Eine Person spricht mit einem Polizisten über einen Fahrradunfall.
Fahrradunfall – was tun, wenn Sie in einen Fahrradunfall verwickelt sind? (Bild: Photographee.eu - stock.adobe.com)

Ratgeber Rad & E-Bike Fahrradunfall: Was Sie beachten sollten

Im Jahr 2017 wurden in Deutschland 79.826 Verkehrsunfälle unter Beteiligung von Fahrrädern verzeichnet. Nur relativ wenige dieser Unfälle endeten tödlich, aber viele der betroffenen Radfahrer erlitten Verletzungen. Wie sollte man eigentlich vorgehen, wenn man in einen Fahrradunfall verwickelt ist? Müssen Sie auf jeden Fall die Polizei benachrichtigen? Wer zahlt für entstandene Personen- und Sachschäden? Haben Sie eventuell ein Anrecht auf Schmerzensgeld? Erlischt der Versicherungsschutz, wenn Sie während des Fahrradunfalls keinen Helm getragen oder Alkohol zu sich genommen haben? Welche Verletzungen zieht ein Fahrradunfall in der Regel nach sich? Und nicht zuletzt: Was sind die häufigsten Unfallursachen – und wie können Sie sich bestmöglich davor schützen? Unser Beitrag beantwortet diese Fragen und gibt Ihnen weitere wichtige Informationen.

Inhalt

Fahrradunfall: Muss man die Polizei rufen?

Die eindeutig meistgestellte Frage im Zusammenhang mit einem Fahrradunfall soll gleich zu Beginn beantwortet werden, wenn auch nicht mit „Ja“ oder „Nein“, sondern mit: „Das kommt darauf an.“ Es gibt keine gesetzliche Vorschrift dahingehend, die Polizei bei jedem Unfall zu alarmieren. Bei Bagatellschäden ist es nicht nur legitim, sondern sogar sinnvoll, auf einen Polizeieinsatz zu verzichten – das spart Zeit und Umstände für alle, die am Unfall beteiligt sind. Ist ein schwerer Sachschaden entstanden oder, schlimmer noch, ein Personenschaden, sollten Sie auf jeden Fall die Polizei rufen. Sind Sie selbst der Unfallverursacher und tun dies nicht, besteht die Möglichkeit, dass der Geschädigte nachträglich eine Anzeige erstattet – und dann könnte es sein, dass Sie wegen Verkehrsunfallflucht belangt werden, ein Vergehen, für das die deutsche Rechtsprechung empfindliche Strafen vorsieht. Tatsächlich gibt die Polizei selbst häufig den Rat, auf das Bauchgefühl zu hören: Herrscht Einvernehmen über Unfallursache und Schuldfrage, reicht es in der Regel aus, die Personalien auszutauschen und den Rest der Versicherung zu überlassen. Gibt es Streit bezüglich Unfallhergang oder Unfallschuld oder weigert sich der Unfallgegner, seine Daten herauszugeben, ist es ratsam, die Polizei hinzuzuziehen. Dasselbe gilt, wenn Sie sich unter Druck gesetzt fühlen, Einschüchterungsversuche gegen Sie unternommen werden oder Sie gar den Eindruck haben, dass der Fahrradunfall provoziert wurde. Und falls Sie vermuten, dass der Unfallgegner alkoholisiert oder berauscht ist, sollten Sie den Unfall auf jeden Fall bei der Polizei melden.

Fahrradunfall: So verhalten Sie sich richtig

Fahrradunfall – was tun? Wenn Sie als Geschädigter oder Verursacher in einen Fahrradunfall verwickelt sind, sollten Sie hinsichtlich der Vorgangsweise einige wichtige Punkte beachten. Dabei ist das Vorgehen selbstverständlich von der Art und Schwere des Unfalls abhängig:

Bewahren Sie die Ruhe: Natürlich ist ein Fahrradunfall eine Ausnahmesituation für jeden Radfahrer. Umso wichtiger ist es, dass Sie den Überblick behalten und besonnen vorgehen!

Halten Sie die Rettungskette ein: Ob Sie nun selber an dem Fahrradunfall beteiligt sind oder nicht: Helfen Sie dabei, eine Rettungskette zu bilden!

  • Unfallstelle unter Berücksichtigung der eigenen Sicherheit absichern
  • Notruf alarmieren (die Polizei wird in der Regel automatisch vom Rettungsdienst verständigt)
  • Erste Hilfe leisten

Gegebenenfalls die Polizei rufen: Wie im vorherigen Abschnitt erwähnt, hängt dieser Schritt von den beim Fahrradunfall entstandenen Schäden ab, bzw. vom Verhalten des Unfallgegners.

