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Apple iPhone 14 Versicherung

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Wir bearbeiten Schadenfälle schnell, unkompliziert und unbürokratisch. Bereits mehr als 7,2 Millionen Kunden vertrauen unserem Service.

iPhone 14 Versicherung: Ein wichtiger Schutz für Ihr neues Smartphone

Das iPhone 14 ist auf dem Markt – zur Freude aller Apple-Fans, die fast ein Jahr auf das neue Modell des Erfolgsherstellers warten mussten. Wie nicht anders zu erwarten, glänzt das Smartphone nicht nur mit diversen Neuerungen, sondern auch mit nicht unerheblichen Anschaffungskosten. Bei einer solchen Investition ist ein Schadensfall mehr als nur ärgerlich – und eine Versicherung des iPhone 14 dringend anzuraten. Aber lohnt sich das auch für Basismodelle, oder ist es sinnvoller, erst ab Version iPhone 14 Pro eine Versicherung abzuschließen? Welchen Leistungsumfang können sie von einer guten Handyversicherung erwarten, welche Schäden sind unter Umständen nicht abgedeckt? Und wie sieht es mit den zu erwartenden Kosten aus? Als aktueller Fokus Money-Testsieger in der Rubrik Smartphone-Police kann WERTGARANTIE diese Fragen zielführend beantworten – und verrät Ihnen darüber hinaus, welche Handy-Schäden am weitesten verbreitet sind!

Eine Versicherung für das iPhone 14 – definitiv lohnenswert

Ein iPhone ist ein echtes Statement in puncto Technik und Performance und ruft entsprechende Preise auf. So liegt das Basismodell bei ca. 999 Euro, wer auf ein größeres Display und mehr Speicher setzt, muss deutlich tiefer in die Tasche greifen: Das iPhone 14 Pro Max mit 512 GB kostet 1.839 Euro, mit 1 TB sogar 2.099 Euro. Bei diesen Zahlen liegt es nahe, sich bestmöglich gegen Schäden zu schützen, zumal Apple-Geräte sehr wertstabil sind. Nicht selten kann das neueste Modell durch den Verkauf eines gut erhaltenen Vorgängers mitfinanziert werden. Ein Grund mehr, sich beispielsweise für eine umfassende iPhone 14 Pro Max-Versicherung zu entscheiden – im Folgenden erfahren Sie von uns, worauf bei der Wahl einer Smartphone-Versicherung auf jeden Fall zu achten ist.

Lohnt sich eine Handyversicherung?

Welche Schäden treten bei einem Handy am häufigsten auf und was sollte eine Smartphone-Versicherung unbedingt abdecken? Gibt es alternative bzw. zusätzliche Möglichkeiten, einen Handyschaden zu vermeiden? Diese und viele weitere Fragen beantworten wir Ihnen im folgenden Artikel.

Das sollte Ihre iPhone 14 Versicherung unbedingt beinhalten

Der Schutz gegen Elektronik-, Display- und Flüssigkeitsschäden gehört mittlerweile in der Regel zum Versicherungsstandard, ebenso wie der Schutz gegen Bedienungsfehler bzw. Vandalismus. Eine Diebstahlversicherung (Einbruchdiebstahl und Raub) und Cyberschutz (Missbrauch von Zahlungsdaten) hingegen müssen so gut wie immer zusätzlich versichert werden. Auch die Option, ältere Smartphones zu versichern, ein Ersatzgerät zu erhalten und der Schutz gegen Verschleißschäden gehören nicht zur Norm, sind für Sie unter Umständen aber durchaus relevant.

Tipp: Auch wenn die von Ihnen gewählte Versicherung für das iPhone 14 keinen Diebstahlschutz beinhaltet, sollten Sie unbedingt die IMEI Ihres Gerätes notieren! Wird Ihr Handy gestohlen, brauchen Sie die IMEI auf jeden Fall für die Anzeige bei der Polizei. Finden können Sie die einmalig vergebene, fünfzehnstellige Seriennummer unter anderem auf der Originalverpackung und im Menü Ihres Smartphones unter „Einstellungen“.

Was deckt eine Versicherung für das iPhone 14 nicht ab?

