Erhalte ich die Neukaufbeteiligung auch ohne Schaden?

Die Neukaufbeteiligung ist die Alternative zur Reparatur, wenn diese unwirtschaftlich oder ganz unmöglich ist. Voraussetzung für den Erhalt der Neukaufbeteiligung ist also ein (wirtschaftlicher) Totalschaden des im Komplettschutz abgesicherten Gerätes. 

Mit bereits bis zu 150 Euro im ersten Vertragsjahr haben Sie im Bedarfsfall ein sicheres Polster für Ihre Neuanschaffung.

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