Telefonieren auf dem Fahrrad
Telefonieren auf dem Fahrrad (Bild: ajr_images - stock.adobe.com)

Ratgeber Rad & E-Bike Telefonieren auf dem Fahrrad

Sowohl in Deutschland, als auch in Österreich ist das Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung auf dem Fahrrad verboten. Damit unterscheidet das Gesetz in dieser Angelegenheit nicht, ob man in einem Auto oder auf dem Zweirad ohne Freisprecheinrichtung telefoniert. Die Höhe des Bußgelds wird aber in beiden Ländern unterschiedlich gehandhabt.

Bußgeld bei Vergehen

Laut deutschem Bußgeldkatalog wird das Benutzen eines Mobiltelefons ohne Freisprecheinrichtung auf dem Fahrrad mit 55 Euro geahndet. Damit ist das Bußgeld nicht ganz so hoch wie beim Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung in einem Auto.

Unter dem Begriff Benutzung ist sowohl das Telefonieren, als auch das Schreiben von SMS gemeint. Auch das bloße Halten des Smartphones, um beispielsweise damit zu navigieren, ist nicht erlaubt. Ein verhängtes Bußgeld hat aber keine negativen Auswirkungen auf einen eventuell vorhandenen Führerschein. Auch die gefürchteten Flensburger Punkte werden dafür nicht vergeben.

In Österreich wird ein Bußgeld in Höhe von 50 Euro verhängt. Damit ist das verhängte Bußgeld genauso hoch wie beim Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung in einem Auto.

Wie telefoniert man richtig auf dem Fahrrad?

Das Telefonieren während der Fahrradfahrt mit einer Freisprecheinrichtung ist hingegen erlaubt. Es gibt Lösungen, bei der das Mobiltelefon in einer Halterung am Lenker fixiert ist. Das Telefonat selbst wird mit Kopfhörern mit integriertem Mikrofon geführt, die zum Beispiel über Bluetooth mit dem Mobiltelefon verbunden sind.

Die Kopfhörer sollten die Ohren nicht zu stark abdecken. In Bezug auf die Verkehrssicherheit relevante Geräusche (Martinshorn, sich nähernde Autos etc.) sollten noch wahrgenommen werden können.

Bei Verwendung eines Kabels zwischen Kopfhörer und Mobiltelefon ist auf dessen ausreichende Länge zu achten. Das Kabel darf nicht zu kurz sein, der Kopf sollte während der Fahrt alle Bewegungen vollziehen können, die für die Beobachtung der Verkehrslage notwendig sind.

Die Verwendung von kabellosen Systemen ist aber ohnehin vorzuziehen. Inzwischen gibt es bereits Kommunikations- und Entertainmentsysteme auf dem Markt, die nicht nur die Kommunikation mit dem eigenen Smartphone via Bluetooth ermöglichen, sondern auch mit anderen Radfahrern, die die gleiche Lösung verwenden und nicht zu weit entfernt sind.

Zum Schluss noch ein Hinweis: Telefonieren mit einem zwischen Kopf und Schulter geklemmten Mobiltelefon gilt nicht als Telefonieren mit Freisprecheinrichtung.

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Zusatzanforderungen an die Halterung

Die Verwendung einer Halterung ist auch aus anderen Gründen eine vernünftige Lösung. Immer mehr Smartphones werden zu Anzeigegeräten für Daten über die aktuelle Fahrt. Die ideale Position des Mobiltelefons ist dafür am Lenker des Fahrrades.

Die Anforderungen an eine Halterung erhöhen sich dadurch um einige Punkte. So soll das Mobiltelefon nicht nur sicher gehalten und bei einem Sturz geschützt sein. Die Abdeckungen müssen auch einen Schutz gegen Regen und Nässe bieten, ohne aber die Bedienungselemente abzudecken oder den Touchscreen außer Funktion zu setzen.

Auf die Lautstärke achten

Auch wenn das Telefonieren mit einer Freisprecheinrichtung grundsätzlich erlaubt ist, darf es durch das Telefonat zu keiner Beeinträchtigung beim Fahren kommen. Die Lautstärke muss so gewählt werden, dass für die Verkehrssicherheit relevante Umgebungsgeräusche noch gehört werden können.

Aus diesem Grund kann auch das Hören von lauter Musik geahndet werden, wenn daraus eine gefährliche Situation entstanden ist. Für dieses Vergehen sieht der deutsche Bußgeldkatalog 2017 ein Bußgeld von 15 Euro vor.

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