Diese Frage lässt nicht per se beantworten, da die Versicherungsbedingungen je nach Anbieter variieren. Allerdings sind Zweckentfremdung und vorsätzliche Beschädigung fast immer ein Ausschlusskriterium, ebenso werden Smartphones in der Regel nur bis zu einem Kaufpreis von maximal 2.500 Euro versichert. Wer einen bereits bestehenden Schaden durch einen nachträglichen Versicherungsabschluss zu regulieren versucht, macht sich übrigens nicht nur unbeliebt, sondern sogar strafbar. Bei Fremdschäden haftet in der Regel die Privathaftpflichtversicherung des Verursachers: Verfügt dieser nicht über eine solche Versicherung, springt eventuell Ihre eigene Privathaftpflicht ein, allerdings nur dann, wenn Ihr Vertrag eine sogenannte Forderungsdeckungsklausel beinhaltet.

Wichtig: Jeder Vertragsabschluss will gut überlegt sein – auch der einer iPhone 14-Versicherung. Lesen Sie sich die Vertragsbedingungen und Tarifdetails in Ruhe durch und achten Sie unbedingt auf Punkte wie Eigenbeteiligung und Sofortschutz, um auf der sicheren Seite zu bleiben!

Versicherung fürs iPhone 14: Welche Kosten kommen auf Sie zu?

Apple iPhone 14 Versicherung
Apple iPhone 14 Versicherung (Bild: MdManik - stock.adobe.com)

Generell bemisst sich der Versicherungsbeitrag am Kaufpreis und Alter Ihres Smartphones. Die Mindestlaufzeit und eine eventuell vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung spielen ebenfalls eine Rolle – gerade letztere kann unterm Strich erhebliche Kosten verursachen, beispielsweise dann, wenn die Höhe der Selbstbeteiligung nicht pauschal, sondern gestaffelt nach Reparaturaufwand berechnet wird. Hier bietet es sich auf jeden Fall an, mehrere Anbieter zu vergleichen und alle anfallenden Kosten in die Rechnung miteinzubeziehen, um unliebsame Überraschungen zu vermeiden! Bei einigen Versicherern gibt es die Möglichkeit, Verträge über mehrere Smartphones abzuschließen und auf diesem Wege entsprechende Rabatte zu erhalten. Insbesondere für Familien kann das eine wirtschaftlich durchaus sinnvolle Option darstellen.

iPhone 14 Versicherung: Widerruf und Kündigung

Hinterher ist man immer klüger... nicht selten wird beim Kauf eines Mobiltelefons gleichzeitig eine verlockende i-Phone 14-Versicherung, eine scheinbar besonders günstige Handyversicherung fürs iPhone 14 Pro oder eine auf den ersten Blick unschlagbare Versicherung für das iPhone 14 Pro Max abgeschlossen. Wenn es Ihnen ebenso ergangen ist und Sie nach Vertragsabschluss bemerken, dass Ihnen Leistungen und Konditionen doch nicht gefallen, haben Sie ein vierzehntägiges Widerrufsrecht. Die Kündigungsfristen sind hingegen variabel, Sie finden diese in den jeweiligen Vertragsbedingungen.

Wichtig: Behalten Sie die Vertragslaufzeiten langfristig im Auge, um ungewollte automatische Verlängerungen zu vermeiden!

iPhone 14 Versicherung: Mit diesen Schäden ist zu rechnen

Das iPhone 14 ist erst vor kurzem gelauncht worden, daher gibt es noch keine aussagekräftigen Untersuchungen zu dessen Schadenanfälligkeit. Allerdings ist aufgrund langjähriger Erfahrungswerte zu erwarten, dass auch dieses Apple-Gerät insbesondere Sturzschäden an Display und Gehäuse aufweisen wird. Ähnlich weit verbreitet sind technische Probleme, nämlich Defekte an Akku, Anschlüssen und Kamera. In der Smartphone-Reparatur-Studie von WERTGARANTIE erhalten Sie übrigens viele weitergehende Informationen zur Schadenanfälligkeit diverser Marken und Modelle.

Tipp: Im Falle eines Defekts ist es ratsam, vor der Reparatur eine Datensicherung vorzunehmen! Hier finden Sie eine unkomplizierte Schritt-für-Schritt-Anleitung.

Ist Ihr Handy auch ohne iPhone 14 Versicherung ausreichend geschützt?

