Welche Voraussetzungen sind für den Diebstahlschutz zu erfüllen?

Im Diebstahlschutz können nur Fahrräder mit einem Kaufpreis / Zeitwert inklusive Schloss von max. 3.500 Euro versichert werden. 

Das Fahrrad ist stets mit einem im Versicherungsantrag durch den Versicherer zugelassenen Schloss an einen festen Gegenstand anzuschließen. Zugelassen sind alle Schlösser der Marken ABUS, Trelock und Kryptonite mit einem Mindestkaufpreis von 19,50 Euro. Bei Rädern mit einem Kaufpreis / Zeitwert von über 1.000 Euro muss der Kaufpreis des Schlosses mindestens 50 EUR betragen.

Der Versicherungswert ist bei neuen und gebraucht gekauften Rädern der Kaufpreis des Fahrrades inkl. Schloss. Bei bereits im Haushalt vorhandenen gebrauchten Fahrrädern gilt der durch den Fachhändler festgelegte Zeitwert inklusive Schloss. Bei Diebstahl erhalten Sie im Diebstahlschutz und im Komplettschutz ein fabrikneues Fahrrad gleicher Art im Wert von bis zu 2.000 Euro. Eine Barauszahlung der Entschädigungssumme findet nicht statt. 

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