Unfallstelle und Schäden dokumentieren: Fotos des Unfallorts und der Schäden können im Zweifelsfall Informationen zum Unfallhergang geben und sind darüber hinaus wichtig für die Schadensregulierung.

Zeugen sichern: Falls es Zeugen für den Unfall gibt, sollten Sie diese ansprechen und deren Kontaktdaten notieren.

Daten des Unfallgegners erfassen: Es ist für die Schadensabwicklung zwingend notwendig, die Personalien auszutauschen. Lassen Sie sich von einem PKW-Fahrer Führerschein und Fahrzeugpapiere zeigen und notieren Sie sich Namen und Anschrift vom Personalausweis. Letzteres gilt auch auch bei Fußgängern und Fahrradfahrern.

Unfallbericht erstellen: Wenn die Situation es zulässt, sollte ein Unfallbericht mit allen relevanten Angaben (Hergang, Personen, Zeitpunkt des Unfalls) erstellt werden, den alle am Unfall Beteiligten unterschreiben.

Verletzungen attestieren lassen: Falls Sie bei dem Unfall verletzt wurden, sollten Sie nach Klärung der oben genannten Formalien schnellstmöglich einen Arzt aufsuchen, der Sie untersucht und Ihre Verletzungen attestiert. Es ist möglich, dass Sie die Schwere der Verletzungen aufgrund eines Schocks nicht richtig eingeschätzt haben – und außerdem ist ein Attest in Hinblick auf eventuelle Spätfolgen und nicht zuletzt für Schmerzensgeldansprüche wichtig.

Fahrradunfall: Welche Versicherung zahlt die Schäden?

Fahrradunfall – wer zahlt? Es gibt keine gesonderte Fahrradunfall-Versicherung. Welche Versicherung für die Regulierung zuständig ist, hängt davon ab, welches Verkehrsmittel der Verursacher während des Unfalls genutzt hat:

  • Bei einem Fahrradunfall mit einem Auto ist die KFZ-Versicherung zuständig, wenn der Autofahrer den Unfall verursacht hat.
  • Hat ein Radfahrer einen anderen Fahrradfahrer geschädigt, springt die Privathaftpflichtversicherung ein.
  • Auch für von Fußgängern verschuldete Unfälle zahlt die Privathaftpflicht.
  • Haben Sie einen Unfall verursacht und wurden dabei selbst verletzt, ist ihre Unfallversicherung gefragt.
  • Bei von einem KFZ verursachten Unfällen, deren Fahrer entweder Verkehrsunfallflucht begehen, das Auto nicht versichert haben, insolvent sind oder ihr KFZ vorsätzlich als Waffe eingesetzt haben – in all diesen Fällen zahlen die KFZ-Versicherungen nicht – ist es möglich, sich an die Verkehrsopferhilfe zu wenden. Die VOH ist eine Einrichtung der deutschen Autohaftpflichtversicherer, deren Ziel es ist, Lücken im deutschen Pflichtversicherungsgesetz zu schließen. Mehr dieser Vereinigung erfahren Sie unter Verkehrsopferhilfe.de.

Unabhängig davon, durch welches Verkehrsmittel Sie geschädigt wurden: Ist die Schuldfrage geklärt, dann nehmen Sie schnellstmöglich Kontakt zu der zuständigen Versicherung des Unfallgegners auf. Stellen Sie der Versicherung dabei alle relevanten Unterlagen zur Verfügung (z. B. Fotos, Unfallbericht, ärztliches Attest, evtl. Kaufquittungen für Fahrrad, Zubehör und Kleidung, Kontaktdaten der Zeugen, Kostenvoranschlag für Reparaturen etc.). Handelt es sich bei dem Fahrradunfall um einen sogenannten Wegeunfall (auf dem Weg von Zuhause zur Arbeit und zurück) muss dieser zudem der gesetzlichen Unfallversicherung gemeldet werden.

Fahrradfahrer prüft Reifendruck mit der Hand

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Fahrradunfall: Kann die Versicherung die Zahlung verweigern?

Besorgte Person telefoniert.
Fahrradunfall: Kann die Versicherung die Zahlung verweigern? (Bild: chalabala.cz - stock.adobe.com)

Es gibt eine Reihe von Gründen, die die Versicherungsleistung beeinflussen:

  • Alkoholeinfluss: Wer unter Alkoholeinfluss einen Fahrradunfall verursacht, riskiert, dass die Versicherung ihre Leistungen reduziert oder sogar streicht. Darüber hinaus ist es möglich, dass der PKW-Führerschein entzogen wird.
  • Fahren auf der falschen Fahrbahnseite: Auch als Radfahrer sind Sie dem Rechtsfahrgebot verpflichtet. Sind Sie auf der falschen Fahrbahnseite unterwegs, zieht das möglicherweise eine Mitschuld nach sich, die zu einer entsprechenden Haftungsverteilung führt.
  • Kopfhörer: Es gibt kein Gesetz dagegen, beim Radfahren Musik über Kopfhörer zu genießen– solange diese den Straßenverkehr und entsprechende Signale nicht übertönt. Geschieht ein Fahrradunfall, weil die Musik zu laut war und Sie nicht richtig hören konnten, ist es möglich, dass sowohl Unfall- als auch Privathaftpflichtversicherungen ihre Schadenszahlungen reduzieren.

