Die verschiedenen Radverkehrsanlagen im Einzelnen
Die verschiedenen Radverkehrsanlagen im Einzelnen (Bild: Dmytro Surkov -stock.adobe.com)

Ratgeber Rad & E-Bike Radverkehrsanlagen

Eine Radverkehrsanlage ist eine für die Benutzung durch Fahrräder freigegebene Verkehrsanlage. Man könnte meinen, dass damit alleine die Radwege gemeint sind. Tatsächlich werden weitaus mehr Verkehrsanlagen zu den Radverkehrsanlagen gezählt.

In diesem Artikel geben wir einen Überblick über die unterschiedlichen Ausprägungen, die Radverkehrsanlagen in Deutschland annehmen können. So können Radverkehrsanlagen grob in folgende Anlagen eingeteilt werden

Warum werden Radverkehrsanlagen angelegt?

Die Vorteile von Radverkehrsanlagen werden wie folgt gesehen:

  • Sowohl die Verkehrsflüsse der Autos, als auch die der Radfahrer werden schneller
  • Die Radfahrer sind nicht direkt den Auspuffgasen der Autos ausgesetzt
  • Diese Anlagen können mit einem auf Fahrräder abgestimmten Belag gestaltet werden
  • Durch die Trennung der beiden Verkehrsflüsse wird die Verkehrssicherheit erhöht

Der letzte Punkt ist allerdings umstritten. Da die Radverkehrsanlagen nicht immer konsequent gereinigt und von störenden Einflüssen freigehalten werden, ist es hier bereits zu Unfällen gekommen. Auch die Rückkehr der Radfahrer von einer Radverkehrsanlage in den Mischverkehr ist mit problematischen Situationen verbunden.

Wer definiert eine Radverkehrsanlage?

Der Stand der Technik bezüglich Radverkehrsanlangen wird in den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen – kurz ERA 2010 – der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) definiert.

Es sind auch die ERA 2010, die Aussagen darüber machen, welches Element einer Radverkehrsanlage in welchen Situationen angewendet werden sollt.

Gesetze und Normen

Bei der Gestaltung und Nutzung von Radverkehrsanlagen greifen sowohl Gesetze, als auch Normen. Während es für die Radfahrer entscheidend ist zu wissen, wann sie es mit einer benutzungspflichtigen Radverkehrsanlage zu tun haben (Stichwort: Benutzungspflichtiger Radweg), müssen Behörden wissen, wann sie eine Radverkehrsanlage in welchem Ausmaß anlegen sollten.

So sollen Radverkehrsanlagen erst ab einem bestimmten Verkehrsaufkommen angelegt werden. Ihre Anlage darf im Gegenzug aber auch nicht die anderen Verkehrsteilnehmer in ihrer Fortbewegung grob beeinträchtigen. Der letzte Punkt gilt dabei vor allem für Anlagen, die durch ihren Platzbedarf die Gehwege für Fußgänger zu beeinträchtigen drohen.

Benutzungspflichtige Radwege

Ein benutzungspflichtiger Radweg wird durch entsprechende Verkehrszeichen angezeigt. Konkret handelt es sich um runde Verkehrszeichen mit einem weißen Fahrrad auf blauem Grund. Je nach Gestaltung der Radverkehrsanlage sind auf dem Verkehrszeichen auch Fußgänger angeführt.

In der Liste der StVO-Zeichen sind diese Verkehrszeichen wie folgt nummeriert:

  • Radweg (Zeichen 237)
  • Gemeinsamer Geh- und Radweg (Zeichen 240)
  • Getrennter Rad- und Gehweg, Radweg links (Zeichen 241-30)
  • Getrennter Rad- und Gehweg, Radweg rechts (Zeichen 241-31)
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Die verschiedenen Radverkehrsanlagen im Einzelnen

Radwege

Eine Radverkehrsanlage, die sich baulich von der Fahrbahn für den Autoverkehr unterscheidet, wird Radweg genannt. Als bauliche Trennung gelten zum Beispiel Grünstreifen, es kann sich dabei aber auch um einen deutlich sichtbar anders gestalteten Belag handeln.

Radfahrstreifen

Eine Radverkehrsanlage, die auf gleicher Ebene mit der Fahrbahn für Autos angelegt und von dieser nur mit einer Markierung getrennt ist, wird Radfahrstreifen genannt.

Radwege und Radfahrstreifen sind nur bei Vorhandensein des Zeichen 237 benutzungspflichtig. In der Regel werden Radwege und Radfahrstreifen beim Queren einer Kreuzung mit Hilfe einer Radfahrerfurt markiert und damit dem Autofahrer zur Kenntnis gebracht.

Gemeinsame Geh- und Radwege

Liegt eine Radverkehrsanlage auf derselben Ebene wie ein Gehweg, kann es sich um einen gemeinsamen oder einen getrennten Geh- und Radweg handeln. Das Zeichen 240 mit einer waagrechten Linie zwischen Fahrrad und Fußgänger zeigt einen gemeinsamen Geh- und Radweg an.

Der Radweg ist für die Radfahrer benützungspflichtig. Zusätzlich müssen sie auf die Fußgänger Rücksicht nehmen und gegebenenfalls ihre Geschwindigkeit reduzieren.

Getrennte Geh- und Radwege

Wird bei einer ähnlich gestalteten Radverkehrsanlage das Zeichen 241 mit einer senkrechten Linie zwischen Fahrrad und Fußgänger angezeigt, ist der Radweg ebenfalls benutzungspflichtig. Die senkrechte Linie zeigt an, dass für Radfahrer und Fußgänger zwei getrennte Teile des Weges reserviert sind. Auf welcher Seite sich die Radfahrer bewegen müssen, ist aus der Position des Fahrrads auf dem Schild ablesbar.

Zweirichtungsradwege

Diese Radwege unterscheiden sich von den bisher beschriebenen Radverkehrsanlagen durch den auf diesen Wegen auftretenden Gegenverkehr durch andere Radfahrer.

Radaufstellstreifen

Ein Radaufstellstreifen ist ein im Kreuzungsbereich einer Straße markierter Bereich, der es Radfahrern erlaubt, sich mit ihrem Fahrrad vor den Autos aufzustellen. Während Radfahrer und Autos gemeinsam auf das grüne Ampelsignal warten, bleiben die Radfahrer immer im Blickfeld der Autofahrer.

Radfahrerfurt

Bei einer Radfahrerfurt handelt es sich um eine gekennzeichnete Querung eines Radwegs auf einer Fahrbahn für Autos. Andere Bezeichnungen für Radfahrerfurt sind Radwegfurt und Radverkehrsfurt.

Für den Radverkehr freigegebene Gehwege

Ein für den Radverkehr freigegebener Gehweg ist ein Sonderfall. Der Radfahrer ist nicht zur Benutzung eines solchen Gehweges verpflichtet. Im Falle einer Nutzung muss er besondere Rücksicht auf die Fußgänger nehmen und darf sich nur im Schritttempo bewegen.

Fahrradstraßen

Einen Sonderfall mit umgekehrten Vorzeichen stellen Fahrradstraßen dar. Bei diesen Anlagen wird eine ganze Straße, genauer die ganze Fahrbahn, zur Nutzung für Radfahrer bestimmt. Die Radfahrer haben hier immer Vorrang.

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