Person steht auf einem E-Scooter
E-Scooter gehören zum deutschen Straßenbild (Bild: Leika production - stock.adobe.com)

Ratgeber Rad & E-Bike E-Scooter gehören zum deutschen Straßenbild

Bei vielen europäischen Nachbarn schon lange gang und gäbe, seit dem 15. Juni 2019 auch in Deutschland legal: E-Scooter sind für den Gebrauch im Straßenverkehr zugelassen. Die Nachfrage hinsichtlich der Elektro-Tretroller ist riesig, allerdings wirft der Beschluss eine Vielzahl an Fragen auf: Welche Vorschriften gibt es im Rahmen der Legalisierung? Über welche technische Ausstattung muss ein Elektro-Scooter im Straßenverkehr verfügen? Für wen lohnt sich die Anschaffung? Was gilt es für Sie zu beachten, wenn Sie sich einen Elektro-Tretroller zulegen möchten? Und welche Bedeutung haben Elektrokleinstfahrzeuge (PLEVs = Personal Light Electric Vehicles) für Mobilität und Umwelt? Antworten hierauf und jede Menge weiterführende Informationen zum Thema E-Scooter erhalten Sie in diesem Artikel.

Inhalt

E-Scooter: Welche Vorteile haben die Flitzer?

Die Vorteile der E-Scooter als Transportmittel für die Stadt liegen auf der Hand. Sie sind:

  • leicht
  • wendig
  • platzsparend
  • transportoptimiert
  • umweltfreundlich
  • bedienungsfreundlich
  • schnell aufzuladen

Darüber hinaus fallen Parkplatzsuche und entsprechende Parktickets mit einem E-Scooter flach. Man kann ihn in der Regel gratis im ÖPNV mitnehmen und auf Wunsch auch ohne Zuschalten des elektrischen Antriebs fahren.

E-Scooter: Für wen sind sie praktisch?

E-Scooter bieten sicherlich einen nicht unerheblichen Praxisnutzen und Spaßfaktor, verursachen aber auch einiges an Kosten, besonders dann, wenn man sich für ein hochwertiges Modell entscheidet. Deshalb sollten Sie sich vor dem Kauf überlegen, ob sich eine Anschaffung für Sie lohnt. Speziell folgende Zielgruppen profitieren von den neuen Elektroflitzern:

  • Berufspendler extern: E-Scooter halten viele Vorteile für Arbeitnehmer aus der Stadt oder Stadtrandlagen bereit. Aufgrund ihrer praktischen Größe können Sie im ÖPNV transportiert und oft auch ins Büro mitgenommen werden. Das schützt nicht nur vor Diebstahl, sondern bietet unter Umständen sogar die Möglichkeit, den Tretroller vor Ort aufzuladen.
  • Berufspendler intern: Auf großen Innen- und Außengeländen wie Lagerhallen, Messen etc. fallen häufig erhebliche Distanzen an, die mit dem E-Scooter deutlich kraftsparender und schneller zu bewältigen sind.
  • Best Ager: Eine Alternative zum normalen oder E-Bike, da das mühsame Aufsteigen entfällt. Außerdem ist der Tretroller leicht zu bedienen und hat in der Regel ein geringes Gewicht. Übrigens gibt es speziell für Senioren E-Scooter mit einem kleinen Sattel, der das Fahren besonders bequem macht.
  • Menschen mit eingeschränkter Motorik: Wenn ein Handicap die Bewegungsfreiheit einschränkt, kann ein E-Scooter eine lohnende Alternative sein. Wer keinen Rollstuhl braucht, aber auch kein E-Bike nutzen kann, dem kann ein Tretroller in puncto Mobilität gute Dienste leisten.
  • Urlaub und Camping: E-Scooter lassen sich platzsparend im Wohnmobil bzw. im Kofferraum verstauen und bieten auch auf dem Campingplatz ein Höchstmaß an Mobilität.

E-Scooter: Welche gesetzlichen Vorgaben sind zu beachten?

