswidrigkeit erkennt. Blitzer-Warnungen aus dem Radio sind dagegen unbedenklich, auch solche in den sozialen Medien. Es gibt jedoch eine Ausnahme, in der Sie die Blitzer-App durchaus nutzen dürfen. Wenn Sie sich vor Fahrtantritt ein Bild von der Strecke machen oder unterwegs während einer Pause auf dem Parkplatz, ist diese Form der Radarwarnung erlaubt. Auf der Fahrt selbst gilt wieder das Verbot. Wer korrekt sein will, muss sein Smartphone mit der Blitzer-App dann ausschalten.