Verschiedene Smartphones übereinander gestapelt
Was bedeutet die Rücknahmepflicht für Smartphone-Käufer? (Bild: OlegDoroshin - stock.adobe.com)

Ratgeber Smartphone Was bedeutet die Rücknahmepflicht für Smartphone-Käufer?

Die Regelung ist eindeutig: Seit Juli 2016 sind alle Händler - auch die Onlineversender – dazu verpflichtet, ausgediente Elektrogeräte zurückzunehmen. Doch es gibt Ausnahmen für die Rücknahmepflicht. Und dann gibt es noch Apple. Der kalifornische Hersteller weigerte sich das Elektroaltgerätegesetz anzuerkennen, das ergaben Testkäufe der Deutschen Umwelthilfe (DUH). Ein gebrauchtes Smartphone zu entsorgen, ist jedoch kein Problem, das geht sogar online.

Auch Onlinehändler sind zur Rücknahme verpflichtet

Seit dem 25. Juli 2016 gilt das Elektroaltgerätegesetz. Dies gilt nicht nur für den lokalen Händler mit Ladengeschäft, sondern auch für Online-Händler. Sofern die Kantenlänge nicht über 25 Zentimeter liegt, müssen alle Unternehmen, die direkt an Endkunden Elektrogeräte verkaufen, auch ausgediente Geräte zurücknehmen. Bei den Kleingeräten bis 25 Zentimeter Kantenlänge kommt es dabei nicht darauf an, was für ein Gerät es ist oder ob überhaupt ein Neukauf stattfindet. Theoretisch kann seit vergangenem Sommer jeder Wasserkocher, jeder Elektrorasierer und jeder Föhn beim Elektrohändler, Hifi-Shop oder Handyladen abgegeben werden.

Ausnahmen halten die Händlerpflicht in Grenzen

Eine wichtige Ausnahme betrifft alle Altgeräte mit einer Kantenlänge von über 25 Zentimetern. Dieses Grenzmaß wird zum Beispiel von einem üblichen DVD-Player meist übertroffen. Hier sieht das Gesetz vor, dass die Rücknahmepflicht nur gilt, wenn gleichzeitig ein ähnliches Gerät gekauft wird.

Eine weitere Ausnahme betrifft die Größe des Händlers, genauer gesagt die Laden- bzw. bei Onlinehändlern die Lagerfläche. Händler oder Direktvertreiber mit Laden- bzw. Lagerflächen von weniger als 400 m² sind von der Rücknahmepflicht ausgenommen, dürfen Elektroaltgeräte aber auch weiterhin freiwillig zur Entsorgung entgegennehmen. Wie genau der Kunde überprüfen können soll, wie groß die Laden- oder Lagerfläche eines Verkäufers ist, darüber schweigt sich das Gesetz aus.

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Apple Stores verweigerten sich Testkäufern

Mann beschaut iPhone im Apple-Store
Bedeutung der Rücknahmepflicht für Smartphone-Käufer (Bild: hadrian - ifeelstock - stock.adobe.com)

Wer jetzt meint, er könne nun - mit dem Gesetz im Rücken - einfach überall, und vor allem bei Händlern die offensichtlich mehr als 400 Quadratmeter Ladenfläche vorzuweisen haben, seine Elektrokleingeräte abgeben, der darf sich offensichtlich noch auf Konflikte einstellen.

Allen voran Apple geriet mit seinen Ladengeschäften bereits in die Schlagzeilen. Verbraucher hatten sich bei der Deutschen Umwelthilfe (DUH) über die Verweigerungshaltung von Mitarbeitern im Apple Store beschwert. Die DUH organisierte einige Testbesuche und sah die Beschwerden bestätigt. Nach Angaben der Umwelthilfe wollte Apple nur dann Altgeräte zurücknehmen, wenn der Kunde auch ein neues Gerät mit dem Apfel-Logo kaufen würde. Besonders dreist: Apple-Mitarbeiter sollen den abgewiesenen Kunden den Ratschlag mit auf den Weg gegeben haben, es doch mal bei Saturn oder MediaMarkt zu versuchen.

Smartphone-Rückgabe ist allgemein kein Problem

Wer sein gebrauchtes und/oder defektes Smartphone einer ordentlichen Wiederverwertung zuführen will, sollte dabei keine Probleme haben. Die Inhaltsstoffe von Mobiltelefonen sind wertvolle Rohstoffe, die dafür sorgen, dass in den meisten - auch kleineren - Mobilfunkläden gebrauchte Mobiltelefone gerne zurückgenommen werden. Auch hier engagiert sich die Deutsche Umwelthilfe zusammen mit der Telekom. Neben der kostenlosen Entgegennahme in den Telekom-Läden, besteht die Möglichkeit über die Website www.handysfuerdieumwelt.de ausgediente Smartphones auch direkt zur Entsorgung einzuschicken. Das notwendige Versandetikett kann auf der Website angefordert werden. Die Erlöse aus der Handyrückname fließen bundesweit in eine Vielzahl kleiner wie großer Umwelt- und Naturschutzprojekte. Bis zur Einführung des Elektroaltgerätegesetzes wurden nach Angaben der Deutschen Umwelthilfe von den jährlich anfallenden 1,7 Millionen Tonnen Altgeräte-Schrott nur etwa 40% recycelt.

Mehr Informationen zur Entsorgung von alten Handys finden Sie in unserem Artikel: So sollten ausrangierte Handys entsorgt werden.