Bisher umfasst die Regelung ausschließlich Fahrzeuge ohne Sitz bzw. selbstbalancierende Fahrzeuge mit oder ohne Sitz. Beide Fahrzeugtypen müssen über eine Lenk- oder Haltestange verfügen, was E-Skateboards und E-Hoverboards ausschließt. Das Verkehrsministerium arbeitet allerdings bereits an einer gesonderten Verordnung für diese Fahrzeugtypen. E-Scooter sind nach wie vor nicht für alle Altersklassen und überall erlaubt. Hier die wichtigsten Punkte der aktuellen Gesetzgebung

E-Scooter Kennzeichen – das ist zu beachten

E-Scooter Versicherung – sicher & bequem

Wer den E-Scooter im Straßenverkehr nutzen möchte, braucht Kennzeichen und Versicherung. Schließen Sie den umfangreichen E-Komplettschutz von WERTGARANTIE bei Ihrem nächstgelegenen Fachhändler ab.  

  • Haftpflichtversicherung für E-Scooter
  •  jährliche Abwicklung des Nummernschilds
  • Zustellung der Plakette nach Hause

 

Wo dürfen Sie mit E-Scootern fahren?

Verkehrsschild Für E-Scooter erlaubt"
Verkehrszeichen Für E-Scooter erlaubt" (Bild: TUNINGFOTOJOURNAL)

Ausschließlich auf Fahrradwegen und auf der Straße, falls kein Radweg vorhanden ist. Ursprünglich war in der Diskussion, dass E-Scooter auch auf Gehwegen zugelassen werden sollten, was allerdings als zu gefährlich erachtet wurde. Damit folgt die Bundesregierung der Vorgehensweise anderer Länder, in denen die Gehwege nach einer Vielzahl von Unfällen mittlerweile für E-Tretroller gesperrt sind. Beispielsweise in Wien wurden in nur 3 Monaten über 200 solcher Unfälle verzeichnet. Natürlich gibt es auch hier Ausnahmen von der Regel: Ein spezielles „Elektrokleinstfahrzeuge frei”-Schild soll zukünftig manche Wege gesondert freigeben. Was Sie unbedingt beachten sollten: Auch wenn Sie den Motor abschalten, dürfen E-Scooter nur auf den eben genannten Wegen fahren!

Wer darf mit dem E-Scooter fahren?

Das Nutzen eines E-Scooters ist zum Leidwesen vieler Jüngerer erst ab 14 Jahren erlaubt. Ursprünglich war geplant, E-Scooter mit bis zu 12 Stundenkilometern schon ab einem Mindestalter von 12 Jahren zuzulassen, dieser Punkt wurde allerdings in der finalen Abstimmung verworfen.

Wie schnell dürfen Sie mit dem E-Scooter fahren?

Die Höchstgeschwindigkeit der E-Scooter ist auf maximal 20 Stundenkilometer begrenzt, die Motorleistung der Fahrzeuge auf 500 Watt. Die Zulassung schnellerer Elektrokleinstfahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr ist zurzeit nicht geplant. Die Geschwindigkeitsbegrenzung schließt eine Helmpflicht aus – das Tragen eines entsprechenden Schutzhelms wird jedoch dringend angeraten.

Benötigen Sie einen E-Scooter-Führerschein?

Für Elektro-Tretroller muss man keine gesonderte Fahrerlaubnis besitzen. Diese Entscheidung ist maßgeblich der Tatsache geschuldet, dass insbesondere jüngere Menschen ansonsten nicht mit dem Elektro-Tretroller fahren könnten. Außerdem würde eine Führerscheinpflicht dazu führen, dass man E-Scooter nicht in öffentlichen Verkehrsmitteln transportieren dürfte.

Gibt es eine Versicherungspflicht für Ihren E-Scooter?

Eine Versicherungspflicht ist gesetzlich vorgeschrieben. Als Nachweis dafür, dass Sie eine Haftpflichtversicherung für Ihren E-Scooter abgeschlossen haben, erhalten Sie eine entsprechende Plakette, die gut sichtbar auf dem Tretroller aufgeklebt werden muss. Zu den Kosten liegen bislang unterschiedliche Angaben vor, die Versicherer planen definitiv eine Staffelung nach Alter bzw. Unfallrisiko. So soll die Scooter-Haftpflicht für Fahrer über 23 Jahre deutlich günstiger sein als für Fahrer zwischen 18 und 22 Jahren. Am kostspieligsten wird es wohl für Fahrer bis 17 Jahre, die wahrscheinlich mit etwa 80 – 90 Euro jährlich rechnen müssen. Übrigens: Die Haftpflicht für E-Scooter kann erst ab Einführung der Straßenzulassung abgeschlossen werden

E-Scooter: Wie sieht es mit der Straßenzulassung aus?

