Radfahrer bei Dunkelheit im Stadtverkehr auf Fahrradweg
Mit einem verkehrssicheren Fahrrad gut gerüstet für den Straßenverkehr. (Bild: David Schunack-Germany - stock.adobe.com)

Ratgeber Rad & E-Bike Verkehrssicheres Fahrrad – alles, was Sie dazu wissen müssen

Verkehrssicherheit ist für alle Verkehrsteilnehmer ein wichtiges Thema – auch und gerade für Fahrradfahrer, die im Straßenverkehr größeren Gefahren ausgesetzt sind als beispielsweise Autofahrer. Welche Kriterien ein straßentaugliches und somit verkehrssicheres Fahrrad erfüllen muss, ist in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) explizit festgeschrieben. Doch was genau besagt die StVZO? Droht Ihnen ein Bußgeld bei Nichtbeachtung der Vorschriften? Wie erkennen Sie, ob Ihr Fahrrad verkehrssicher ist? Wie sieht ein verkehrssicheres Fahrrad für Kinder aus? Und was können Sie zusätzlich zu den gesetzlichen Auflagen tun, um Ihr Fahrrad verkehrssicher zu machen? Diese und viele weitere Fragen beantworten wir Ihnen im folgenden Artikel.

Verkehrssicheres Fahrrad – das verlangt die StVZO

Welche rechtlichen Voraussetzungen das verkehrssichere Fahrrad im Einzelnen zu erfüllen hat, ist in der StVZO geregelt. Diese betreffen die Klingel, die Bremsen und die Fahrradbeleuchtung. Tatsächlich ist ein laut StVZO verkehrssicher ausgestattetes Fahrrad jedoch viel mehr als ein rechtliches Muss, denn nur, wer im Straßenverkehr gut sichtbar ist, zuverlässig bremsen und sich zudem bemerkbar machen kann, ist selbst gut geschützt und gefährdet außerdem keine anderen Verkehrsteilnehmer. Die Bestimmungen der StVZO gelten übrigens auch für Spezialfahrräder: Ein Kinderfahrrad oder Mountainbike muss ebenso verkehrssicher sein wie das Citybike. Falls Ihr Fahrrad nicht verkehrssicher ist, können bei einer Verkehrskontrolle entsprechende Bußgelder fällig werden. Doch damit nicht genug: Kommt es zu einem Unfall, ist es möglich, dass Sie eine Mitschuld zugewiesen bekommen, von Ihrer Privathaftpflichtversicherung haftbar gemacht werden, und unter Umständen sogar Ihren PKW-Führerschein verlieren.

Verkehrssicheres Fahrrad: Klingel, Bremsen und Beleuchtung

Fahrradklingel

Das verkehrssichere Fahrrad hat laut § 64a StVZO über eine „helltönende Glocke“ zu verfügen. Andere „Einrichtungen für Schallzeichen“ sind nicht zugelassen. Dazu gehören zum Beispiel Handhupen oder Sturmklingeln, die grundsätzlich nicht am Fahrrad erlaubt sind.

💡 Tipp:

Wenn Sie sich eine Fahrradklingel aussuchen, sollten Bedienbarkeit, Lautstärke, Klang und Materialbeschaffenheit im Vordergrund stehen: Es ist immens wichtig, dass Sie die Klingel blitzschnell erreichen und leicht auslösen können – und dass Ihr Signalgeber laut genug ist. Außerdem macht hier der Ton die Musik, denn helle Töne werden leichter wahrgenommen als tiefe. Und weil Ihr verkehrssicheres Fahrrad sicherlich ab und zu im Freien steht, sollte die Klingel generell robust und konstruktionstechnisch vor eindringender Nässe geschützt sein.

Bremsen

Hier schreibt die StVZO im § 65 vor, dass ein verkehrssicheres Fahrrad zwei voneinander unabhängige, funktionsfähige Bremsen haben muss. Mit einer Vorder- und einer Rückbremse ist diese Bedingung erfüllt. Es spielt dabei keine Rolle, um welche Art der Bremse es sich handelt, sodass alle gängigen Bremstypen genutzt werden können:

- Scheibenbremsen

- Felgenbremsen

- Trommelbremsen

- Rücktrittbremsen

- Klotzbremsen

Heutzutage sind Fahrräder größtenteils mit Felgen- bzw. Scheibenbremsen ausgestattet, wobei sich insbesondere hydraulische Scheibenbremsen durch hohe Bremskraft auszeichnen.

💡 Tipp:

Achten Sie im eigenen Interesse immer darauf, dass beide Bremsen funktionsfähig und intakt sind – eine regelmäßige Kontrolle der Bremsen und Bremszüge ist für die Verkehrssicherheit schlichtweg unerlässlich. Zudem ist es sinnvoll, die Bremse gelegentlich einzustellen. Wie das geht, erfahren Sie im Artikel Fahrradbremse einstellen.

Beleuchtung

Die „lichttechnischen Einrichtungen“ tragen wesentlich dazu bei, ein Fahrrad verkehrssicher zu machen. Laut § 67 StVZO benötigt ein Fahrrad folgende Ausstattung:

* Weißer Scheinwerfer (Mindestleistung 10 Lux)

* Weißer Rückstrahler (oft im Scheinwerfer integriert)

* Rotes Rücklicht

* Roter Rückstrahler (oft im Rücklicht integriert)

* Zwei gelbe Rückstrahler pro Pedale

* Zwei gelbe Speichenreflektoren (Katzenaugen oder Reflektorstreifen) pro Laufrad

Scheinwerfer dürfen fest am Fahrrad montiert oder abnehmbar sein und mit einem Dynamo (mittlerweile werden in der Regel die leistungsstarken und wartungsarmen Nabendynamos verbaut) oder mit Batterien bzw. Akkus betrieben werden. Vorderscheinwerfer dürfen in verschiedenen Helligkeitsstufen wie Abblendlicht, Fernlicht, Tagfahrlicht oder Standlicht betrieben werden. Einzige Bedingung hierbei: Das Licht darf andere Verkehrsteilnehmer nicht blenden – eine Gefährdung, die insbesondere von zu hoch eingestellten Scheinwerfern ausgeht.