Oft wird die Frage gestellt, ob die Versicherung auch bei einem Fahrradunfall zahlt, wenn kein Helm getragen wurde. Zurzeit gibt es in Deutschland keine Helmpflicht für Radfahrer, daher hat ein fehlender Helm keinen Einfluss auf die Versicherungsleistung. Dennoch ist das Tragen eines Helms natürlich dringend anzuraten, da Sie sonst gefährliche Kopfverletzungen oder Schlimmeres riskieren.

Fahrradunfall: Steht Ihnen Schmerzensgeld zu?

Ob Sie Schmerzensgeld erhalten oder nicht, ist maßgeblich von der Schwere des Ihnen entstandenen Schadens abhängig. Generell ist es möglich, Schmerzensgeld für einen Fahrradunfall zu bekommen, aber eine winzige Schürfwunde verursacht ja nun einmal keine Schmerzen im eigentlichen Sinne. Handelt es sich um gravierende Verletzungen, ist es allerdings sinnvoll, Schmerzensgeldansprüche zu stellen. Ratsam ist, sich dafür die Unterstützung eines Anwalts für Verkehrsrecht zu sichern. Verfügen Sie über eine Rechtschutzversicherung, kommt diese für das Honorar auf. Doch auch ohne eine entsprechende Versicherung kann sich ein professioneller Anwalt für Sie lohnen, da er Ihnen dabei helfen kann, über das Schmerzensgeld hinaus Verdienstausfälle, Haushaltsführungsschäden, unfallbedingte Mehraufwendungen und andere Schäden geltend zu machen.

Fahrradunfall: Wo lauern die größten Gefahren?

2018 gab es in Deutschland 15 Prozent mehr Fahrradunfälle als im Vorjahr – laut Statistischem Bundesamt starben im letzten Jahr auf deutschen Straßen 455 Radfahrer (89 davon mit E-Bikes), eine ebenso traurige wie beunruhigende Bilanz. Wie ist die starke Zunahme schwerer Unfälle mit Zweirädern zu erklären? Und welches sind Situationen, in denen es besonders häufig zu einem Fahrradunfall kommt?

  • Zunahme der (Fahrrad)Verkehrsdichte: Gerade auf städtischen Straßen wird es langsam eng. Im Jahr 2018 wurden in Deutschland sage und schreibe weitere 4,2 Millionen Fahrräder verkauft, ein Viertel davon E-Bikes, die mit PKW und LKW um den vorhandenen Platz konkurrieren.
  • Unzureichende Fahrrad-Infrastruktur: Es gibt viele Bordsteinradwege, die nur mühsam einsehbar und noch dazu in schlechtem Zustand sind. Radfahrstreifen neben der Straße sind in der Regel sehr schmal und häufig zugeparkt, an Baustellen muss auf die Straße ausgewichen oder geschoben werden. Auch geteilte Wege für Fußgänger und Radfahrer sind allein schon aufgrund des mangelnden Platzes Steilvorlagen für einen Fahrradunfall.
  • Brandgefährlich: Kreuzungs- und Abbiegebereich: Immer wieder kommt es an diesen Stellen zu schweren Kollisionen, weil LKW- und PKW-Fahrer, die nach rechts abbiegen, geradeausfahrende Radfahrer schlichtweg übersehen. Nicht selten ist es gerade diese Art von Fahrradunfall, die tödlich für den Zweiradfahrer ausgeht.
  • Überholvorgänge und fehlender Abstand: Echte Klassiker für Unfälle im Straßenverkehr unter Zweiradfahrern: Rücksichtsloses Überholen oder zu wenig Abstand halten kann zu einem ernsthaften Fahrradunfall führen.
  • Zu hohe Geschwindigkeit: Auch dies gilt generell für alle PKW, LKW und Fahrräder, allerdings ist ein deutlicher Anstieg von schweren Unfällen bei Elektro-Fahrrädern zu verzeichnen, insbesondere bei älteren Menschen. Oftmals wird hier die Geschwindigkeit unterschätzt, was schnell zu einem Fahrradunfall führt. Viele Experten befürchten, dass mit Freigabe der Radwege und Straßen für E-Scooter ein weiteres Gefährdungspotenzial hinzukommen wird. Weitere Informationen zum Thema E-Scooter finden Sie übrigens in unserem Beitrag E-Scooter: Welche verbindlichen Regeln gibt es?