Um am öffentlichen Verkehr teilzunehmen, muss der E-Scooter selbstverständlich entsprechend ausgestattet sein, beispielsweise mit Lichtanlage, Bremsen und Klingel. Genauere Informationen dazu finden Sie in diesem Artikel unter der Überschrift „E-Scooter: Was sollten Sie beim Kauf beachten?“. Es gilt, dass ausschließlich E-Scooter mit Straßenzulassung auf die Straße dürfen, also Elektro-Scooter, die eine Allgemeine Betriebserlaubnis haben und somit Versicherungsschutz erhalten können.

E-Scooter: Welche Modelle mit Straßenzulassung gibt es bis jetzt?

Auf der Webseite des Kraftfahrt-Bundesamtes finden Sie eine Übersicht über alle Elektrokleinstfahrzeuge, denen bislang eine Allgemeine Betriebserlaubnis erteilt wurde.

E-Scooter: Welche Strafen drohen bei Nichtbeachtung der Vorschriften?

Bei diesen Verstößen gegen das E-Scooter-Gesetz werden folgende Bußgelder fällig:

Bußgeld in Euro Wenn
60 - 180 Überfahren einer roten Ampel
70 Fahren ohne Betriebserlaubnis
55 Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung
40 Fahren ohne Versicherungsplakette
20 - 35 Fahren entgegen der Einbahnstraße
20 - 35 Fahren ohne Licht
15 - 30 Fahren auf dem Gehweg
15 - 30 Nebeneinanderfahren
15 Fahren ohne Klingel

E-Scooter: Was sollten Sie beim Kauf beachten?

Umso wichtiger ist es, vor dem Kauf darauf zu achten, ob der Hersteller für das von Ihnen gewünschte Modell eine E-Scooter-Zulassung vorweisen kann! Außerdem muss der Tretroller über diverse Ausstattungsmerkmale verfügen:

  • Der E-Scooter muss eine Lenk- oder Haltestange haben.
  • Die Höchstgeschwindigkeit darf 20 Stundenkilometer nicht übersteigen.
  • Das Gewicht ist auf 55 Kilogramm beschränkt.
  • Die maximalen Abmessungen sind 70 x 140 x 200 Zentimeter.
  • Es sind zwei unabhängige Bremsen mit einem Mindestverzögerungswert von 3,5 m/s² erforderlich.
  • Der Elektro-Scooter muss über eine „helltönende Glocke für notwendige Gefahrensignale“ verfügen – also über eine Klingel
  • Die Lichtanlage muss wie beim Fahrrad konfiguriert sein; Pflicht sind Vorder- und Rücklicht, ebenso Reflektoren.
  • Der Tretroller muss über die DIN EN 15194 verfügen, die sicherstellt, dass die Batterietechnik der Europäischen Norm entspricht.

Theoretisch könnten Elektro-Tretroller seitens der Hersteller entsprechend straßentauglich nachgerüstet werden, was aber einen hohen Aufwand erfordert und aufgrund der damit verbundenen Kosten nur selten Sinn macht. Verbraucherverbände befürchten, dass viele Händler aufgrund der neuen Regelung versuchen werden, E-Scooter ohne Straßenzulassung mit Lockangeboten abzustoßen. Informieren Sie sich also ausführlich darüber, ob Ihr Wunschmodell ein E-Scooter mit Straßenzulassung ist, damit Sie nicht nachträglich eine böse Überraschung erleben und nur auf Ihrem Hinterhof fahren dürfen!

E-Scooter: Weitere allgemeine Kaufkriterien

  • Akku / Reichweite

    Der Akku ist das A und O des E-Scooters. Achten Sie daher nicht nur auf die angegebene Reichweite – diese sollte mindestens im Bereich von etwa 25 Kilometern liegen – sondern auch darauf, wie oft eine Wiederaufladung möglich ist. Außerdem ist es wichtig, ob der Akku nachgekauft und gewechselt werden kann.

  • Faltbarkeit / Gewicht

    Wenn Sie ein platzsparendes Modell suchen, das für die Mitnahme im ÖPNV geeignet ist, sollten Sie sich für einen zusammenklappbaren E-Scooter entscheiden. Beachten Sie dabei auch dessen Gewicht, schließlich möchten Sie das gute Stück in die Bahn heben können, ohne sich dabei zu überanstrengen!

