Werden Reparaturen mit der Neukaufbeteiligung verrechnet?
Die Neukaufbeteiligung wird alternativ zur Reparatur angeboten, daher sind diese beiden Leistungen generell voneinander getrennt.
Fällt allerdings in einem Vertragsjahr eine Reparatur an, dann erhöht sich für das betreffende Jahr die Naukaufbeteiligung nicht. Erst im nächsten schadenfreien Jahr steigt sie wieder an.