Nutzungs­bedingungen kostenfreier Pick-up-Service

§ 1 Geltungsbereich der Nutzungsbedingungen

  1. Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Nutzerinnen und Nutzer (nachfolgend „Nutzer“), die den BikeManager heruntergeladen, sich für den kostenfreien Pick-up-Service registriert haben, dieser für das angegebene Fahrrad/E-Bike/Pedelec aktiviert wurde und der Nutzer eine Bestätigungsmail erhalten hat.
  2. Sie gelten für die im BikeManager enthaltene kostenfreie Dienstleistung „kostenfreier Pick-up-Service“ der WERTGARANTIE Bike GmbH, Georgswall 12, 30159 Hannover - im Folgenden "kostenfreier Pick-up-Service" genannt. Sie regeln die Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme des kostenfreien Pick-up-Services.
  3. Es gilt die jeweils aktuelle Fassung dieser Nutzungsbedingungen, die dem Nutzer im BikeManager abrufbar gemacht wird.
  4. Mit Aktivierung des Pick-up-Services in der BikeManager-App erklären Sie Ihre Zustimmung zu den nachfolgend aufgeführten Nutzungsbedingungen.
  5. Durch die Nutzung des kostenfreien Pick-up-Services im BikeManager kommt kein Versicherungsvertrag zwischen dem registrierten Nutzer und WERTGARANTIE Bike GmbH zustande.

Der kostenfreie Pick-up-Service gilt in Deutschland, Österreich und im geographischen Europa.

§ 2 Leistungen des kostenfreien Pick-up-Services

  1. Registrierte BikeManager-Nutzer mit aktiviertem kostenfreien Pick-up-Service sind berechtigt, für sich selbst sowie für eine weitere mitreisende Person bei folgenden Ereignissen Hilfe anzufordern:
    1. a) Ausfall des E-Bikes/Pedelecs (das E-Bike/Pedelec kann nicht mehr genutzt werden) während einer Ausfahrt durch:
      • Beschädigung oder Diebstahl des E-Bikes/Pedelecs;
      • Ausfall des Motors/der Motorunterstützung aufgrund eines Defektes;
      • Mechanischer Mangel durch Ketten- oder Rahmenbruch;
      • Reifenpanne
      • Unfall/Sturz
    2. b) Ausfall des Fahrrads (das Fahrrad kann nicht mehr genutzt werden) während einer Ausfahrt durch:
      • Beschädigung oder Diebstahl des Fahrrads;
      • Mechanischer Mangel durch Ketten- oder Rahmenbruch;
      • Reifenpanne
      • Unfall/Sturz
    3. c) Verletzung des BikeManager-Nutzers während der Fahrt (z. B. durch einen Sturz), wodurch er körperlich nicht mehr in der Lage ist, die Fahrt fortzusetzen.
    4. d) Wird der kostenfreie Pick-up-Service vom Nutzer für Ereignisse angefordert, die sich nicht in der oben genannten Aufzählung wiederfinden bzw. nicht vom Leistungsumfang umfasst sind, so sind die Kosten des Pick-up-Services vom Nutzer zu zahlen.
    5. e) Ein eigener Anspruch der mitreisenden Person besteht nicht.
    6. f) Kein Fall des kostenfreien Pick-up-Services sind z. B. schlechtes Wetter, ein nicht hinreichend aufgeladener Akku des E-Bikes/Pedelecs oder die Unterbrechung der Weiterfahrt mangels Kondition des BikeManager-Nutzers.
  2. Bei Inanspruchnahme des kostenfreien Pick-up-Services leistet WERTGARANTIE Bike GmbH Ersatz für Kosten, die entstehen durch
    1. Pannenhilfe, wenn dadurch die Weiterfahrt möglich ist,
    2. Rücktransport des E-Bikes/Pedelecs/Fahrrads sowie Rückbeförderung des BikeManager-Nutzers vom Pannenort/Unfallort zum Startort der Tagesfahrt oder ggf. zum Fahrrad-Reparaturgeschäft des BikeManager-Nutzers, soweit der Nutzer dies wünscht und hierdurch keine Mehrkosten entstehen.