Ganz ehrlich: Eine wirkliche Alternative zu einer guten Versicherung für das iPhone 14 existiert schlichtweg nicht. Natürlich ist es sinnvoll, stets achtsam mit dem Smartphone umzugehen, eine Handyhülle und Panzerfolie zu verwenden und extreme Witterungseinflüsse zu vermeiden. Auch bietet es sich an, das Handy unzugänglich bei sich zu führen und in der Öffentlichkeit niemals unbeaufsichtigt zu lassen, um einen potenziellen Diebstahl zu erschweren. Doch all diese Maßnahmen schützen Sie und Ihr iPhone nicht vollkommen gegen mechanische und technische Schäden – und eine Hausrat- oder Privathaftpflichtversicherung hilft Ihnen hier in der Regel auch nicht weiter.

Natürlich bringt ein Versicherungsschutz zusätzliche Kosten mit sich. Um aber im Falle eines Falles nicht finanziell auf sich allein gestellt zu sein, ist eine umfassende Versicherung für das iPhone 14 gerade im Hinblick auf dessen Anschaffungskosten und Wertstabilität definitiv anzuraten. Wichtig ist dabei, mehrere seriöse Angebote eingehend zu vergleichen und sich vor Vertragsabschluss gegebenenfalls eine engmaschige Beratung zukommen zu lassen!

Service von WERTGARANTIE

Sie haben noch offene Fragen zu unseren Versicherungstarifen oder brauchen Unterstützung bei der Vertragsabwicklung? In unserem Service-Bereich helfen wir Ihnen gerne weiter. Zudem finden Sie mögliche Antworten auf Ihre Fragen in unserem Bereich „Häufige Fragen“ oder nutzen Sie ganz einfach die schnelle Online-Hilfe.

Häufige Fragen und Antworten zur Versicherung

Warum WERTGARANTIE?

Als Spezialversicherer mit 60 Jahren Erfahrung in Versicherungsschutz, Werterhalt und Reparatur von Fahrrädern, E-Bikes/Pedelecs, Unterhaltungselektronik, Haushaltsgeräten und mobilen Geräten wie Smartphones, bieten wir unseren Kunden immer das beste Produkt, den besten Service und die beste Leistung. Heute profitieren mehr als 8 Millionen Kunden der Unternehmensgruppe in Deutschland und europaweit von unseren umfassenden und maßgeschneiderten Lösungen – und sind mehr als zufrieden mit unserer Arbeit. Eine Kundenbefragung des unabhängigen Testinstituts TÜV Rheinland AG ergab die Schulnote 1,50 für unseren Service. Und 97,7% unserer Kunden würden uns jederzeit weiterempfehlen. Für uns ist das eine wichtige Bestätigung unserer Arbeit und gleichzeitig ein großer Ansporn, auch in Zukunft das Leben unserer Kunden jeden Tag ein bisschen bequemer zu machen.

Was ist bei Elektrogeräten versichert?

Unser Komplettschutz sichert Sie bei folgenden Schäden und den daraus entstehenden Kosten ab:

  • Material-, Produktions- und Konstruktionsfehler
  • Verschleiß/Abnutzung, Alterung
  • Fall-/Sturzschäden, Unfall
  • Eigenverschulden
  • Unsachgemäße Handhabung
  • Elektronikschäden (Kurzschluss, Überspannung, Induktion)
  • Wasser, Feuchtigkeit
  • Implosion/Explosion, Blitzschlag
  • Motor- und Lagerschäden
  • Glaskeramik-Bruch
  • Verkalkung, Verstopfung
  • Einwirkung von Fremdkörpern auf Waschmaschinen und (Wasch-) Trockner
  • TV-Geräte- und SAT-Receiver-Einstellarbeiten (ohne Erstinstallation) und Software-Updates, inklusive An- und Abfahrtskosten bis maximal 79 EUR je Schadenfall
  • Bei Folgeschäden zusätzlich bis zu 300 EUR Ersatzleistung bei z.B. versengter oder zerrissener Kleidung oder Folgeschäden an Einrichtungsgegenständen
  • Arbeitslohn, Ersatzteile und Versandkosten

Der Komplettschutz mit Premium-Option leistet darüber hinaus zusätzlich bei:

  • Diebstahl
  • Missbrauch von Zahlungsdaten
  • Missbrauch von Shopping Apps nach Diebstahl des versicherten Gerätes
  • Betrug beim Online Shopping
  • Hörgeräte-Verlust
Was ist bei Smartphones versichert?

