Rundfunkbeitrag und Geldscheine liegen auf dem Tisch
Rundfunkbeitrag – Die wichtigsten Fakten dazu (Bild: blende11.photo - stock.adobe.com)

Ratgeber Haushalt & Garten Rundfunkbeitrag – Die wichtigsten Fakten dazu

Schon GEZahlt? Mit diesem Slogan machte die Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in der Bundesrepublik Deutschland (kurz GEZ) Ende der 90er Werbung. Ziel war es auf die Abgabe aufmerksam zu machen. Inzwischen hat sich das Wording geändert und seit 2013 ist vom Rundfunkbeitrag die Rede. Das Prinzip aber ist gleichgeblieben: Gegen einen meist vierteljährlichen Pflichtbeitrag wird das Modell der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in Deutschland finanziert. Damals mussten alle zahlen, die über einen Fernseher oder Radio verfügt haben. Inzwischen haben so ziemlich alle Laptops und Smartphones mit Internet und die Regel ist passé. Heute ist der Beitrag in jedem Haushalt fällig. Soweit die Theorie. In der Praxis gibt es jedoch immer wieder Unklarheiten, was die Zahlung angeht. Wir klären auf und beantworten Ihnen die wichtigsten Fragen zum Rundfunkbeitrag.

Wer muss den Rundfunkbeitrag zahlen?

Auf der einen Seite scheint die in der Regel vierteljährliche Abgabe von aktuell 55,08 Euro (bzw. 18,36 Euro pro Monat) relativ simpel. Auf der anderen Seite kommen von Gebührenzahlerinnen regelmäßig Fragen zum Beitrag auf. Wie kann man befreit werden? Warum muss ein Rundfunkbeitrag gezahlt werden, obwohl im Haushalt kein Fernseher existiert? Was genau ist ein Härtefall? Wir beantworten Ihnen diese (und natürlich noch weitere) Fragen.

Wer kann sich von der GEZ befreien lassen?

Grundsätzlich ist der Rundfunkbeitrag für alle Bürgerinnen und Bürger Pflicht. Es gibt jedoch Ausnahmen, sprich eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht. Dafür müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Ausgenommen sind Personen, die Sozialleistungen beziehen. Als Sozialleistungen gelten:

  • Arbeits­losen­geld II oder Sozial­geld
  • Hilfe zum Lebens­unter­halt
  • Grund­sicherung im Alter und bei Erwerbs­min­derung
  • Leistun­gen nach dem Bundes­ausbildungs­förderungs­gesetz (BAföG)
  • Leistun­gen nach dem Asyl­bewerber­leistungs­gesetz
  • Blinden­hilfe
  • Pflege­geld nach landes­gesetz­lichen Vor­schriften
  • Hilfe zur Pflege oder Hilfe zur Pflege als Leistung der Kriegs­opfer­für­sorge
  • Pflege­zulagen nach dem Lasten­ausgleichs­gesetz (LAG)
  • Personen, denen wegen Pflege­bedürftigkeit ein Frei­betrag zuerkannt wird
  • Volljährige, die im Rahmen einer Leistungs­gewährung in einer stationären Einrichtung leben

Welche Einkommensgrenze gilt für die GEZ Befreiung?

Um von der GEZ, sprich dem Rundfunkbeitrag befreit zu werden, müssen Sie nicht ausschließlich Sozialleistungen beziehen. Es ist auch möglich von den Beiträgen befreit zu werden, wenn Sie über ein geringes Einkommen verfügen. Das ist möglich, wenn Ihr Einkommen den sozialrechtlichen Regelsatz um maximal 18,36 Euro übersteigt. Um die Befreiung von den Rundfunkbeiträgen zu beantragen, müssen Sie zusätzlich einen Bescheid einer Sozialbehörde einreichen. In diesem Fall spricht man von einem Härtefall (siehe nächster Abschnitt).

Was ist ein Härtefall bei der GEZ?

Von einem Härtefall wird gesprochen, wenn eine Person keine Sozialleistungen erhält, die für eine Befreiung der Gebühren sorgen, weil die Bedarfsgrenze überschritten wird. Sprich weil die Person zu viel verdient, um Unterstützung vom Staat zu bekommen. Dazu darf das Einkommen den sozialen Bedarf nicht mehr als den Betrag des monatlich fälligen Rundfunkbeitrags von 18,36 Euro überschreiten.

Man spricht ebenfalls von einem Härtefall, wenn die Person freiwillig auf Sozialleistungen verzichtet, obwohl ein Anspruch besteht. Voraussetzung dafür ist, dass ein Bewilligungsbescheid der Sozialbehörde und eine Verzichtserklärung des potenziellen Leistungsempfängers vorliegt. Darüber hinaus kann ein Härtefall auch im Zusammenhang mit einem Studium bestehen. Heißt: Auch Studierende können von der Härtefallregelung Gebrauch machen. Eine Befreiung ist dann möglich, wenn Studierende vom BAföG Bezug ausgeschlossen sind, obwohl sie bedürftig sind, z.B.:

  • weil sie sich gerade in einem Zweitstudium befinden
  • weil sie die Förderungshöchstdauer bereits überschritten haben
  • weil sie ihr Studienfach gewechselt haben
  • weil sie die Altersgrenze zur BAföG Förderung überschritten haben
  • weil ein Leistungsnachweis im Studium für eine BAföG Förderung nicht erbracht wurde

Ist eine GEZ Befreiung auch rückwirkend möglich?