§ 3 Pflichten als Nutzer des kostenfreien Pick-up Services

  1. Der Nutzer ist verpflichtet, das Schadenereignis ausschließlich über die von WERTGARANTIE Bike GmbH zur Verfügung gestellten Servicehotline mit der Telefonnummer: +49 (0) 511 71280 815 zu melden.
  2. Der Nutzer ist weiterhin verpflichtet, Informationen, die er im Rahmen des Zugangs und/oder der Nutzung des Dienstes zu seiner Person zur Verfügung stellt, wahrheitsgemäß zu machen.
  3. Der BikeManager-Nutzer ist bei Inanspruchnahme des kostenfreien Pick-up-Services verpflichtet, diesen durch einen von WERTGARANTIE Bike GmbH autorisierten Partner zu beauftragen und durchführen zu lassen.
  4. Bei Beauftragung eines nicht von WERTGARANTIE Bike GmbH autorisierten Partners werden maximal bis zu 100,00 Euro pro Abholung erstattet. Die Kosten sind durch Einreichen der Originalrechnung zu belegen.

§ 4 Haftungsbeschränkung

  1. WERTGARANTIE Bike GmbH garantiert keinen ständigen unterbrechungsfreien Aufruf des BikeManagers und des kostenfreien Pick-up-Services. Gründe für eine Unterbrechung der Funktionen des BikeManagers können z. B. sein: schlechte Internetverbindung, niedriger Empfang im Mobilfunknetz.
    Einer Haftung diesbezüglich wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
  2. WERTGARANTIE Bike GmbH haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für einfache Fahrlässigkeit haftet WERTGARANTIE Bike GmbH – außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – nur, sofern wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) verletzt werden. Die Haftung ist begrenzt auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden.

§ 5 Änderungsvorbehalt

WERTGARANTIE Bike GmbH hat jederzeit das Recht die Nutzungsbedingungen zu ändern. Die Änderung wird den BikeManager-Nutzern in der App kenntlich gemacht oder per Mail an die Nutzer verschickt.

§ 6 Laufzeit und Kündigung des kostenfreien Pick-up Services

  1. Die 6-monatige Laufzeit des kostenfreien Pick-up Services beginnt mit dem Erhalt der Bestätigungsmail, die dem BikeManager-Nutzer nach Registrierung und Aktivierung im BikeManager zugesandt wird. Sie endet automatisch nach Ablauf von 6 Monaten. Einer gesonderten Kündigung bedarf es nicht. Der Pick-up-Service kann pro Nutzer und Fahrrad nur einmal für die 6-monatige Laufzeit aktiviert werden.
  2. WERTGARANTIE Bike GmbH behält sich vor, den kostenfreien Pick-up Service bei überdurchschnittlicher Nutzung jederzeit und fristlos ohne Angabe von Gründen zu kündigen und die App zu deaktivieren. Die Informationen der Kündigung und Deaktivierung erhalten die betroffenen Nutzer per E-Mail.

§ 7 Salvatorische Klausel

Sollten Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder nicht rechtswirksam sein, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien werden die anfechtbare oder nichtige Regelung durch eine solche Regelung ersetzen, die dem rechtlichen und/oder wirtschaftlichen Sinn und Zweck der anfechtbaren oder nichtigen Regelung so weit wie möglich entspricht. Im Falle von Regelungslücken gilt diejenige Regelung als vereinbart, die dem entspricht, was die Parteien in Ansehung des wirtschaftlichen und/oder rechtlichen Sinnes und Zweckes dieses Vertrages vereinbart hätten, hätten sie die Regelungsbedürftigkeit der Angelegenheit von vornherein bedacht.

§ 8 Schlussbestimmungen

Nebenabreden bestehen nicht. Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.