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anhand vopn drei Illustrationen wir die korrekte Einstellung der Beleuchtung dargestellt.
Verkehrssicheres Fahrrad bedeutet auch, eine funktionierende Beleuchtung und korrekte Ausrichtung des Scheinwerfers. (Bild: WERTGARANTIE)

Dabei ist die optimale Ausrichtung gar nicht so schwer: Stellen Sie Ihr Rad etwa 5 Meter vor eine Wand und markieren sie auf der Wand, zum Beispiel mit einem Klebestreifen, die Höhe, auf der Ihr Scheinwerfer am Rad angebracht ist. Als nächstes halten Sie Fahrrad gerade (nicht den Ständer benutzen) und lassen Ihren Scheinwerfer leuchten. Je nach Beleuchtungssystem muss das Hinterrad ggf. leicht angehoben und gedreht werden. Befindet sich nun die obere Kante des Leuchtkegels leicht unter Ihrer Höhenmarkierung an der Wand, ist der Scheinwerfer korrekt eingestellt. Befindet er sich darüber, wird er andere Verkehrsteilnehmer blenden, befindet er sich darunter wird ihr Weg nicht genug ausgeleuchtet. In den letzten beiden Fällen gilt es, nachzujustieren.

💡 Tipp:

Obwohl die StVZO lediglich eine Beleuchtungsstärke von 10 Lux vorschreibt, ist durchaus ein Wert von 15 – 30 Lux sinnvoll, wenn Sie nicht nur gesehen werden wollen, sondern den Fahrweg effektiv ausleuchten möchten. Und Funktionen wie integriertes Standlicht oder Bremslicht im Rückscheinwerfer machen das Fahrrad zusätzlich verkehrssicher. Wenn Sie Fahrradlampen mit Akku- oder Batteriebetrieb nutzen möchten, sollten Sie darauf achten, welche Einsatzdauer Akku bzw. Batterie haben. Generell ist es wichtig, dass sämtliche verbauten Teile über eine StVZO-Zulassung verfügen.

Reflektoren – ob Front- und Heckstrahler, Speichenreflektoren oder reflektierende Klettbänder – sollten aus schlagfestem Kunststoff sein und regelmäßig gereinigt werden, um voll funktionsfähig zu bleiben.

Verkehrssicheres Fahrrad für Kinder: ein Muss

Prinzipiell gelten hier die gleichen Vorschriften wie für alle anderen Fahrräder auch. Da Kinder allerdings im Straßenverkehr noch gefährdeter sind als Erwachsene, gibt es zusätzliche Ausstattung für ein verkehrssicheres Fahrrad speziell für Kinder: * Vollkettenschutz * Sicherheitslenker (gepolstert) * Wimpel zur besseren Sichtbarkeit * zusätzliche Reflektoren * Abstandskelle Außerdem sollten Kinder nie ohne Fahrradhelm auf dem Bike unterwegs sein.

💡 Tipp:

Ein Fahrrad sollte immer die jeweils passende Größe haben – und die verändert sich bei Kindern kontinuierlich. Prüfen Sie also regelmäßig, ob Ihr Kind aus der aktuellen Fahrradgröße „herausgewachsen“ ist, bzw. passen Sie Lenker- und Sattelhöhe entsprechend an. Als Faustregel für Kinder bis etwa zehn Jahre gilt, dass das Kind den Boden im Stehen mit beiden Fußspitzen berühren können sollte.

Verkehrssicheres Fahrrad – hier geht mehr, als das Gesetz verlangt

Die StVZO benennt grundlegende Anforderungen, aber tatsächlich können Sie selbst eine ganze Menge mehr tun, um Ihr Fahrrad besonders verkehrssicher zu machen:

  • Passende Fahrradgröße: Ist das Fahrrad zu klein oder zu groß, wird es schwerer beherrschbar und kann zudem körperliche Beschwerden verursachen. In unserem Beitrag Fahrrad-Ergonomie erfahren Sie, wie Sie Ihr Bike optimal auf Ihre Körpergröße einstellen.
  • Kettenschutz / Schutzbleche: Beide Bauteile halten nicht nur Ihre Kleidung sauber, sondern reduzieren die Verletzungsgefahr bei Stürzen und Unfällen.
  • Gepäckträger / Schloss: Beide sollten von der Konstruktion her stabil und zudem sicher befestigt sein.
  • Standlichtfunktion / Bremslicht: Diese Zusatzfunktionen bei der Beleuchtung bieten ein echtes Plus an Sicherheit.
  • Fahrradhelm: Der Kopfschutz ist zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, kann aber im Ernstfall schwerwiegende Verletzungen verhindern.

Verkehrssicheres Fahrrad für allzeit gute Fahrt!

Wenn Sie Ihr Fahrrad dauerhaft verkehrssicher machen wollen, sollten Sie es auf jeden Fall regelmäßig überprüfen. Gerade kleinere Verschleißschäden lassen sich in der Regel mit dem richtigen Fahrradwerkzeug relativ unkompliziert selbst beheben. Darüber hinaus ist ein jährlicher Rundumcheck wichtig – in unserem Artikel Fahrrad-Inspektion verraten wir Ihnen, wie Sie dabei vorgehen sollten. Und natürlich wünschen wir Ihnen, dass Sie mit Ihrem Fahrrad stets auf der (verkehrs)sicheren Seite sind!

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