Das müssen Sie zum Frontscheinwerfer wissen
Das müssen Sie zum Frontscheinwerfer wissen (Bild: umwelttrenz - stock.adobe.com)

Ratgeber Rad & E-Bike Welches Fahrradlicht ist erlaubt, welches nicht?

Radfahren ist doch etwas Wunderbares - egal ob in der Freizeit, zum Einkaufen oder für den Arbeitsweg. Damit Sie auch sicher unterwegs sind, benötigen Sie ein Fahrradlicht. Gerade in der dunklen Jahreszeit kommt es auf Sichtbarkeit an. In den Herbst- und Wintermonaten kann es bereits nachmittags düster werden. Wenn Sie dann mit dem Rad unterwegs sind, etwa vom Job nach Hause, sollten Sie in jedem Fall mit Fahrradlicht unterwegs sein. Auch tagsüber bei schlechten Sichtverhältnissen sollte Ihr Bike ausreichend beleuchtet sein. Kurzum: Ein Fahrradlicht ist Pflicht, oder? Wie verhält es sich rechtlich, wenn es ums Fahrradlicht geht? Sind Fahrradlichter grundsätzlich vorgeschrieben bzw. wann sind sie zu verwenden? Welche Beleuchtung ist zudem erlaubt und welche nicht? Wir bringen für Sie (sprichwörtlich) Licht ins Dunkel und erzählen Ihnen alles, was Sie über Fahrradbeleuchtung wissen müssen.

Bei 35 Euro Strafe geht Ihnen ein Licht auf

Ein Fahrradlicht bzw. ausreichende Beleuchtung Ihres Bikes ist immer von Vorteil. Speziell an dunklen Tagen wird sie aber zur Grundvoraussetzung, um sicher durch den Straßenverkehr zu manövrieren. Die Straßenverkehrszulassungsordnung - kurz StVZO - schreibt genau fest, welches Fahrradlicht wann Pflicht ist. Sollten Sie sich nicht daran halten, können Sie mit einer Geldstrafe mit bis zu 35 Euro belangt werden. Gar nicht so wenig. In Anbetracht der Gefahr, die durch fehlende bzw. nicht ausreichende Beleuchtung ausgehen kann, scheint dies jedoch einleuchtend. Damit Sie Bescheid wissen, wie Sie Ihr Bike lichttechnisch ausstatten, erzählen wir Ihnen im Folgenden, worauf Sie achten müssen.

Fahrradlicht, Reflektoren & Co. haben Verschleiß

Wenn es um die richtige Beleuchtung geht, kommt es nicht nur darauf an, Ihr Bike einmal mit allem Wichtigen auszustatten, um dann unbekümmert loszufahren. Ganz im Gegenteil: Ihr Rad sollte regelmäßig dahingehend überprüft werden, ob die Beleuchtung weiterhin einwandfrei funktioniert. Ein Bike ist, wie viele andere Dinge auch, ein Gebrauchsgegenstand. Im Laufe der Zeit ist es also ganz normal, dass Ihr Rad und somit auch seine Lichtanlage Abnutzung erfahren. Besonders auf ruckeligen Fahrten kann es schon mal vorkommen, dass einzelne Teile abfallen. Katzenaugen gehören hierbei zu den Klassikern und weisen einen hohen Verschleiß auf. Trotz ordnungsgemäßer Anbringung fallen Katzenaugen gerne einmal ab.

Wenn Sie ein Fahrradlicht mit Batteriebetrieb haben, dann muss es regelmäßig mit neuer Energie versorgt werden. Sonst bleiben Sie im Dunkeln. Bei nassem Wetter kann es zudem vorkommen, dass Ihr Frontlicht nicht bzw. nicht korrekt funktioniert. Das ist bei Regen nicht unüblich, aber bei diesen schlechten Wetterbedingungen umso gefährlicher. Zusammengefasst: Wenn es um die Beleuchtung Ihres Rads geht, so bedarf es der regelmäßigen Überprüfung und Instandsetzung. Nur wenn Sie sich fortlaufend um Fahrradlicht & Co. Ihres Bikes kümmern, fahren Sie sicher - und rechtmäßig.

