Welche Geräte kann ich mit der Neukaufbeteiligung kaufen?

Bei einer unwirtschaftlichen Reparatur oder bei Totalschaden an Ihrem Gerät erhalten Sie im WERTGARANTIE Komplettschutz als Alternative zur Reparatur die Neukaufbeteiligung. Mit der Neukaufbeteiligung können Sie sich ein Neugerät gleicher Art beschaffen. Die Höhe der Neukaufbeteiligung beträgt im ersten Vertragsjahr bis zu 150,- Euro und steigt in jedem weiteren schadenfreien Jahr um bis zu 25 Euro an. 

Damit haben Sie sofort ein attraktives, neues Gerät für ungetrübten Genuss!  

Wir über uns  |  Jobs  |  Presse  |  Impressum  |  Kontakt  |  Disclaimer  |  Links  |  Handyversicherung