Unser Komplettschutz sichert Sie bei folgenden Schäden und den daraus entstehenden Kosten ab:

  • Sturz- und Fallschäden
  • Displayschäden
  • Akkudefekte und -verschleiß
  • Wasser- und Feuchtigkeitsschäden
  • Verschleiß, Abnutzung, Alterung
  • Unsachgemäße Handhabung
  • Fahrlässigkeit
  • Elektronikschäden (Kurzschluss, Überspannung, Induktion)
  • Material- und Produktionsfehler
  • Bei Folgeschäden zusätzlich bis zu 300 EUR Ersatzleistung bei z. B. versengter oder zerrissener Kleidung oder Folgeschäden an Einrichtungsgegenständen
  • Arbeitslohn, Ersatzteile und Versandkosten

Der Komplettschutz mit Premium-Option leistet darüber hinaus zusätzlich bei:

  • Diebstahl
  • Missbrauch von Zahlungsdaten
  • Missbrauch von Shopping Apps nach Diebstahl des versicherten Gerätes
  • Betrug beim Online Shopping
Lohnt sich die Premium-Option?

In Deutschland werden jährlich hunderttausende Geräte als gestohlen gemeldet und es ist schneller passiert, als man oft reagieren kann. Diebe lauern fast überall – in der Bahn, bei öffentlichen Veranstaltungen oder auch beim Shopping-Trip nach der Arbeit. Bei hochpreisigen Geräten ist der Verlust im Falle eines Diebstahls für Sie sehr hoch. Der Komplettschutz mit Premium-Option sichert diesen Wertverlust für Sie ab und sorgt im Fall der Fälle für den Ersatz des geliebten Gerätes.

Gibt es eine Selbstbeteiligung?

Nur bei Mobiltelefonen/Smartphones gibt es in einigen Fällen eine Selbstbeteiligung. Sie tragen bei Mobiltelefonen/Smartphones mit einem Kaufpreis von über 300 EUR (unsubventioniert) je Schadenfall einen Betrag von 30 EUR selbst. Dies gilt nicht bei Entschädigung in Form einer Neukaufbeteiligung.

Die Selbstbeteiligung entfällt bei Auswahl der Premium-Option für Ihr Mobiltelefon/Smartphone. Im Schadenfall übernehmen wir Ihre Reparaturrechnung ohne weitere Kosten für Sie.

Was ist bei Fahrrädern versichert?

Im Komplettschutz Bike für neue und gebrauchte Fahrräder sind folgende Schäden und daraus resultierende Kosten abgesichert:

  • Fall- und Sturzschäden
  • Unfallschäden
  • Schäden durch unsachgemäße Handhabung
  • Schäden durch Vandalismus
  • Schäden durch Feuchtigkeit
  • Schäden durch Verschleiß, Abnutzung, Alterung (ab dem 7. Monat nach Vertragsbeginn bei gebrauchten Fahrrädern)
  • Konstruktions-, Produktions- und Materialfehler nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung

Der Komplettschutz Bike umfasst einen Diebstahlschutz. Im Fall eines Diebstahls, Raubs oder Einbruchdiebstahls wird das versicherte neue Fahrrad dann durch ein gleichwertiges ersetzt. Außerdem werden versicherte, fest montierte Anbauteile bei Teilediebstahl ersetzt. Bei gestohlenen gebrauchten Fahrrädern gibt es eine Kostenbeteiligung für ein gleichwertiges Ersatzfahrrad.

Außerdem enthalten ist der Pick-up-Service: Sollte die Weiterfahrt z. B. aufgrund einer Panne auf einer Tour nicht möglich sein, werden Fahrer und Fahrrad abgeholt und zum Ausgangspunkt oder zur nächsten Werkstatt gebracht.

Gebrauchte Fahrräder können ausschließlich über unsere Fachhändler versichert werden.

Was ist bei E-Bikes/Pedelecs versichert?