Fahrradunfall: Welche typischen Verletzungen gibt es?

Besonders häufig sind Verletzungen an Armen und Beinen, sie machen 60 Prozent aller körperlichen Schäden aus. Die Bandbreite reicht von oberflächlichen Verletzungen wie kleineren Schürfwunden, Hämatomen und Prellungen über Knochenbrüche an Handgelenken, Unterarmen und Beinen bis hin zu Beckenbrüchen, insbesondere bei älteren Menschen. Viele schwere Verletzungen gibt es auch im Brustraum, speziell Rippenbrüche, Bauchtraumata und Brustkorbverletzungen. Verletzungen am Kopf liegen bei ‚nur’ 25 Prozent, machen aber gleichzeitig 70 Prozent der lebensgefährlichen Verletzungen aus. Dabei ist zu bemerken, dass die Art und Schwere der Verletzungen stark von der körperlichen Kondition und dem Alter des Betroffenen abhängt: Junge und trainierte Menschen sind deutlich weniger anfällig für Frakturen und stürzen oft nicht so schwer wie untrainierte und ältere Menschen. Übrigens ziehen insbesondere Zusammenstöße von zwei Radfahrern die schwersten Verletzungen nach sich – bei einem solchen Fahrradunfall gibt es keine Knautschzone.

Fahrradunfall: So können Sie sich schützen

Zum Schluss möchten wir Ihnen noch ein paar Tipps mit auf den Weg geben, die Sie vor einem Fahrradunfall bewahren oder dessen Schwere mindern können. Natürlich birgt die Teilnahme am Verkehr immer Risiken, denn schließlich sind Sie nicht allein auf der Straße. Aber wenn Sie ein paar Dinge beachten, können Sie die Gefahr, in einen Fahrradunfall verwickelt zu werden, deutlich verringern:

  • Finger weg vom Alkohol: Abgesehen davon, dass Sie eine Teilschuld oder sogar einen Führerscheinentzug riskieren, wenn Sie bei einem Fahrradunfall unter Alkoholeinfluss stehen, vermindert Alkohol bereits in kleinen Mengen das Reaktionsvermögen. Deshalb sollten Sie optimalerweise das Fahrrad vom Biergarten nach Hause schieben.
  • Fuß vom Gas: Ob Sie nun mit dem Fahrrad oder dem E-Bike unterwegs sind: Fahren Sie nur so schnell, dass Sie den Überblick behalten und rechtzeitig bremsen können. Das kann so manchen Fahrradunfall verhindern.
  • Sanfter Umstieg auf das E-Bike: Wenn Sie sich gerade ein E-Bike zugelegt haben, dann üben Sie erst einmal ein bisschen, beispielsweise auf einem Parkplatz. Es hat ein anderes Fahrverhalten als herkömmliche Zweiräder.
  • Bleiben Sie auf der richtigen Seite: Als Geisterradler werden Sie viel häufiger übersehen – nutzen Sie den Radweg also nur in der Gegenrichtung, wenn er durch entsprechende Schilder und/oder Pfeile auf dem Weg für die Nutzung beider Richtungen freigegeben ist.
  • Licht an: Mit Licht sehen Sie besser – und vor allen Dingen werden Sie besser gesehen. Deshalb sollten Sie immer darauf achten, dass Ihre Beleuchtungsanlage funktioniert und diese auch nutzen.
  • Hauptsache Helm: Wie bereits erwähnt, gibt es in Deutschland für Radfahrer keine Helmpflicht. Insbesondere Jugendliche und ältere Erwachsene verzichten auf diesen Schutz, die einen, weil sie es uncool finden, die anderen, weil sie es nicht gewohnt sind. Jeder vierte Fahrradunfall führt zu schweren Kopfverletzungen wie Schädelhirntraumata, die im Vergleich am häufigsten tödlich enden. Fast 70 Prozent dieser Todesfälle könnten durch das Tragen eines geeigneten Fahrradhelms verhindert werden. Also: Helm auf, auch wenn die Frisur darunter leidet! Generell sind Sie mit einer besonnenen, vorausschauenden Fahrweise immer am besten beraten. Verzichten Sie lieber einmal auf Ihre Vorfahrt, als einen Fahrradunfall zu provozieren! Wenn alle Verkehrsteilnehmer ein bisschen Rücksicht aufeinander nehmen, entspannt das die Gesamtverkehrslage – und führt im Endeffekt zu weniger Unfällen.
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