Wie hoch ist die Entschädigungssumme?
Egal ob Teilediebstahl / Vandalismus oder Diebstahl, im Komplett-schutz und im Diebstahlschutz bleiben Sie nicht auf Ihren Kosten sitzen.
Im Diebstahlschutz und im Komplettschutz leisten wir generell eine Entschädigung bis zur Höhe des Kaufpreises / Zeitwerts* des versicherten Fahrrades inklusive Schloss, maximal jedoch 2.000 Euro. Wir übernehmen die Kosten der Wiederbeschaffung der durch Vandalismus beschädigten oder durch Teilediebstahl entwendeten Teile sowie die Reparaturkosten (nur Komplettschutz). Bei Diebstahl erhalten Sie ein fabrikneues Fahrrad gleicher Art bis maximal 2.000 Euro durch Ihren WERTGARANTIE Fachhändler. Eine Baraus- zahlung der Entschädigungssumme findet nicht statt.
* Bei neuen und gebraucht gekauften Fahrrädern gilt der Kauf- preis des Fahrrades inkl. Schloss. Bei bereits im Haushalt vorhandenen gebrauchten Fahrrädern gilt der durch den Fachhändler festgelegte Zeitwert. Übersteigt dieser durch den Fachhändler ermittelte Zeitwert 500 Euro, so gilt der gemäß Biketax zu ermittelnde Wert.