Im Komplettschutz Bike für neue und gebrauchte E-Bikes/Pedelecs sind folgende Schäden und daraus resultierende Kosten abgesichert:

  • Fall- und Sturzschäden
  • Unfallschäden
  • Schäden durch unsachgemäße Handhabung
  • Schäden durch Vandalismus
  • Schäden durch Feuchtigkeit
  • Konstruktions-, Produktions- und Materialfehler nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung
  • Schäden durch Verschleiß, Abnutzung, Alterung (ab dem 7. Monat nach Vertragsbeginn bei gebrauchten Fahrrädern)
  • Elektronikschäden
  • Akkuschäden durch Verschleiß, Abnutzung, Alterung (ab dem 13. Monat nach Vertragsbeginn und nach Austausch eines Akkus)

Der Komplettschutz Bike umfasst einen Diebstahlschutz. Im Fall eines Diebstahls, Raubs oder Einbruchdiebstahls wird das versicherte neue E-Bike/Pedelec dann durch ein gleichwertiges ersetzt. Außerdem werden versicherte, fest montierte Anbauteile bei Teilediebstahl ersetzt. Bei gestohlenen gebrauchten E-Bikes/Pedelecs gibt es eine Kostenbeteiligung für ein gleichwertiges Ersatz-E-Bike/Pedelec.

Außerdem enthalten ist der Pick-up-Service: Sollte die Weiterfahrt z. B. aufgrund einer Panne oder eines Motordefekts auf einer Tour nicht möglich sein, werden Fahrer und E-Bike/Pedelec abgeholt und zum Ausgangspunkt oder zur nächsten Werkstatt gebracht.

Gebrauchte E-Bikes/Pedelecs können ausschließlich über unsere Fachhändler versichert werden.

Was ist der Pick-up-Service?

Der Pick-up-Service ist im Komplettschutz Bike für neue und gebrauchte Fahrräder und E-Bikes/Pedelecs enthalten. Sollte das Fahrrad oder E-Bike/Pedelec während einer Tour zum Beispiel aufgrund von Beschädigung, Diebstahl, Reifenpanne oder Unfall ausfallen, werden Fahrer und Bike kostenfrei abgeholt und zurück zum Ausgangspunkt oder zur nächsten Werkstatt gebracht. Der Pick-up-Service gilt ab einer Entfernung von 3 km Luftlinie zum Wohnort oder Tagesausgangspunkt der Tour.

Welche Zahlungsmöglichkeiten gibt es?

Sie können die Beiträge bequem über ein Lastschriftmandat von Ihrem Konto einziehen lassen und sparen sich dadurch manuellen Aufwand. Wenn Sie dies nicht möchten, können Sie die Beiträge auch eigenständig an uns überweisen. In beiden Varianten können Sie natürlich wählen, ob Sie lieber monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich bezahlen möchten.

Darüber hinaus bieten wir Ihnen eine Vorauszahlungsoption (abhängig von der Geräteklasse) von 2, 3 oder 5 Jahren mit einer Einsparung von bis zu 105 EUR an.

Wie lange nach dem Kauf kann ich die Versicherung abschließen?

Es gibt keine Begrenzung für gebrauchte Geräte, Fahrräder oder E-Bikes/Pedelecs. Sie können die Versicherung für jedes Gerät, Fahrrad oder E-Bike/Pedelec abschließen, egal wie alt es ist. Smartphones, die älter als 12 Monate sind, gelten bei uns als Gebrauchtgerät und haben eine Wartezeit von 3 Monaten, bevor der Versicherungsschutz greift. Fahrräder und E-Bikes/Pedelecs, die älter als 6 Monate sind, können ausschließlich über unsere Fachhändler versichert werden.

Kann ich auch ein bereits defektes Gerät, Fahrrad oder E-Bike/Pedelec absichern?

Nein, Schäden die bereits vor Vertragsabschluss bestehen, sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Defekte Geräte, Fahrräder oder E-Bikes/Pedelecs zu versichern ist also nicht möglich. Sie können Ihr Gerät, Fahrrad oder E-Bike/Pedelec aber vorab reparieren lassen und anschließend einen Versicherungsschutz buchen.

Gibt es eine Wartezeit?

Für elektronische Geräte bieten wir Ihnen einen kostenfreien Sofortschutz. Das heißt, dass Ihr Gerät ab dem Datum der Vertragsabschlusserklärung geschützt ist. Nur bei Smartphones, die bei Vertragsabschluss älter als 12 Monate sind, gibt es eine Wartezeit von 3 Monaten, bevor der Versicherungsschutz aktiv ist.

