Fahrradblinker
Fahrradblinker – das sollten Sie wissen (Bild: David.Sch – stock.adobe.com)

Ratgeber Rad & E-Bike Fahrradblinker: Das schreibt die StVZO vor

Nicht alles, was es auf dem Fahrradmarkt zu kaufen gibt, ist auch erlaubt und zugelassen. Dies gilt überwiegend für Tuning-Bedarf und fragwürdiges Zubehör, doch auch Blinker fürs Fahrrad werden immer wieder in Frage gestellt. Viele Biker und Bikerinnen wissen bis heute nicht, ob Fahrradblinker tatsächlich erlaubt sind – und das, obwohl Blinker fürs Fahrrad und E-Bike viel Sinn ergeben und die Fahrsicherheit deutlich erhöhen würden. Denn gerade im täglichen Straßenverkehr zwischen Autos und Bussen kann es hilfreich sein, sich durch ein Blinkzeichen bemerkbar zu machen und anderen Verkehrsteilnehmern und -teilnehmerinnen die wechselnde Fahrtrichtung mitzuteilen. In diesem Ratgeber verraten wir, was die StVZO vorschreibt und ob, und unter welchen Bedingungen, Fahrradblinker erlaubt sind.

An welchen Fahrrädern darf man laut StVZO Blinker haben?

Immer mehr Menschen greifen zum Dienstrad und befinden sich täglich auf ihrem Bike im Straßenverkehr. Doch welche Gesetze gelten auf dem Weg zur Arbeit und in der Freizeit auf deutschen Straßen? Und an welchen Fahrrädern darf man laut Gesetz einen Blinker anbringen?

Bis jetzt gilt laut Straßenverkehrs-Zulassung-Ordnung (StVZO), dass Rückleuchten und Scheinwerfer nicht blinken dürfen. Dies wird im Paragraf 67 in Absatz 3 und 4 der StVZO geregelt. Neu ist, dass aber bei bestimmten Fahrrädern Fahrtrichtungsanzeiger verwendet werden dürfen, die blinken. Dies gilt allerdings nur für mehrspurige Fahrräder und Räder mit einem Aufbau. Denn bei solchen Bikes können simple Handzeichen teilweise oder auch ganz verdeckt werden. Dies ist zum Beispiel bei Fahrradrikschas der Fall.

In den neuen Vorschriften ist außerdem festgehalten, dass ab einer Breite von mehr als einem Meter zusätzliche Scheinwerfer und Rückstrahler angebracht werden müssen. Wenn das Fahrrad über eine Breite von mehr als 1,80 Metern verfügt, gelten noch schärfere Regeln.

Wie viel Sinn machen Fahrradblinker für E-Bikes?

Fahrer und Fahrerinnen von herkömmlichen Bikes und Rädern mit Motor sind in gewissen Situationen im Straßenverkehr besonders gefährdet. Sie können leicht übersehen werden und haben keinerlei Schutz, wenn es zu einer Kollision kommt. Deshalb macht ein Fahrradblinker grundsätzlich Sinn. Zudem sollten jegliche Verkehrsteilnehmer und -teilnehmerinnen in der Lage sein, anderen anzuzeigen, in welche Richtung sie abbiegen möchten.

Im Normalfall können Personen auf dem Fahrrad, E-Bike oder Pedelec einfach ihren Arm ausstrecken, um anderen Verkehrsteilnehmenden ihre Richtungsänderung anzuzeigen. Während diese internationale Verständigung tagsüber klar und deutlich sichtbar ist, kann es bei schlechten Wetterverhältnissen, abends und auf schlecht beleuchteten Straßen schon schwieriger werden.

Darüber hinaus müssen Radfahrer und Radfahrerinnen bei einem Handzeichen den Lenker loslassen und haben somit keinen Zugriff auf die Bremse. Bei einem Schlagloch oder auf rutschigem Untergrund kann das einhändige Fahren schnell zum Risiko werden. Dasselbe gilt für Strecken bergab oder bergauf, bei denen Fahrradfahrende stets beide Hände am Lenker lassen sollten, um Fahrradunfälle zu vermeiden.

Somit ist ein Blinker, wie er an Motorrädern und befestigt ist, eine sinnvolle Lösung für mehr Sicherheit im Straßenverkehr. Und gerade bei Pedelecs und E-Bikes, die ohnehin schon mit einem Motor versehen sind, bietet sich ein Bike Blinker an, um besser unterwegs zu sein. Doch ist das Anbringen eines solchen Fahrradblinkers ohne Probleme machbar?

Aktives Seniorenpaar mit Elektrofahrrädern auf einer Straße in der Natur.

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E-Bike Blinker, die gemäß StVZO zugelassen sind – für bestimmte Bikes!

Fahrradblinker
Sicher durch den Verkehr mit den Fahrradblinkern? (Bild: NUTTANART – stock.adobe.com)

Mittlerweile sind eine Vielzahl an Blinkern für Fahrräder und E-Bikes hierzulande verfügbar. Beispielsweise WingLights Mag V3 Blinker. Sie können am Lenker befestigt werden und bieten eine bequeme Anzeige bei einer Fahrtrichtungsänderung. Die Firma Valuetom steht ebenfalls für offiziell zugelassene Fahrradblinker und bietet Rücklichter, die mit integriertem Blinker versehen sind. Darüber hinaus gibt es auch Blinker fürs Fahrrad, die am Gepäckträger montiert werden können. Ein Beispiel hierfür sind die WingBling Blinker.

Im Straßenverkehr bemerken werden Sie diese Produkte allerdings eher selten; denn: Gemäß dem Paragraf 67 der StVZO sind Blinker nur bei mehrspurigen Fahrrädern und Fahrrädern mit Aufbau erlaubt, bei denen ein Handzeichen nicht klar sichtbar wäre. Dies können zum Beispiel Family-E-Bikes oder Lastenräder sein. Zudem können Fahrradblinker an E-Bikes mit Fahrradanhängern verwendet werden. Ein normales E-Bike oder Pedelec darf dagegen nicht mit einem Blinker fürs Fahrrad versehen werden.

Welche Alternativen gibt es für Fahrradblinker?

Während Blinker, die direkt am Fahrrad angebracht werden, nur in seltenen Fällen erlaubt sind, gibt es durchaus zulässige Alternativen. Ein Beispiel hierfür sind Richtungsanzeiger, die an einem Fahrradhelm angebracht werden können oder verbaut sind. Denn solche Helme unterliegen keinen gesetzlichen Vorschriften, die ein Blinkzeichen verbieten könnten.

Ein solcher Fahrradhelm mit Blinker ist ein hilfreiches Tool im täglichen Straßenverkehr. Livall und Lumos sind beliebte Hersteller, die solche Alternativen bieten. Zudem können Radfahrer und Radfahrerinnen auf einen Rucksack mit integrierter Blinkanlage zurückgreifen. Denn auch hier gibt es keine gesetzlichen Vorschriften, die diesbezüglich greifen. Aber Vorsicht: Trotz Blinker Anlage sollten Sie immer noch ein Handzeichen geben. Die kleinen Gadgets werden schnell von anderen Verkehrsteilnehmenden übersehen und sollten das übliche Handzeichen nicht ersetzen.

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