Rad & E-Bike Lexikon

Beleuchtung

Damit ein Fahrrad rechtmäßig am Straßenverkehr teilnehmen darf, muss es den Vorgaben der StVZO entsprechen. Diese schließt eine umfangreiche Fahrradbeleuchtung ein, da sie die Sicherheit erheblich erhöht. Zum einen hat der Fahrer bei Dämmerung und Dunkelheit eine bessere Sicht, zum anderen wird der Fahrer von anderen Verkehrsteilnehmern besser und früher gesehen, wodurch Unfälle verhindert werden können. Als Stromquelle für die Beleuchtung können Dynamos wie auch Batterien und Akkus dienen. Im Ideallfall ist die Beleuchtung festmontiert, es können aber auch Stecklichter genutzt werden.

Zur Fahrradbeleuchtung zählt der Frontscheinwerfer, das Rücklicht sowie die Reflektoren. Der Frontscheinwerfer leuchtet Weiß. Sein Lichtkegel ist auf die Fahrbahn vor dem Fahrrad gerichtet, damit er den Gegenverkehr nicht blendet. Das Rücklicht leuchtet Rot. Ein Reflektor reicht nicht als Rücklicht aus. Die Reflektoren sind dazu da, das Licht anderer Fahrzeuge zu reflektieren und so die Sichtbarkeit des Fahrrads von allen Seiten zu erhöhen.

Festmontierte Beleuchtung am Fahrrad

In der Regel ist die Beleuchtung festmontiert. In jedem Fall dann, wenn ein Dynamo als Teil der Fahrradbeleuchtungsanlage eingesetzt wird. Der Dynamo ist über ein Kabel mit dem Licht verbunden, sodass die Beleuchtung festmontiert ist. In der Vergangenheit waren Dynamos an einem Fahrrad Pflicht, wenn dieses im öffentlichen Straßenverkehr eingesetzt wurde. Heute kann auf den Dynamo verzichtet und auch eine Beleuchtung mit Batterien genutzt werden. Diese bringen den Vorteil, dass sie gleichbleibend hell leuchten, auch wenn das Fahrrad nicht oder nur langsam fährt.

Die Steckbeleuchtung

Die Steckbeleuchtung wird über eine Batterie oder einen Akku betrieben. Die Steckbeleuchtung kann normalerweise schnell am Rad angebracht werden. Nachteil von batterie- oder akkubetriebenen Stecklichtern: Der Nutzer sollte genau über den Energiestand Bescheid wissen. Nicht, dass unterwegs das Licht ausgeht. Außerdem können Stecklichter leicht geklaut werden, wenn vergessen wurde, sie nach der Fahrt vom Fahrrad abzumachen.

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