Bei Fahrrädern/E-Bikes/Pedelecs gilt der Versicherungsschutz ab dem 1. des auf die Antragsstellung folgenden Monats. Haben Sie zusätzlich den Sofortschutz für einmalig 3,50 EUR gebucht, gilt der Schutz ab dem Antragsdatum.

Bei neuen E-Bikes/Pedelecs und Fahrrädern gibt es keine Wartezeit. Die Wartezeit bezieht sich lediglich auf gebrauchte E-Bikes/Pedelecs und Fahrräder. Hier gibt es bei Schäden durch Verschleiß, Abnutzung und Alterung eine Wartezeit von 6 Monaten nach Vertragsbeginn. Alle anderen Schäden sind von Beginn an versichert. Für Verschleißschäden am Akku bzw. nach Austausch des Akkus besteht eine Wartezeit von 12 Monaten.

Was ist nicht versichert?
  • Schäden, die bereits vor Vertragsabschluss bestanden
  • Schäden, die vorsätzlich herbeigeführt wurden
  • Geräte die vom Hersteller nicht explizit als Gewerbegerät ausgewiesen werden
  • Schäden, die die Funktion der Sache nicht beeinträchtigen (z. B. Schrammen oder Schäden an der Lackierung)
  • Schäden, die unter die Garantie des Herstellers oder die Gewährleistung des Händlers fallen
  • Geräte mit einem Kaufpreis über 10.000 EUR
  • Smartphones mit einem Kaufpreis über 2.500 EUR
  • Drohnen mit einer Spannweite/Durchmesser über 1 m und/oder einem Gewicht über 250 g
  • Neue und gebrauchte E-Bikes/Pedelecs und Fahrräder mit einem Kaufpreis/Versicherungswert inklusive Schloss über 10.000 EUR
  • Wartung und Inspektion bei E-Bikes/Pedelecs und Fahrrädern
  • Software-Updates und Systemeinstellungen bei E-Bikes/Pedelecs
  • E-Bikes/Pedelecs und Fahrräder, die gewerblich genutzt werden
  • S-Pedelecs
Können gewerblich genutzte Geräte, Fahrräder oder E-Bikes/Pedelecs geschützt werden?

Gewerblich genutzte Fahrräder und E-Bikes/Pedelecs sind nicht Vertragsbestandteil und können daher nicht geschützt werden. Geräte, Fahrräder und E-Bikes/Pedelecs, die auch beruflich genutzt werden (z.B. im Rahmen eines freien Berufes wie Architekt, Arzt oder Rechtsanwalt) können versichert werden.

Gewerblich genutzte Geräte können ebenso geschützt werden, wenn der Hersteller dieses explizit als Gewerbegerät kennzeichnet und das Gerät innerhalb von 14 Tagen nach Kauf versichert wird.

Was bedeutet die Neukaufbeteiligung?

Erscheint eine Reparatur wirtschaftlich nicht mehr sinnvoll, beteiligen wir uns mit dem Zeitwert Ihres Geräts oder Fahrrads, mindestens aber mit 150 EUR an dem Kauf eines neuen Geräts oder Fahrrads. Die Neukaufbeteiligung steigt nach dem 2. Vertragsjahr für jedes schadenfreie Jahr um weitere 25 EUR jährlich.

Erhalte ich die Neukaufbeteiligung auch ohne Schaden?

Die Neukaufbeteiligung ist eine Alternative zur Reparatur, wenn diese unwirtschaftlich oder ganz unmöglich ist. Voraussetzung für den Erhalt der Neukaufbeteiligung ist daher ein abgesicherter (wirtschaftlicher) Totalschaden des im Komplettschutz oder Reparaturkostenschutz geschützten Gerätes oder Fahrrads. Ohne vorangegangenen Totalschaden am versicherten Gegenstand ist die Neukaufbeteiligung nicht erhältlich.

Wann und wie kann ich kündigen?

Die Geräte-, Fahrrad- oder E-Bike/Pedelec-Versicherung läuft 12 Monate. Die Smartphoneversicherung läuft 24 Monate. Danach verlängert sich der Schutz jeweils um 12 Monate, es sei denn, Sie kündigen den Vertrag mit einer Frist von 1 Monat zum Ende der Vertragslaufzeit. Die Kündigungsfrist für Fahrräder/E-Bikes beträgt 3 Monate zum Ende der Vertragslaufzeit. Eine Kündigung können Sie jederzeit über unser Kundenportal aussprechen. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite Versicherung kündigen.