  • Trittbrett

    Ihr E-Scooter sollte über ein rutschfestes Trittbrett mit Platz für beide Füße verfügen.

  • Reifen

    Möchten Sie nur auf dem Radweg oder auch im Wald mit Ihrem E-Scooter unterwegs sein? Diese Überlegungen sollten in die Kaufentscheidung miteinfließen: Kleine faltbare Stadtflitzer gibt es in der Regel mit einer Bereifung von 10 – 14 Zoll, Tretroller für den Freizeitbereich haben deutlich größere Reifen, die sich natürlich positiv auf den Fahrkomfort auswirken.

  • Ein Plus an Sicherheit

    Insbesondere die Bremsen wirken sich maßgeblich auf die Sicherheit Ihres E-Scooters aus, daher werden hydraulische Scheibenbremsen empfohlen. Darüber hinaus gibt es Lichtanlagen, die dem nachfolgenden Verkehr anzeigen, wenn gebremst wird. Wie bereits zuvor erwähnt, sollte ein Fahrradhelm getragen werden, auch wenn es keine Helmpflicht gibt. Und wer sich besonders gut schützen möchte, kann neben Handschuhen auch leichte Protektoren für Knie und Ellenbogen tragen.

  • Körpergröße

    Vor allem sollten Menschen, die über 1,90 Meter groß sind, darauf achten, dass der Lenker des E-Scooters hoch genug eingestellt werden kann und ihr Gewicht die Belastungsgrenze des Tretrollers nicht überschreitet.

E-Scooter: Auch ein Sharing ist möglich!

International gesehen ist Roller-Sharing etwas ganz Normales und bietet alle Vorteile des bekannten Teil-Autos. Mittlerweile gibt es in deutschen Städten etwa 30.000 E-Scooter zu mieten - detaillierte Informationen finden Sie in unserem Beitrag "E-Scooter - mieten oder kaufen?".

E-Scooter: Umweltheld oder überflüssiges Spielzeug?

Auch einige Zeit nach der Einführung einer gesetzlichen Regelung zum E-Scooter ist es schwer, ein abschließendes Urteil zu Sinn und Nutzen von E-Scootern abzugeben. Verkehrsverstöße und Unfälle unter Beteiligung von E-Scootern machen von sich reden. Außerdem ist es eine Tatsache, dass für die Fertigung solcher Elektrokleinstfahrzeuge neue, nicht unerhebliche Umweltkosten entstehen. Viele Kritiker führen zudem an, dass Elektro-Tretroller im Gegensatz zum Fahrrad lediglich Personen befördern können, nicht jedoch größere Mengen an Gepäck oder Einkäufen. Dennoch: Elektromobilität ist zweifellos Teil einer dringend notwendigen Verkehrswende. E-Scooter greifen den Trend zu nachhaltigem Umweltbewusstsein auf, weg vom Auto und hin zu emissionsfreier Fortbewegung. Gerade auf kurzen Distanzen können E-Roller eine attraktive Alternative zum Auto sein und zur Verbesserung der Luft in den Städten führen: Kurze Strecken, die aber zum Laufen zu weit sind, können bequem und relativ schnell mit dem Elektro-Scooter bewältigt werden, und auch der Weg zur nächsten S-Bahn, was Park & Ride-Systeme entlasten kann. Ob sich aufgrund dieser Last-Mile-Mobility im Endeffekt weniger Menschen ins Auto setzen werden, bleibt abzuwarten. Möglicherweise wird auch lediglich eine Verschiebung vom Fahrrad oder nicht elektrisch betriebenen Roller hin zum E-Scooter in Deutschland erfolgen, was weder klimatechnisch noch in Bezug auf gesundheitliche Aspekte Vorteile mit sich brächte. Nichtsdestotrotz kann die Legalisierung des E-Scooter als Versuch in Richtung Umweltschutz gewertet werden. Und falls dieser Versuch fehlschlägt und den Nutzern keinen wirklichen Vorteil bietet, wird der E-Scooter wie so vieles vor ihm schlussendlich wieder in der Versenkung verschwinden.

Eine Frau fährt ihr Kind im Lastenfahrrad durch den Wald

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