Ein Mann tippt auf dem Touch-Display seines Fahrrad-Computers.
E-Bike Tuning - Wie funktioniert es, wie sicher ist es und was ist legal? (Bild: mmphoto - stock.adobe.com)

Ratgeber Rad & E-Bike E-Bike Tuning - Wie funktioniert es, wie sicher ist es und was ist legal?

Das E-Bike ist mittlerweile für viele Radfahrer zur optimalen Alternative zum klassischen Fahrrad geworden: Der E-Motor hilft sowohl bei steilen Anstiegen als auch bei langen Touren. Dabei treibt viele E-Biker ein besonderes Thema um – das Tuning, bei dem die werksmäßige Höchstgeschwindigkeit aufgehoben wird. Doch nicht nur aus Gründen der Sicherheit, sondern auch der Straßenverkehrsordnung zuliebe, ist eine Manipulation des E-Antriebs meist keine gute Idee.

Das Pedelec im Straßenverkehr

Um zu gewährleisten, dass ein E-Bike rechtlich als Fahrrad gilt und nicht als schmaler Motorroller, erbringt der Elektroantrieb seine Unterstützungsleistung nur bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h. Gut trainierte Radfahrer haben oftmals kein Problem, aus reiner Muskelkraft heraus ein Tempo jenseits der 25 km/h zu erreichen. Wenn aber der Motor dem Fahrer helfen soll in einen Geschwindigkeitsbereich zu gelangen, der rechtlich nicht vorgesehen ist, wird es problematisch.

Rein technisch gesehen funktioniert das Tuning meist ganz einfach. Dem Motor wird eine falsche Geschwindigkeit vorgegaukelt, sodass er sich nicht wie sonst ab einem Tempo von 25 km/h selbstständig ausschaltet. Dadurch steuert der Motor seine Kraft weiter zu, was es dem Fahrer ermöglicht, dauerhaft ein höheres Tempo zu halten.

Sogenannte Dongles agieren hierbei als Hardwarestecker und werden zwischen dem Magnetsensor am Laufrad und der Displayeinheit montiert. Bei einer gefahrenen Geschwindigkeit von über 20 km/h halbieren sie für den Sensor des Motors das real gefahrene Tempo, wodurch der Motor bis 50 km/h aktiv bleibt.

Mit dem sogenannten Chip-Tuning wird es noch schneller. Hier wird die Geschwindigkeit, die der Tacho an den Magnetsensor übermittelt, ab ca. 16 km/h gedrittelt. Damit sind dann Geschwindigkeiten bis zu 75 km/h möglich.

„Aber Vorsicht: Ein getuntes E-Bike ist laut StVZO rechtlich kein Fahrrad mehr!"

Wer auf einem getunten Elektrofahrrad unterwegs ist, macht sich entsprechend strafbar. Im Straßenverkehr mag man auf dem Rad von der Polizei nur selten herausgewunken werden, doch passiert erst einmal ein Unfall, ist eine Untersuchung sicher.

Auch Garantie- und Versicherungsansprüche verfallen mit dem Tuning – und Letzteres ist kein Bagatelldelikt. Das Fahren ohne Versicherungsschutz wird mit einer Geldstrafe geahndet und kann im schlimmsten Fall auch eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr nach sich ziehen.

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Hersteller und Tuninganbieter im Konflikt

Rechtlich bewegt sich das Tuning beim Elektrofahrrad in einer Grauzone. Während ein getuntes E-Bike im Straßenverkehr zwar laut Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung illegal sein mag, ist weder der Erwerb, noch der Einbau von Tuning-Kits gesetzeswidrig. Schließlich lassen sich die modifizierten Bikes theoretisch auch ausschließlich auf Privatgeländen und Rennstrecken einsetzen. Dass das praktisch eher die Ausnahme sein dürfte, wissen auch die E-Bike Hersteller. Diese wollen sich in Zukunft verstärkt gegen Tuning einsetzen und Antriebsmanipulationen technisch erschweren. Die Tuninganbieter hingegen betonen die Eigenverantwortung der Radbesitzer, die selbst über Veränderungen am E-Antrieb entscheiden sollten. Letztlich würden Tuninganbieter und Tuningwillige immer Wege finden, die Sicherheitssysteme der Hersteller zu umgehen.

„Aber hier ist zu beachten, dass rechtlich gesehen derjenige, der ein Elektrofahrrad tuned, also die Motorleistung verändert, im Straßenverkehr als der Hersteller des Fahrzeugs gilt. Damit obliegt ihm dann sogar die Produkthaftungsverantwortung!"

Alternativen zum Tuning

Wer auf dem E-Bike schneller unterwegs sein möchte, muss sich nicht gleich strafbar machen, denn es gibt auch legale Alternativen.

Das S-Pedelec etwa erlaubt eine Motorunterstützung auch bei höheren Geschwindigkeiten, der E-Motor schaltet sich hier erst ab 45 km/h ab. Rechtlich gilt das S-Pedelec dafür aber auch nicht mehr als Fahrrad. S-Pedelecs werden als Kleinkrafträder geführt, daher brauchen Fahrzeugführer ein Versicherungskennzeichen und einen Führerschein der Klasse AM. Im PKW-Führerschein ist dieser bereits enthalten.

Auf dem S-Pedelec muss die Straße genutzt werden, Radwege sowie Anhänger sind tabu.

Um legal schnell auf dem E-Bike unterwegs zu sein, müssen Radfahrer sich also entscheiden: Entweder sie fahren mit dem S-Pedelec ein Rad, das rechtlich wie ein Mofa behandelt wird oder sie müssen selber stärker in die Pedale treten.

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