Was passiert, wenn ein Schaden/Diebstahl eintritt?

Für Smartphones, Notebooks, Tablets, Smartwatches und Konsolen können Sie unsere einfache und unkomplizierte Online-Schadensabwicklung nutzen. Melden Sie den Schaden in unserem Kundenportal, anschließend erhalten Sie ein kostenloses Versandetikett, um das Gerät zur Reparatur einzusenden. Autorisierte Techniker reparieren Ihr Gerät und innerhalb weniger Werktage sollten Sie Ihr funktionierendes Gerät wieder in den Händen halten. Eine detaillierte Anleitung finden Sie in unserem Erklärvideo.

Bei allen anderen Geräten wenden Sie sich entweder an einen WERTGARANTIE Fachhändler in Ihrer Nähe oder melden den Schaden im Kundenportal und unser Kundenservice wird sich schnellstmöglich um die Abwicklung Ihrer Reparatur kümmern.

Bei Schäden an Fahrrädern oder E-Bikes/Pedelecs wenden Sie sich an einen WERTGARANTIE Fachhändler in Ihrer Nähe.

Im Fall eines Diebstahls nutzen Sie die Online-Diebstahlmeldung im Kundenportal. Dazu benötigen wir eine kurze schriftliche Beschreibung des Tathergangs und einen schriftlichen Nachweis über die Stellung einer Strafanzeige bei der Polizei. Handelt es sich um ein Smartphone benötigen wir zusätzlich einen Beleg über die SIM-Kartensperrung Ihres Anbieters. Handelt es sich um ein Fahrrad oder E-Bike/Pedelec müssen Sie außerdem einen Diebstahlbericht von WERTGARANTIE ausfüllen inkl. Angabe der Rahmennummer und bei E-Bike/Pedelec Angabe der Akku-Seriennummer.

Kann ich das versicherte Gerät, Fahrrad oder E-Bike/Pedelec während der Laufzeit wechseln?

Ja, ein Geräte-, Fahrrad- oder E-Bike/Pedelecwechsel ist direkt in unserem Kundenportal online möglich.

Was ist die Vorauszahlungsersparnis?

Wenn Sie Ihre Geräte längerfristig schützen wollen und Ihre Beitragszahlung bereits im Voraus bezahlen, bieten wir Ihnen eine Vergünstigung an. Die Beiträge für eine Handyversicherung können 2 Jahre im Voraus gezahlt werden. Bei allen anderen Geräte können Sie zwischen 3 oder 5 Jahren wählen. Die jeweilige Ersparnis entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Vertragsbedingungen oder dem Versicherungsschein.

Gilt die Vorauszahlungsersparnis für alle Elektrogeräte?

Ja, die Vorauszahlungsersparnis gilt für alle Elektrogeräte. Je nach Gerät und Vertragslaufzeit unterscheidet sich die Höhe der Ersparnis. Bei Mobiltelefonen gilt eine Vorauszahlungsersparnis von 2 Jahren. Bei allen anderen Neu- und Gebrauchtgeräten gilt eine Vorauszahlungsersparnis von 3 und 5 Jahren.

Welchen Preis muss ich bei Vertragsabschluss angeben?

Bitte geben Sie den Preis der Originalrechnung an. Bei Handys mit Vertrag, berücksichtigen Sie den tatsächlichen Wert des Geräts zum Kaufzeitpunkt. Bei Fahrrädern bitte den Preis der Originalrechnung inklusive Schlosspreis angeben.

Wie erreiche ich WERTGARANTIE?

Telefonisch:
Unter der Telefonnummer +49 (0) 511 71280123 von montags bis freitags von 8-20 Uhr und samstags von 8-16 Uhr.

Im Live-Chat (wenn verfügbar):
über www.wertgarantie.de oder im Kundenportal

per WhatsApp:
Unter +49 (0) 511 71280123 von montags bis freitags 8-19 Uhr. Weitere Informationen zu unserem WhatsApp-Service finden Sie in unserem Servicebereich.

per E-Mail:
über kunde@wertgarantie.com

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