Das müssen Sie zum Frontscheinwerfer wissen

Um eines gleich vorweg zu nehmen: Der Frontscheinwerfer ist absolute Pflicht. Merken Sie sich diesen einfachen Satz. Wenn Sie vorne ohne Fahrradlicht unterwegs sind, dann verstoßen Sie damit gegen die StVZO. Die gute Nachricht: Welche Energiequelle Sie hierbei verwenden, ist egal. Ob Dynamo oder Batterie - beides ist erlaubt. Ebenfalls zugelassen sind inzwischen sogenannte Tag- und Fernlichtmodi. Hierbei handelt es sich um besonders helle Lichter. Achten Sie bei diesen extra hellen Lichtern jedoch darauf, dass sie so justiert sind, dass sie Ihren Gegenüber nicht zu stark blenden. Hierbei kommt es vor allem auf die Neigung des Lichts an. Ein Fahrradlicht ist dann zugelassen, wenn es die K-Nummer enthält. Diese erkennen Sie anhand einer Wellenlinie, dem Großbuchstaben “K” sowie einer individuellen Zulassungsnummer. Wenn Sie die K-Nummer auf Ihrem Fahrradlicht sehen, können Sie also sichergehen, dass das Licht zugelassen ist.

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Vorsicht: Achten Sie ebenfalls auf Ihr Rücklicht

Achten Sie ebenfalls auf Ihr Rücklicht
Achten Sie ebenfalls auf Ihr Rücklicht (Bild: whitedesk - stock.adobe.com)

Genauso wie das Frontlicht, ist auch das Rücklicht Pflicht an Ihrem Bike. Ohne Rücklicht sind Sie also nicht straßenverkehrstauglich. Überdies gelten ein paar Zusatzbestimmungen: Sorgen Sie beim Rücklicht dafür, dass es rot leuchtet. Eine andere Farbe ist nicht erlaubt. Zudem sollte das Licht mindestens 25 Zentimeter über der Fahrbahn angebracht sein. Achten Sie zudem darauf, dass das Licht durchgehend leuchtet und nicht etwa nur blinkt. Ob es batteriebetrieben ist oder durch einen Dynamo zum Leuchten gebracht wird, können Sie wiederum frei bestimmen. Manche Rücklichter leuchten auch im Stand weiter, selbst dann wenn Sie die Fahrt bereits beendet haben. Diese Fahrradlichter sind ebenfalls erlaubt. Der fortlaufende Betrieb des Lichts erhöht sogar die Sicherheit, indem es z.B. an Straßenübergängen die Sichtbarkeit verbessert. Es gibt überdies auch Rücklichter mit extra Bremslichtfunktion. Hierbei leuchtet das Licht besonders stark, wenn Sie auf die Bremse treten. Seit einiger Zeit sind auch diese erlaubt!

Wie sieht es eigentlich bei Reflektoren aus?

Wenn es um Reflektoren geht, gibt es nicht nur DEN EINEN Reflektor, sondern je nach Position am Rad verschiedene Strahler. Dementsprechend existieren auch individuelle Vorschriften. Wir geben Ihnen im Folgenden die wichtigsten Regelungen zu Reflektoren an die Hand.

Speichen & Pedale

An den Speichen Ihres Bikes sollten mindestens zwei Katzenaugen angebracht sein. Beide müssen im Abstand von 180 Grad zueinander stehen. Alternativ können Sie auch Reflektorstreifen nutzen, die Sie einzeln (wie leuchtende Strohhalme) um die Speichen klemmen. Achten Sie mit Blick auf Ihre Pedalen darauf, dass sowohl vorne als auch hinten ein gelber Rückstrahler befestigt ist.

Frontreflektoren

Vorne am Rad muss ein weißer Reflektor angebracht sein. Viele Frontlichter haben bereits einen entsprechenden Reflektor integriert, manche wiederum nicht. In dynamobetriebenen Frontscheinwerfern ist oft ein Reflektor enthalten, in batteriebetriebenen nicht unbedingt. Achten Sie beim Kauf Ihres Frontscheinwerfers darauf, ob er bereits integriert ist oder nicht.

Heckrückstrahler

Für die Rückseite Ihres Bikes benötigen Sie einen roten StVZO konformen Reflektor. Dass Ihr Heckrückstrahler StVZO konform ist, wird mit einem “Z” (oft) in der Mitte des Reflektors kenntlich gemacht. Schauen Sie einmal nach, ob dies bei Ihrem Strahler der Fall ist und rüsten Sie ggf. nach. Sie können sich auch ein Rücklicht mit integriertem Strahler zulegen.

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