Es ist in der Tat möglich, sich rückwirkend vom Rundfunkbeitrag befreien zu lassen. Sie können für bis zu drei zurückliegende Jahre Geld wiederbekommen. Dies gilt jedoch nur für Personen, die aus medizinischen oder sozialen Gründen zu einer Befreiung oder Ermäßigung berechtigt gewesen wären.

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Ist die ARD Mediathek App durch GEZ bezahlt?

Gesetzesbuch
Bin ich verpflichtet GEZ zu zahlen? Ja, die Pflicht zur Entrichtung des Rundfunkbeitrags ist gesetzlich festgehalten. (Bild: Photoshooter - stock.adobe.com)

Falls Sie sich fragen, ob die ARD Mediathek App durch den Rundfunkbeitrag abgedeckt ist, dann lautet die Antwort: Ja. Teil der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in Deutschland ist auch die App ARD Mediathek (früher: ARD App). Die Anwendung gibt‘s kostenlos für beide Betriebssysteme iOS und Android – beziehungsweise sie ist bereits von Ihnen bezahlt: Die Gebühren für die App sind durch Ihren Rundfunkbeitrag abgegolten. Wenn Sie mehr über die Applikation erfahren wollen – im Artikel Aus der ARD App wird künftig die ARD Mediathek App verraten wir Ihnen, was Sie wissen müssen und was sich durch die Namensänderung der App getan hat.

Warum muss ich GEZ zahlen, obwohl ich keinen Fernseher habe?

Viele beitragspflichtige Bürger fragen sich, weshalb sie GEZ zahlen müssen – obwohl sie keinen Fernseher besitzen. Dies liegt daran, dass die Zahlung des Rundfunkbeitrags nicht (mehr) an die Anwesenheit von Geräten wie Fernseher oder Radios gekoppelt ist. Stattdessen ist für jede Wohnung der Rundfunkbeitrag fällig. Dass dies verfassungsgemäß (und somit Pflicht) ist, hat zuletzt das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe 2018 bestätigt. Bedeutet: Sie werden auch ohne Fernseher zur Kasse gebeten.

Was passiert, wenn man noch nie GEZ bezahlt hat?

Abgesehen von einer ausnahmsweisen Befreiung der Rundfunkbeiträge, ist die Zahlung für alle Pflicht. Wer dies nicht tut, macht sich straffällig. Sollten Sie die GEZ nicht zahlen, erhalten Sie zunächst ein Schreiben vom Beitragsservice der ARD, des ZDF und des Deutschlandradios. Damit soll geklärt werden, ob Ihr Haushalt bereits angemeldet ist und der Rundfunkbeitrag bezahlt wird.

Sollten Sie dieses Schreiben ignorieren, erhalten Sie irgendwann eine weitere Zahlungsaufforderung. Ignorieren Sie auch dieses Schreiben, so legt die jeweilige Landesrundfunkanstalt die fälligen Rundfunkgebühren und eventuelle Säumniszuschläge in einem Beitragsbescheid fest. Wenn Sie sich dann nicht innerhalb eines Monats durch Widerspruch oder Klage vor dem Verwaltungsgericht wehren, wird der Bescheid bestandskräftig. Dies kann z.B. durch eine Lohnpfändung geschehen.

Welche Kritik gibt es am Rundfunkbeitrag?

Der Rundfunkbeitrag ist nicht unumstritten. Kritik an der GEZ gibt es bereits seit Jahrzehnten. Immer wieder treten Initiativen zum Vorschein, die sich gegen die „Zwangsgebühren“ aussprechen. Auch auf vielen Blogs und in Foren wird gegen den Rundfunkbeitrag gewettert. Sogar in renommierten Zeitungen wie der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. So schrieb der FAZ-Herausgeber Jürgen Kaube im August 2017, dass der Großteil des zwangsfinanziert Ausgestrahlten nichts mit der Demokratie, einem Bildungsauftrag oder auch nur dem Anregen von Gedanken zu tun habe, die anders als durch immer höhere Pflichtabgaben nicht zu haben wären. Der Beitrag ist also verpflichtend, aber keinesfalls von allen Teilen der Gesellschaft akzeptiert.

Warum muss jeder Rundfunkbeitrag zahlen?

Mit Ihrem Rundfunkbeitrag wird das Programm der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten finanziert. Die meisten europäischen Länder besitzen einen öffentlich-rechtlichen oder ähnlich gestellten Rundfunk. Warum gibt es den öffentlich-rechtlichen Rundfunk? Einerseits geht es um einen sogenannten Grundversorgungsauftrag sowie einen gesetzlich definierten Programmauftrag. Andererseits ist eine der wesentlichen Aufgaben des öffentlich-rechtlichen Rundfunks die Wahrung der politischen und wirtschaftlichen Unabhängigkeit.

Unterm Strich geht es also um die Sicherung eines unabhängigen Rundfunks, der nicht an private oder kommerzielle Interessen (wie bei Privatsendern) gebunden ist. Damit der Rundfunk sein Geld von unabhängiger Stelle bekommt, werden somit die Bürger – alle gemeinschaftlich – zur Kasse gebeten.